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Verschiedene Optionen bei der privaten Kreditvergabe

Als private Kreditgeber treten stets Personen auf, die rechtlich als sogenannte natürliche Person zuzuordnen sind. Obwohl Kreditvermittler häufig als einzelne Person auftreten, können diese nicht als private Kreditgeber eingeordnet werden. Kreditvermittler fallen in den Bereich der gewerblich agierenden Kapitalgeber und sind daher von den privaten Kreditgebern strikt zu trennen. Als privater Kreditgeber kann eine natürliche Person auf zwei verschiedene Arten auftreten. Wer nicht im Namen einer Bank handelt und nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen die Kreditvergabe ermöglicht, der tritt als natürliche Person und somit als privater Kapitalgeber auf. Private Kreditgeber können die Geldleihe in einem rein privaten Rahmen anstreben und dabei eine unentgeltliche Geldleihe durchführen. Die andere Option besteht in der Einschaltung einer vermittelnden Plattform. Über die rein online agierenden Vermittlungsplattformen können private Kreditgeber und private Kreditnehmer in Kontakt treten und das Kreditgeschäft abwickeln.

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Die private Kreditvergabe in ihrer häufigsten Form

Eine rechtlich nicht geregelte und dennoch häufig praktizierte Form der privaten Kreditvergabe ist die einfache Geldleihe unter Verwandten, Freunden und Bekannten. Häufig findet in diesem Zusammenhang die Geldleihe unter Verwandten ohne die Forderung von einer Zinszahlung statt. Da keine Forderung eines Entgelts für die Geldleihe erfolgt, handelt es sich Sinne des BGB nicht um einen Kredit. Hierbei gilt es aber dennoch zu beachten, dass ein Schriftstück angefertigt werden kann und angefertigt werden sollte. Dieses Schriftstück über die entgeltliche oder unentgeltliche private Geldleihe kann zudem notariell beglaubigt werden. Ob bei dieser Form der Kreditvergabe von einer natürlichen Person an eine natürliche Person eine Niederschrift nötig ist und gewünscht ist, hängt von den Beteiligten ab. Eine rechtliche Grundlage im Sinne der Vorschriften für die Vergabe von Privat- und Ratenkrediten gibt es nicht. Sobald aus einer Kreditvergabe oder einer Geldleihe ein Gewinn in Form der Zinserhebung entsteht, handelt es sich nicht mehr um eine reine private Leistung. Gleichzeitig aber ist es durchaus legitim, eine angemessene und dem Niveau angepasste Verzinsung für ein im Verwandten- oder Bekanntenkreis zur Verfügung gestelltes Darlehen zu fordern. Hierbei wiederum sollte der Aspekt der schriftlichen Ausfertigung für beide beteiligten privaten Personen nicht außer Acht gelassen werden. In einem aufgesetzten Schriftstück sollten die notwendigen Angaben ebenso genau festgehalten werden, wie in einem Kreditvertrag. Die für ein solches Schriftstück benötigten Angaben und Inhalte können an die Vorschriften nach dem Verbraucherkreditgesetz angelehnt werden. Eine rechtliche Handhabe stellt ein formloses Schriftstück aber ebenso wie eine rein mündlich geschlossene Vereinbarung nicht dar.

Vermittelnde Plattformen

Die vermittelnden Plattformen agieren rein online und sind für private Personen zugänglich. Gewerblich agierende Kreditgeber erhalten keinen Zugang zu den vermittelnden Plattformen, so dass es sich hier ausschließlich um die sogenannten Kredite von Privat an Privat handelt. Bei der Registrierung auf einer der verfügbaren Plattformen tritt die Privatperson dann als Kreditnehmer oder als Kreditgeber auf. Kreditsuchende können nach der erfolgreichen Registrierung ihr Gesuch für den Kredit eingeben. Gleichzeitig können die potenziellen Kreditgeber im Zuge einer Registrierung freies Kapital zur Verfügung stellen und so die einzelnen Kreditgesuche und Projekte ermöglichen. Hierbei muss nicht ein privater Kreditgeber für ein einzelnes Projekt einstehen, sondern es können mehrere einzelne Kreditgeber als Gemeinsames das Projekt umsetzen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung bei einer vermittelnden Plattform ist die entsprechende Bonität. Wer bei einer der gewerblich agierenden Plattformen als Kreditnehmer auftreten will, muss in die Schufaklausel einwilligen. Dies dient dem Schutz der als Kredit- und Kapitalgeber auftretenden Privatpersonen. Die gewählte Vermittlungsplattform ist zugleich für die gesamte Abwicklung des Kreditgeschäftes zuständig. Hierfür benötigen diese Plattformen eine entsprechende Zulassung und eine kooperierende Bank. Alle von den privaten Kreditnehmern geleisteten Zahlungen werden weitergeleitet und an die privaten Kreditgeber gezahlt. Eine direkte Kontaktaufnahme ist nicht möglich und nicht gewünscht. Sollte es trotz der Bonitätsprüfung zu Zahlungsrückständen und einem drohenden Kreditausfall kommen, wird der private Kreditgeber durch die gewählte Plattform unterstützt. Ein notwendiges Mahnverfahren wird in der Regel ohne die Erhebung von Zusatzkosten durchgeführt.

Der steuerliche Aspekt der entgeltlichen Geldleihe

Private Kreditgeber stellen durch die Einzahlung bei der vermittelnden Plattform das Kapital für die Kreditgesuche zur Verfügung. Die Rückzahlung eines so vergebenen Kredites von Privat an Privat erfolgt wie bei einem gewerblichen Kredit gegen die Zahlung von Zinsen. Der aus der entgeltlichen Geldleihe entstehende Zinsertrag muss vom privaten Kreditgeber versteuert werden. Die für den von Privat an Privat gewährten Kredit gezahlten Zinsen müssen ebenso versteuert werden wie alle anderen Formen der Kapitalerträge. In diesem Fall muss der private Kreditgeber die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge leisten. Hierfür ist die als Kreditgeber auftretende Privatperson selbst verantwortlich, da die vermittelnden Plattformen die steuerlichen Abzüge nicht direkt abführen sondern stets die volle Summe weiterleiten. In diesem Zusammenhang können private Kredit- und Kapitalgeber für die aus dem Kredit erhaltenen Zinsen ihren Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen und die Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen deklarieren.

Weiterführende Links

Private Kreditgeber - www.geldrat.de
Privatkredite online - www.test.de
Nicht nur die Eltern als Privatkreditgeber- www.wallstreet-online.de