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Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit – Grundvoraussetzungen zur Kreditentscheidung

Die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Darlehens. Die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit erfolgt stets durch das kreditgebende Institut. Sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit müssen in vollem Umfang gegeben sein, um eine positive Kreditentscheidung treffen zu können. Eine entsprechende Prüfung beider Eigenschaften ist bei der Kreditvergabe an Privatkunden ebenso wie bei der Darlehensvergabe an Geschäfts- und Firmenkunden durchzuführen. Insbesondere bei der Kreditfähigkeit unterscheiden sich natürliche Personen von juristischen Personen. Darüber hinaus muss die Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Firmen- und Geschäftskunden unter anderen Gesichtspunkten und mit anderen Verfahren erfolgen, als bei Privatpersonen. Alle in Deutschland agierenden Kreditinstitute sind verpflichtet, die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit zu prüfen und aufgrund des Ergebnisses die Kreditentscheidung zu fällen.

Unter Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit definiert, Kredit- und Darlehensverträge rechtswirksam abschließen zu können. Unter Kreditwürdigkeit hingegen versteht man die persönliche und vor allem die materielle Bonität des Kreditsuchend. Wenn eine ordnungsgemäße Erfüllung des Kreditvertrages und somit eine ordnungsgemäße Leistung aller Zins- und Tilgungsaufwendungen zu erwarten ist, wird ein Kreditnehmer als kreditwürdig eingestuft.

Kreditfähigkeit – Besonderheiten bei Firmen und Unternehmen

Bevor die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens geprüft wird, wird die Fähigkeit zur Kreditinanspruchnahme überprüft. Juristische Personen erlangen die Fähigkeit zur Kreditaufnahme mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit. Bei der Aufnahme eines Kredites für ein Unternehmen dürfen daher nur natürliche Personen auftreten, deren Rechtsfähigkeit sie zur Vertretung im juristischen Sinne berechtigt. Per Definition sind alle Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts ebenso kreditfähig wie juristische Personen des privaten Rechtes, wenn die Eintragung in ein öffentliches Register erfolgt ist. Als öffentliche Register werden von den Kreditgebern hier das Handelsregister und das Genossenschaftsregister herangezogen. Zur Kreditvergabe an ein Unternehmen muss daher ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister vorgelegt werden, aus dem die genaue Firmenbezeichnung und insbesondere die eingetragen und befugten Vertreter des Unternehmens hervorgehen. Nachdem eine erstmalige Prüfung der Kreditfähigkeit anhand des aktuellen Auszugs aus einem öffentlichen Register erfolgt ist, können Folgedarlehen ohne erneute Prüfung beantragt werden.

Kreditwürdigkeit – Besonderheiten bei Firmen und Unternehmen

Die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers definiert die Fähigkeit allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber fristgerecht und ordnungsgemäß nachzukommen. Kreditgebende Einrichtungen prüfen stets die materielle und die persönliche Kreditwürdigkeit. Die persönliche Kreditwürdigkeit zu beurteilen ist eine rein subjektive Einschätzung und somit eine Einzelfalleinschätzung. Die materielle Kreditwürdigkeit hingegen wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben geprüft. Im Firmenkundenkreditgeschäft ist hier der § 18 KWG ausschlaggebend. Dieser verpflichtet Kreditgeber dazu, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen zu lassen. Anhand der vom kreditsuchenden Unternehmen erbrachten Nachweise erfolgt die Kreditwürdigkeitsprüfung. Hierfür ziehen die kreditgebenden Banken aussagekräftigte Kennzahlen heran. Vorab werden die vom Kreditnehmer offengelegten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufbereitet. Anhand der von einer internen Abteilung aufbereiteten Materialen werden Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse errechnet und als Grundlage für die Kreditentscheidung verwendet. Die zur Kreditwürdigkeitsprüfung notwendigen Kennzahlen beziehen sich auf die Rentabilität des Unternehmens, die Vermögens- und Kapitalstruktur und die Liquidität. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durch das Kreditwesengesetz müssen alle der Kreditentscheidung zugrundeliegenden Berechnungen und Dokumentationen aufbewahrt werden. Die für die erste Beantragung und Genehmigung eines Kredites notwendigen Unterlagen dürfen hier nicht älter als neun Monate sein. Gleichzeitig kann auf eine Offenlegung der Unterlagen verzichtet werden, wenn die gestellten Sicherheiten dies zulassen. Übersteigt der Wert der gestellten Sicherheiten die Kreditsumme deutlich, darf anhand § 18 Satz 2 KWG die Offenlegung außen vor bleiben.

Privatpersonen – Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit

Die Kreditfähigkeit von privaten Personen ist gegeben, wenn die volle Geschäftsfähigkeit nachgewiesen ist. Als beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig definierte Personengruppen daher als nicht kreditfähig einzustufen und können kein Darlehen erhalten. Die kreditgebenden Einrichtungen prüfen die Kreditfähigkeit in erster Linie aufgrund der Volljährigkeit und verlangen daher die Vorlage eines Ausweises oder eines Reisepasses. Bei Onlinekrediten erfolgt die Prüfung über das sogenannte Postidentverfahren, welches als Legitimationsverfahren anerkannt ist. Die Kreditwürdigkeit von privaten Personen wird unterteilt in die materielle Kreditwürdigkeit und die persönliche Kreditwürdigkeit. Die persönliche Kreditwürdigkeit wird anhand der Vertrauenswürdigkeit, der Qualifikation und einer bereits bestehenden Kundenbeziehung eingeschätzt. Ausschlaggebend für die Entscheidung über die Kreditvergabe ist aber stets die materielle Kreditwürdigkeit. Die Bonität von privaten Personen und deren Fähigkeit zur Kreditrückzahlung wird von den Kreditgebern anhand mehrerer Möglichkeiten beurteilt. Abhängig vom Kreditgeber erfolgt die Anforderung einer Selbstauskunft, bei der der Kreditnehmer ähnlich wie eine Unternehmung seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt. Lohn- und Gehaltseingänge müssen mit den Abrechnungen belegt und nachgewiesen werden. Neben der Selbstauskunft und den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen dient bei privaten Personen die Einholung der Schufaauskunft zur Bonitätsprüfung. Der Einholung zur Auskunft bei der Schufa Holding AG müssen private Personen bei der Beantragung eines Kredites zustimmen. Mit der Einwilligung in die Schufaklausel können Kreditgeber den Einblick erhalten und so das bisherige Zahlungsverhalten aufgrund der hinterlegten Positiv- und Negativmerkmale einordnen. Für alle an private Personen vergebenen Raten- und Konsumkredite sind die Vorgaben des Verbraucherkreditgesetzes bindend. Das Verbraucherkreditgesetz ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. In welcher Form eine Prüfung der Kreditwürdigkeit bei der Aufnahme eines Darlehens durch eine Privatperson erfolgen muss ist hier aber nicht hinterlegt. Die genauen Vorgänge zur Prüfung der Kreditwürdigkeit sind bankenintern und daher von Kreditgeber zu Kreditgeber unterschiedlich. Auf eine Schufaauskunft verzichten in Deutschland ansässige Kapitalgeber in der Regel nicht. Einzig die online agierenden Kreditvermittler können aufgrund der im Ausland ansässigen Kapitalgeber auf die Einwilligung zur Schufaklausel verzichten und die schufafreien Schweizer Kredite vermitteln.

Weiterführende Links

Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit - www.finanzcheck.de
Mehr über Kreditfähigkeit - www.finanzieren.info
Die Fähigkeit, rechtsgültige Kreditgeschäfte abzuschließen- www.wirtschaftslexikon24.com
Definition von Kreditwürdigkeit - wirtschaftslexikon.gabler.de