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Wohngebäudeversicherung – Schutz vor existenzbedrohenden Folgen

Die Versicherung für ein Wohngebäude sollte für den Besitzer der Immobilie zu den grundlegenden Policen gezählt werden. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte hierbei stets unabhängig davon erfolgen, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder es ein Gebäude zu Vermietungszwecken ist. Bei der Finanzierung von Immobilien kann es sogar eine grundlegende Voraussetzung der Kreditentscheidung sein, dass eine für das als Sicherheit dienende Gebäude ausreichende Wohngebäudeversicherung vorhanden ist oder abgeschlossen wird. Wenn ein Gebäude als Kreditsicherheit dient, dann steht die nachhaltige Besicherung im Vordergrund und durch eine hierfür abgeschlossene Wohngebäudeversicherung ist die Werthaltigkeit der Sicherheit im Schadens- oder Zerstörungsfall gegeben. Doch auch wenn eine Immobilie nicht als Kreditsicherheit dient, sollte der Besitzer über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Diese Versicherung leistet bei Schäden und beim vollständigen Verlust durch Zerstörung. Daher kann die Wohngebäudeversicherung für den Immobilienbesitzer durchaus als Versicherung gegen existenzbedrohende Risiken angesehen werden. Diese Sachversicherung für Wohngebäude aller Art schützt vor den finanziellen Folgen, welche aus einer Beschädigung oder dem vollständigen Verlust entstehen. Der ausreichende Schutz durch eine Wohngebäudeversicherung ist auch bei vermieteten Objekten gegeben, wenn aus dem Schaden oder dem Verlust der Mietausfall resultiert. Eingeschlossen werden können ein eine Wohngebäudeversicherung auch alle Nebengebäude und Garagen, welche sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Alle im Versicherungsumfang enthaltenen Gebäude, Nebengebäude und Garagen müssen im Rahmen der Beantragung angegeben werden und werden dann im Vertrag über die Wohngebäudeversicherung ausgewiesen. Im Versicherungsumfang sind darüber hinaus alle fest eingebauten Bestandteile an den versicherten Gebäuden enthalten. In diesen Bereich entfallen die Heizung, fest verklebte Böden oder aber auch einzeln aufgeführte Gegenstände der Einrichtung. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft kann über einen Zusatzeinschluss auch eine Einbauküche in der Wohngebäudeversicherung enthalten sein. Generell ist das Grundstück auf welchem sich das versicherte Gebäude befindet nicht im Umfang der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Kombinierte Policen mit ausreichendem Versicherungsumfang

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung bestehen in der Kostenübernahme bei Reparaturbedarf oder aber bei der vollständigen Zerstörung, wenn dies aus einem versicherten Ereignis hervorgeht. Darüber hinaus wird bei unbewohnbaren Immobilien für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten die ortsübliche Miete erstattet. Diese Regelung ist sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für vermietete Immobilien gleichermaßen über die Versicherungsbedingungen hinterlegt. Bei vermieteten Immobilien übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Mietausfall, während bei eigen genutzten Objekten die Erstattung der Kosten erfolgt, die durch die anderweitige Unterbringung anfallen. Diese dürfen dann aber die ortsübliche Miete nicht übersteigen oder aber der Versicherungsnehmer muss für die Differenz selbst aufkommen. Grundlegend bietet eine Wohngebäudeversicherung den ausreichenden Schutz bei Schäden und der Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich besteht der Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung bei Schäden und Zerstörung durch Blitzschlag, Explosion, Implosion, Frost und Rohrbruch. Diese Schadensereignisse sind in allen angebotenen Wohngebäudeversicherungen grundlegend enthalten. Bei den angebotenen Wohngebäudeversicherungen handelt es sich um kombinierte Versicherungen, da hier eine Vielzahl von möglichen Versicherungsfällen im Grundumfang enthalten ist. Der Basisschutz beinhaltet die genannten Ereignisse und kann im Bedarfsfall um einige Zusätze erweitert werden. Die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung ist abhängig von den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers durchaus ratsam. Der Basisschutz der angebotenen Wohngebäudeversicherungen kann durch die Elementarschadendeckung erweitert werden. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist die Wohngebäudeversicherung mit mehr oder weniger umfangreichen Ausschlüssen in Bezug auf die versicherten Ereignisse ausgestattet.

Häufig sind im Basisschutz folgende Ereignisse und Schadensbilder nicht enthalten:

  • Schäden durch Sturm und Sturmflut, wenn weniger als Windstärke 8 gemessen wird
  • Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag im Stromnetz
  • Hitze- und Versengungsschäden ohne direkte Feuereinwirkung
  • Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten
  • Schäden durch Grundwasser, Überschwemmungen und witterungsbedingte Niederschläge
  • Schäden durch Erdbeben
  • Grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer

Erweiterung der Wohngebäudeversicherung – Elementarschadensdeckung

Alle genannten und nicht im Basisschutz versicherten Ereignisse und Schadenbilder können durch Besitzer von Immobilien mittels Erweiterungen integriert werden. Ein sehr interessanter und vor allem empfehlenswerter Zusatz ist hier die Erweiterung um die Elementarschadendeckung. Diese beitragspflichtige Erweiterung der Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, welche durch ein elementares Ereignis eintreten. Insbesondere in gefährdeten Gebieten ist die Elementarschadenerweiterung zur Deckung von Schäden bei Überschwemmung und Überflutung ein sehr sinnvoller Zusatz. Einige Versicherungsgesellschaften bieten hier die sogenannten Komforttarife an, welche dann den Basisschutz der Wohngebäudeversicherung und alle verfügbaren Deckungserweiterungen beinhalten. Diese sind mit einer entsprechend höheren Beitragszahlung verbunden. Gleichzeitig sollten sich Immobilienbesitzer hier aber im Klaren darüber sein, welche immensen Schäden durch Elementarereignisse entstehen können. In einigen Bundesländern besteht die Verpflichtung eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung zu haben, wenn im Schadensfall staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll. Besteht hier keine ausreichende Wohngebäudeversicherung mit einer Deckungserweiterung für elementare Ereignisse, verweigert das Bundesland die üblichen Opferhilfen. Als weiterer sinnvoller Zusatz bei der Wohngebäudeversicherung kann der Einschluss von Schäden an einer Photovoltaikanlage gesehen werden. Um eine Photovoltaikanlage gegen alle auftretenden Schadensbilder ausreichend zu versichern, muss dieser Zusatz beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. Nur dann besteht für dieses fest verbaute Zusatzteil am versicherten Gebäude ein ausreichender Schutz.

Weiterführende Links

Vergleich von Wohngebäudeversicherung - www.financescout24.de
Wohngebäudeversicherung und Gebäudeversicherung - www.test.de
Der Weg zur besten Wohngebäude-Versicherung - www.stern.de