Lexikon

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Begriff Definition
Festpreisgeschäft


Der Begriff des Festpreisgeschäfts definiert den Kaufvertrag im Rahmen des Wertpapierhandels. Ein Festpreisgeschäft liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber keine Rechenschaftspflicht über das Deckungsgeschäft besteht. Darüber hinaus spricht man nur von einem Festpreisgeschäft, wenn das Kreditinstitut den vereinbarten Preis berechnet und diesen dabei bei verzinslichen Schuldverschreibungen um die bereits aufgelaufenen Stückzinsen erhöht. Der Preis kann bei einem Festpreisgeschäft frei zwischen dem ausführenden Kreditinstitut und dem Kunden oder Anleger vereinbart werden. Das Festpreisgeschäft ist in diesem Zusammenhang nicht mit dem sogenannten Festpreisverfahren zu verwechseln. Das Festpreisverfahren stellt ein Verfahren bei der Ausgabe und somit bei der Emission bei Aktien dar.

Fortlaufende Notierung

Die fortlaufende Notierung stellt die Ermittlung des Eröffnungskurses anhand der Regeln für die Einheitskursfeststellung dar. Bei der Kursermittlung ergeben sich hier durch die laufende Ausführung ständig neue Kurse. Entsprechend der laufenden Kursermittlung und somit der fortlaufenden Notierung können Aufträge zu unterschiedlichen Kursen ausgeführt werden. Zugelassen für den Handel unter der fortlaufenden Notierung sind nur Wertpapiere, bei denen ständig und somit fortlaufend größere Umsätze getätigt werden. Gehandelt werden hierbei stets ein Schluss oder aber ein Mehrfaches des Schlusses. Die Anzahl der Wertpapiere, die bei der fortlaufenden Notierung einen Mindestschluss ergeben, ist nicht einheitlich festgelegt. Die Festlegung der Anzahl erfolgt börsen- und wertpapierabhängig.

Fremdkapital

Die für die Umsetzung eines Finanzierungsvorhabens benötigten Mittel eines Darlehensnehmers werden als Fremdkapital bezeichnet. Die Differenz zwischen dem vorhandenen Eigenkapital und der zur Umsetzung des Vorhabens benötigten Summe wird durch die Beschaffung von fremden Mitteln aufgebracht. Alle von Kreditinstituten vergebenen Kredite und Darlehen stellen eine Möglichkeit der Beschaffung von Fremdkapital dar. Im unternehmerischen Bereich stellt das Fremdkapital zudem einen wichtigen Punkt der Bilanzierung dar. Hierbei ist das Fremdkapital ein Teil des Firmenvermögens, welcher nicht aus den eigenen Mitteln stammt.

Fungibilität

Die Fungibilität bezieht sich in der Regel auf Wertpapiere und hier insbesondere auf Aktien. Die Fungibilität beschreibt die Handelbarkeit von Wertpapieren und beschreibt das Bestehen von Angebot und Nachfrage. Wenn auf dem Markt eine ausreichende Nachfrage und ein ausreichendes Angebot bestehen, ist ein Wertpapier fungibel und somit handelbar. Die Fungibilität von Wertpapieren aller Art gibt den Ausschlag darüber, ob ein Handel möglich ist und ob dieser zu Gunsten des Wertpapierinhabers verläuft. Ist die Fungibilität und somit die von Angebot und Nachfrage bestimmte Handelbarkeit eines Wertpapieres nicht gegeben, ist der Verkauf nicht möglich und es verliert an Wert.