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Leasing – Alternative zur Finanzierung

Die wohl bekannteste und mit am häufigsten durchgeführte Form des Leasings ist das PKW-Leasing. Generell aber können alle unbeweglichen und beweglichen Güter zum Bestandteil eines Leasingvertrages werden. Definiert wird Leasing als Vermietung oder aber als Verpachtung eines Gutes gegen die regelmäßige Zahlung in einer vertraglich vereinbarten Höhe. In diesem Zusammenhang kann man das Leasing unabhängig vom Gegenstand des Vertrages als Sonderform der Miete bezeichnen. Zu den Aufgaben des Leasingnehmers gehören abhängig vom Gegenstand oder Gut die Pflege, die Wartung und alle anfallenden Reparaturen. Insbesondere der passende Versicherungsschutz ist hier notwendig. Da der Leasingnehmer mittels der vertraglichen Vereinbarung für den Verlust des Leasinggegenstands, die Beschädigung und die Wertminderung in vollem Umfang haftet, muss der Versicherungsschutz ausreichend und nachhaltig bestehen. Bei einem PKW-Leasing bedeutet dies, dass der Leasingnehmer in der Regel eine Vollkaskoversicherung für das dauerhaft gemietete Fahrzeug abschließen muss. Die Kosten für die Vollkaskoversicherung können im weiteren Sinne zu den Kosten für das Leasing gerechnet werden.

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Leasingegenstand, Umfang der Leasingleistungen und Kündbarkeit des Leasingvertrages

Das Leasing eines Fahrzeuges ist die häufigste Form und wird als Alternative zur Finanzierung über einen Auto- oder Herstellerkredit angeboten. Der Hersteller des Fahrzeuges stellt das geleaste Kfz für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung durch den Leasingnehmer zur Verfügung und erhält hierfür eine Zahlung in Form der Leasingraten. Der Leasingnehmer darf das geleaste Fahrzeug in vollem Umfang nutzen und haftet gleichzeitig für alle Schäden oder den Verlust. Neben der bekanntesten Art des Leasings gibt es noch weitere Formen der Vermietung und Verpachtung gegen eine Entgeltzahlung. Hierbei unterscheidet man das Leasing von beweglichen Gegenständen und Leasing von unbeweglichen Gegenständen. Darüber hinaus ist die Zeitarbeit eine Form des Leasings, da es sich hier um eine entgeltliche und zeitlich befristete Überlassung von Arbeitskräften handelt. Auch der Umfang der im Leasingvertrag vereinbarten Leistungen dient der Unterscheidung der verschiedenen Arten. Hier unterscheidet man zwischen einem „Teil-Service-Leasing“ und dem „Full-Service-Leasing“. Wird ein Fahrzeug über einen Full-Service-Leasing-Vertrag angeschafft, enthält dieser nicht nur die Überlassung des Kfz. Zugleich sind in dem umfassenden Leasingpaket dann bereits die Aufwendungen für Wartungsarbeiten, Pflege und notwendige Versicherungen enthalten. Häufig ist diese Form des Leasings im Firmen- und Geschäftskundenbereich auffindbar. In der Regel sind Leasingverträge während der vereinbarten Grundlaufzeit nicht durch den Leasingnehmer kündbar. Wird bei Vertragsabschluss das sogenannte „Operate-Leasing“ vereinbart, kann der Leasingnehmer den ohnehin mit einer kürzeren Laufzeit angelegten Vertrag vorzeitig und jederzeit auflösen. Beim mittel- bis langfristigen Leasing hingegen besteht keine Möglichkeit während der Grundmietzeit zu kündigen.

Vorteile und Nachteile des Leasings

Das Leasing von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen kann im weiteren Sinne als Finanzierung angesehen werden. Für den Leasingnehmer birgt die kurz-, mittel- oder langfristige Mietung oder Pachtung eines Objektes Vorteile und Nachteile. Im Gegensatz zu einer aus eigenem Kapital getätigten Anschaffung bindet das Leasing keine finanziellen Mittel. Die Anschaffung eines Kfz ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Mithilfe eines Leasingvertrages kann die befristete Mietung eines Fahrzeuges mit den monatlichen Leasingraten gut getragen werden. Zudem hat der Leasingnehmer hier stets ein neues Fahrzeug zur Verfügung und kann sich auf ein technisch einwandfreies Gut verlassen. Nachteilig sind bei einem normalen Leasingvertrag die entstehenden Zusatzkosten durch die zwingend abzuschließende Vollkaskoversicherung. Darüber hinaus kann ein Leasingvertrag meist nicht vorzeitig beendet werden.

Leasingrate

Die Leasingrate für einen finanzierten Gegenstand kann mit der Miete für eine Wohnung verglichen werden. Das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Überlassung des Gegenstandes wird regelmäßig durch den Leasingnehmer gezahlt. Die Leasingrate setzt sich abhängig vom zugrundeliegenden Gegenstand aus mehreren Bestandteilen zusammen. Ähnlich wie bei einer Autofinanzierung oder einem Ratenkredit müssen die Aufwendungen für das Leasing in monatlichen Beträgen erbracht werden. Die Leasingrate wird bei Abschluss des Leasingvertrages festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit stets gleich.

Die Zusammensetzung der Leasingrate kann anhand des häufig durchgeführten PKW Leasing verdeutlicht werden:

    • Anschaffungskosten des Fahrzeuges abzüglich des erwarteten Restwertes zum Vertragsablauf
    • Risikoprämie
    • Gewinnprämie
    • Steuern
    • Vereinbarte Zusatzleistungen bei „Full-Service-Leasing“

Weiterführende Links

Die fünf Fallen beim Leasing - www.handelsblatt.com
Leasing Angebote - www.abcfinance.de
Leasing Übernahme - www.wallstreet-online.de