Begriff | Definition |
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Stückzinsen | Die Stückzinsen sind eine besondere Variante der Zinszahlung bei festverzinslichen Wertpapieren. Stückzinsen entstehen, wenn festverzinsliche Wertpapiere innerhalb des vorab festgelegten Zinszahlungszeitraumes veräußert werden und an einen neuen Besitzer übergehen. Die Stückzinsen stellen den Betrag dar, der seit dem letzten Zinszahlungstermin entstanden ist und definieren somit den Zinsanspruchs des Verkäufers. Der Zeitraum wird hier vom letzten Zinstermin bis einschließlich dem sogenannten Stückzinsvaluta angegeben. Bei flat gehandelten Wertpapieren erfolgt keine Stückzinsberechnung, da diese Form der Wertpapiere die Stückzinsen bereits beinhaltet. Bei der Abrechnung von Stückzinsen sind steuerliche Auswirkungen gegeben. Erhaltene Stückzinsen bei der Veräußerung werden als positive Einnahmen gewertet. Zu zahlende Stückzinsen hingegen sind negative Einnahmen. Beide Formen werden im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben und entsprechend veranlagt. |