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Interbankengeschäfte

Als Interbankengeschäfte oder aber als Interbankenhandel werden alle Transaktionen bezeichnet, welche zwischen Banken stattfinden. Der Handel mit Aktien, Wertpapieren, Devisen und Geld kann durch Banken untereinander durchgeführt werden und ist ein nicht außer Acht zu lassender Geschäftszweig. Die von den Banken durchgeführten Interbankengeschäfte stellen hierbei nicht nur einen gewinnbringenden Zweig dar, sondern haben in erster Linie Auswirkungen auf das alltägliche Kundengeschäft. Die Konditionen auf dem Markt für Interbankengeschäfte beeinflussen die Konditionen, welchen Privat- und Geschäftskunden gewährt werden können. Der Interbankenhandel findet auf dem Geld- und Kapitalmarkt statt, welcher dann als Interbankenmarkt bezeichnet wird. Interbankengeschäfte auf dem Interbankenmarkt dienen sowohl der Gewinnerzielung durch die handelende Bank, als auch der Absicherung der Kundengelder. Der Interbankenmarkt wird wie jeder Markt durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Unter die Interbankengeschäfte fallen alle durch Banken untereinander durchgeführten Vorgänge im weiteren Sinne. Der Tausch und der Handel mit Wertpapieren, Devisen, Derivaten, Edelmetallen und Sorten ist ebenso als Interbankenhandel definiert, wie die untereinander durchgeführten Geldleihen.

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Refinanzierung der Banken – Referenzzinssätze und Interbanken-Rate

Am Interbankenhandel dürfen nur Banken teilnehmen, die über eine hohe Bonität verfügen. Nur wenn eine Bank eine sehr gute Bonität aufweisen kann, darf sie am Interbankenmarkt aktiv werden. In erster Linie bestehen die Interbankengeschäfte in der sogenannten Geldleihe. Die am Handel teilnehmenden Banken leihen sich untereinander die für die Refinanzierung nötigen Mittel. Die Verzinsung der Mittel wird durch die Interbanken-Rate bestimmt. Die Höhe der für die Refinanzierung auszuweisenden Gelder wird wiederum gesetzlich vorgeschrieben. Im Kreditwesengesetz (KWG) wird festgelegt, wie hoch das ausgewiesene Eigenkapital einer Bank sein muss. Diese hierfür benötigten Mittel wiederum können sich Banken über die Geldleihe auf dem Interbankenmarkt beschaffen. Die auf dem Interbankenmarkt verfügbaren Gelder stammen wiederum von Banken, deren Liquidität eine Geldleihe an eine Fremdbank zulässt. Darüber hinaus können Banken überschüssige Gelder auf dem Geldmarkt anlegen und so Zinserträge verbuchen. Bei der Zinsberechnung für alle Transkationen im Bereich der Geldleihen und Geldanlagen auf dem Interbankenmarkt gibt es international anerkannte Referenzzinssätze.

  • EURIBOR, Euro Interbank Offered Rate
  • LIBOR, London Inter Bank Offered Rate
  • EONIA, Euro Overnight Index Average

Eigenhandel der Banken – Interbankengeschäfte mit Devisen und Wertpapieren

Die Durchführung von Interbankengeschäften dient nicht nur der Anlage von überschüssigen Geldern und der Refinanzierung über die Beschaffung von liquiden Mitteln, sondern stellt einen gewinnträchtigen Zweig dar. Die Durchführung von Interbankengeschäften mit Devisen und Wertpapieren wird überwiegend als Eigenhandelt bezeichnet und dient rein der Gewinnerzielung durch die agierende Bank. Beim Handel mit Devisen kann die ausführende Bank zwei verschiedene Ziele verfolgen. Zum einen sind die Kursschwankungen beim Handel mit Devisen mit einer sehr guten Gewinnmarge verknüpft. Zum anderen kann der Eigenhandel mit Devisen zur Absicherung von ebenfalls als Eigenhandel durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren dienen. Die für den Interbankenmarkt zugelassenen Banken werden hier streng überwacht. Die Bankenaufsicht überprüft und überwacht alle Transaktionen, welche als Eigenhandel definiert sind. Die laufende Überprüfung durch die Bankenaufsicht beruht auf dem Risiko, welches sich aus allen Geschäften mit Wertpapieren und mit Devisen ergibt. Der Handel mit Devisen/Währungen auf dem Interbankenmarkt wird als Arbitrage bezeichnet.

Wertpapiergeschäfte

Die über den Interbankenmarkt durchgeführten Wertpapiergeschäfte fallen ebenso wie die Devisengeschäfte unter den Eigenhandel der zugelassenen Banken. Die Wertpapiergeschäfte auf dem Interbankenmarkt werden aber nicht über die Börse durchgeführt, sondern über ein eigens für diesen Zweck ausgelegtes Abrechnungssystem. Die speziell für den Eigenhandel mit Wertpapieren ausgelegten System sind nur für die Banken zugänglich, die die Zulassung für den Interbankenmarkt haben. Gleichzeitig wird auch dieser Bereich streng von der Bankenaufsicht überwacht, da auch hier der Eigenhandel vorliegt.

Weiterführende Links

Refinanzierung im Wirtschaftslexikon - www.wirtschaftslexikon24.com
Interbankenhandel - wikipedia.org
Hinweise zum Eigenhandel - www.ebnerstolz.de