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Kredite – Entgeltliche Beschaffung von Fremdkapital

KrediteJeder in Deutschland aufgenommene Kredit stellt die entgeltliche Beschaffung von Fremdkapital dar. Der § 488f BGB definiert jeden Kredit als Gelddarlehen. Wirtschaftlich betrachtet ist jeder Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Geldkapital gegen die Zahlung von Zinsen. Rechtlich betrachtet ist ein Kredit Überlassung von Kapital in Verbindung mit einer vertraglichen Verpflichtung. Die vertraglichen Verpflichtungen aus einem Kreditgeschäft betreffen den Kreditnehmer und den Kapitalgeber. Der Kreditnehmer ist bei einer entgeltlichen Geldleihe dazu verpflichtet, die vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten. Der Kreditgeber hingegen ist dazu verpflichtet, die vom Kreditnehmer erbrachten Zinszahlungen und Rückzahlungsleistungen anzunehmen. Um ein rechtskräftiges Kreditgeschäft abwickeln zu können, müssen von Seiten des Kreditnehmers ebenso Voraussetzungen erfüllt werden, wie von Seiten des Kreditgebers. Die in Deutschland agierenden Kreditinstitute unterliegen hier strengen Regelungen und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Umfang der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regulierung basiert hier auf der Zuordnung des Kreditgebers, der rechtlichen Stellung des Kreditnehmers und der Kreditform oder Kreditart.

  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Verbraucherkreditgesetz als Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
  • Preisangabenverordnung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Darlehensvertrages

Grundlegende Bedingungen zur Kreditvergabe

Nur wenn die grundlegenden Bedingungen zur Kreditvergabe durch beide beteiligen Parteien erfüllt sind, kann ein Kreditgeschäft rechtskräftig und ordnungsgemäß abgewickelt werden. Zu den Grundvoraussetzungen von Seiten des Kreditnehmers gehören hier das Bestehen der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit. Kreditgeber hingegen müssen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement erfüllen und bei der Darlehensvergabe die Abwicklungsschritte im Kreditwesen einhalten. Der Inhalt des Kreditvertrages ist von der Kreditform abhängig. Nur die sogenannten standardisierten Privatkredite in Form der Verbraucher- oder Konsumentendarlehen unterliegen der gesetzlichen Regelung durch das BGB. Gleichzeitig aber besagt die Preisangabenverordnung für alle Kreditarten den genauen Ausweis von anfallenden Kosten, Gebühren und Zinsen. Kreditgeber und als solche definierte Kreditinstitute sind verpflichtet, den vergebenen Kredit angemessen mit Sicherheiten zu unterlegen. Der Zweck jeder Sicherheitenforderung an den Kreditnehmer ist die nachhaltige und zugleich von der Laufzeit abhängige Besicherung des gewährten Darlehens.

Kreditformen - Unterschiedliche Kreditnehmer

Die Unterscheidung der verfügbaren Kreditarten und Kreditformen kann anhand unterschiedlicher Kriterien erfolgen. Grundlegen unterscheidet man hier die Kredite für Privatkunden und die Kredite für Geschäfts- oder Firmenkunden. Darüber hinaus werden Kredite an öffentliche Einrichtungen und vergleichbare Institutionen unter anderen Gesichtspunkten vergeben. Banken und als solche definierte Kreditinstitute können nicht nur als Kreditgeber auftreten, sondern zugleich als Kreditnehmer. Auf dem Interbankenmarkt und unter der Einhaltung der Richtlinien zum Interbankenhandel können Kredite vergeben werden, bei denen beide beteiligten Parteien ein Kreditinstitut im rechtlichen Sinne sind. Nicht alle Banken und bankenähnlichen Institute sind für den Interbankenhandel zugelassen und dürfen Geschäften abwickeln.

Kreditarten – Unterschiedliche Bezeichnungen und Laufzeiten

Bei den für private Personen und für Firmen angebotenen Krediten gibt es weitere Unterscheidungsmerkmale. Die Mehrzahl der in Deutschland gewährten Kredite an private Personen sind sogenannte standardisierte Verbraucherkredite. Abhängig vom Kreditgeber sind hier unterschiedliche Bezeichnungen in Verwendung. Alle an private Personen gewährten Darlehen mit dem Zweck der Finanzierung eines Konsumgutes oder einer Anschaffung werden als Verbraucherkredit oder Konsumentenkredit geführt. Der Verwendungszweck des Kredites wird im Kreditvertrag hinterlegt und kann daher eine weiterführende Kreditbezeichnung darstellen. Bei der Finanzierung eines neuen Fahrzeuges spricht man in der Regel von einem Autokredit. Dieser entspricht in den meisten Zügen einem Anschaffungs- oder Konsumentenkredit, da es sich um einen Kredit mit der Rückzahlung durch regelmäßige Raten handelt. Eine Ausnahme bildet hier der Ballonkredit, welcher sich durch die erhöhte Schlussrate auszeichnet. Als Sonderform der Fahrzeugfinanzierung ist das Leasing anzusehen. Die Bezeichnung des Kredites muss nicht nur dem Verwendungszweck entspringen. Gleichzeitig kann die Art der Besicherung für die Bezeichnung der Kreditart ausschlaggebend sein. Bei einem Blankokredit erfolgt die Vergabe ohne die gesonderte Sicherheitenstellung. Sogenannte Personenkredite bezeichnen die Darlehen für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen. Für welche Personen- und Berufsgruppe das meist konditionsgünstigere Darlehen zugänglich ist, entscheidet der jeweilige Kreditgeber. Häufig ist diese Form der personenbezogenen Kreditvergabe im Bereich der Beamtendarlehen und der Studentenkredite aufzufinden.

Nachhaltige und laufzeitabhängige Besicherung

Die in Deutschland agierenden Kreditgeber sind aufgrund der Vorgaben zur nachhaltigen und laufzeitabhängigen Besicherung von Krediten angehalten. Daher werden die gewährten Darlehen unabhängig vom Kreditgeber und vom Kreditnehmer auch in kurze,- mittel- und langfristige Kredite eingeteilt. Bei allen Konsumenten- und Privatkrediten geht man hier von einer kurz- bis mittelfristigen Laufzeit aus, so dass die entsprechende Besicherung über die Abtretung oder Übereignung erfolgen kann. Bei allen Darlehen zur Immobilien- und Baufinanzierung hingegen geht man aufgrund der erhöhten Kreditsumme von einem langfristigen Kredit aus. Entsprechend erfolgt hier zur Erfüllung der nachhaltigen Kreditbesicherung die Eintragung eines Grundpfandrechtes in Form der Grundschuld oder der Hypothek. Bei Firmenkrediten ist der häufigste Verwendungszweck eine Investition. Das Ziel der Investition kann hierbei unterschiedlich sein, aber dennoch wird diese Darlehensform überwiegend als Investitionskredit geführt.

Anbietervielfalt – Verwendungszweck und Kreditnehmer entscheiden

Die Mehrzahl der in Deutschland vergebenen Kredite wird über ein Kreditinstitut beantragt. Hierbei unterscheidet man die privaten und die öffentlichen Kreditinstitute. Während die ansässigen Banken und Onlinebanken überwiegend bei der Vergabe von Privatkrediten als Kapitalgeber auftreten, treten die öffentlichen Kreditinstitute als Kapitalgeber bei der Vergabe von geförderten Darlehen für private Personen und Unternehmen auf. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ein öffentliches Kreditinstitut. Neben den als solchen zertifizierten Kreditinstituten kommen zudem die Vermittler von Krediten als Ansprechpartner in Frage. Hierbei unterscheidet man die Vermittlung von privaten Krediten ohne Einbeziehung der Schufa und die Maklerdienste der seit einigen Jahren verstärkt agierenden Baugeldvermittler. Die Baugeldvermittler sind hier ein guter Ansprechpartner bei der Beantragung eines Darlehens zur Bau- und Immobilienfinanzierung. Auch Versicherungsgesellschaften können im weiteren Sinne als Kreditgeber auftreten. In Kooperation mit einer angeschlossenen Bank können Inhaber einer Lebensversicherung hier durch die Beleihung ein Policendarlehen aufnehmen. Bausparkassen hingegen sind nur dann der richtige Kreditgeber, wenn der Kreditbedarf auf wohnwirtschaftlichen Zwecken beruht. Aufgrund des Bausparkassengesetzes dürfen diese Einrichtungen nur ein Bauspardarlehen gewähren, wenn dieses einem entsprechenden Zweck zugeführt wird.

Weiterführende Links

Was ist ein Kredit? - www.finanz-liga.de
Definition von Krediten - www.wirtschaftslexikon24.com
Der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit - www.immo-site.de