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Reiseversicherung – Sach- und Personenversicherungen für das Ausland

Während einige Versicherungspolicen dauerhaft vorhanden sein sollten, gibt es auch Policen welche in bestimmten und häufig vorübergehenden Lebenssituationen ratsam sind. In diesen Bereich entfallen die sogenannten Reise- und Reiseschutzversicherungen. Hierbei bestehen wiederum Unterschiede zwischen den Jahresversicherungen und den angebotenen Einmalpolicen. Eine Jahresreiseschutzversicherung deckt alle Auslandsaufenthalte innerhalb eines Versicherungs- oder Kalenderjahres ab. Die Einmalpolicen hingegen sind nur für die benannte Reise oder den benannten Auslandsaufenthalt gültig und werden dann mit der Rückkehr in das Heimatland beendet. Für langfristige Auslandaufenthalte mit einem beruflichen Hintergrund oder bei einem Aufenthalt als Student, Au-Pair oder Work and Travel Teilnehmer gibt es wiederum gesonderte Policen der Reiseversicherungen. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist nicht verpflichtend, aber in einigen Fällen durchaus ratsam. Bei der Reise nach Kuba muss sogar eine Auslandskrankenversicherung bestehen. Das Bestehen der Reisekrankenversicherung muss bei der Einreise nachgewiesen werden und zählt daher zu den gültigen Einreisebestimmungen für dieses Land. Umgekehrt müssen ausländische Reisende eine Versicherung nachweisen, wenn sie in Deutschland einreisen wollen. Zur Visumausstellung müssen ausländische Gäste und Besucher eine Reisekrankenversicherung vorweisen können. Wer Besuch aus dem Ausland bekommt, kann hier eine sogenannt Incoming-Krankenversicherung im Voraus abschließen und so seinem den benötigten Schutz im Krankheitsfall gewährleisten. Alle von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Reiseversicherungen können aufgrund des individuellen Bedarfs einzeln abgeschlossen werden. Gleichzeitig bieten die Versicherungsgesellschaften und die Reisegesellschaften mit kooperierenden Unternehmen hier die Reiseschutzpaket an. In den Reiseschutzpaketen sind dann alle Versicherungen enthalten, welche in den Bereich der Sach- und Personenversicherungen für Reisen entfallen. Abhängig von den bereits vorhandenen Versicherungspolicen ist es aber nicht immer ratsam, ein umfassendes Reiseschutzpaket abzuschließen. Zudem ist der Bedarf an einer Jahresschutzversicherung davon abhängig, wie viele Einzelreisen man unternimmt.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung deckt den Zeitraum von der Reisebuchung bis zum endgültigen Reiseantritt ab. In den meisten Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert. Die Reiseabbruchversicherung ist in ihrer Laufzeit so festgelegt, dass sie mit der Ankunft am Reiseziel beginnt und mit der Rückkehr in das Heimatland endet. Die Reiserücktrittsversicherung gilt mit der Ankunft im Reiseland als beendet. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist insbesondere bei höherwertigen Reisen ratsam. Meist wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bereits im Rahmen der Reisebuchung angeboten und kann hier durchgeführt werden. Es ist aber jederzeit auch möglich, gesondert und bis zu einer von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Frist bis zum Reiseantritt eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Vorsicht ist hier bei reinen Schiffsreisen und bei kombinierten Reisen geboten. Nicht alle von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind für diese Art der Reise automatisch auch gültig. Hier sollte stets eine gezielte Anfrage gestellt werden, um Schiffsreisen und kombinierte Reisen mit Kreuzfahrt und Landaufenthalt entsprechend zu versichern. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, welche bei einem Nichtantritt der Reise entstehen. Hierbei muss ein versicherter Grund vorliegen. Alle versicherten Gründe und die Ausschlüsse sind über die Versicherungsbedingungen festgelegt und sollten vor dem Abschluss genau geprüft werden. Die Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, welche durch einen Reiseabbruch und die damit verbundene vorzeitige Rückreise entstehen.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung entfällt in den Bereich der Sachversicherungen. Der Hintergrund der Reisegepäckversicherung ist die Übernahme von Kosten, welche durch die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust von mitgeführtem Reisegepäck entstehen. In einem geringen Umfang ist das Reisegepäck bei Flugreisen bereits über die gesetzlichen Bestimmungen versichert, welche die Fluggesellschaften einhalten müssen. Ob der zusätzliche Abschluss einer Reisegepäckversicherung notwendig ist, hängt vom individuellen Bedarf des Reisenden und vom mitgeführten Gepäck ab. Generell kann es ratsam sein eine Reisegepäckversicherung abzuschließen, da die eigene Hausratversicherung im Reise- oder Urlaubsland in der Regel keine Gültigkeit hat. In einigen Fällen kommt eine in Deutschland abgeschlossene Hausratversicherung aber für den Diebstahl oder Raum im Urlaubsland auf. Dann ist es nur eingeschränkt notwendig, eine zusätzliche Reisegepäckversicherung abzuschließen. Meist sind die angebotenen Reisegepäckversicherungen mit zahlreichen Ausschlüssen und festgelegten Erstattungsgrenzen versehen. Wird eine Reisegepäckversicherung gewünscht, sollten die Versicherungsbedingungen und die Erstattungsbedingungen genau betrachtet werden. Interessant kann die Reisegepäckversicherung insofern sein, als dass bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung eine erste Erstattungsmöglichkeit bereits mit der Ankunft im Reiseland besteht. Hier können sich Versicherungsnehmer mit den notwendigen und für den täglichen Gebrauch benötigten Dingen ausstatten und dies dann der Versicherung zur Erstattung vorlegen. Ab welchem Zeitpunkt dies möglich ist und welche Kosten übernommen werden, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist die wichtigste der angebotenen Reiseschutzversicherung. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung kann bei der Einreise zwingend vorgeschrieben sein. Auch wenn dies nicht der Fall ist, sollten Reisende für den Aufenthalt eine entsprechende Reisekrankenversicherung für sich selbst und alle mitreisenden abschließen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt anfallende Behandlungskosten im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich während des gesamten Auslandsaufenthaltes. Zudem ist bei der Reisekrankenversicherung stets der Rücktransport in das Heimatland des Versicherungsnehmers enthalten. Selbst wenn durch die eigene Krankenversicherung in geringem Umfang der Versicherungsschutz und die Kostenübernahme im Ausland bestehen, ist der oft teure Rücktransport nicht eingeschlossen. Eine Reisekrankenversicherung sollte unabhängig vom Reiseziel und von der Dauer der Reise abgeschlossen werden. Angeboten wird diese wichtige Reiseschutzversicherung mit einer einmaligen Versicherungspolice oder aber als Ganzjahrespolice. Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig, so dass hier der gezielte Vergleich im Vorfeld erfolgen sollte. Es kann zudem ratsam sein, bei der Krankenversicherungsgesellschaft anzufragen und eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes zu beantragen. Häufig sind die gesondert angebotenen Reisekrankenversicherungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften aber mit guten Leistungen zu einem ansprechenden Preis verknüpft.

Weiterführende Links

Reiseschutz - www.geld.de
Reisekrankenversicherung - www.reiseschutz.de
Reisekrankenversicherungen im Vergleich - www.reiseversicherung-vergleich.info
Reiseversicherungen im Überblick - www.reiseversicherung.com