Kreditaufwendungen - Kosten, Gebühren und Zinsen
Die vom Kreditnehmer zu tragenden Aufwendungen für das Darlehen belaufen sich nicht rein auf die vom Kreditgeber geforderten Zinsen. Unabhängig davon ob ein Privat- oder Ratenkredit oder aber ein Baukredit aufgenommen wird, fallen stets die Aufwendungen in Form der Kreditverzinsung an. Hierbei ist der bei der Kreditvergabe festgelegte und im Kreditvertrag festgehaltene Nominalzinssatz ausschlaggebend. Der Nominalzinssatz bezieht sich stets auf die gesamte Kreditsumme und wird vom Kreditnehmer mit den monatlichen oder vierteljährlichen Raten an den Kreditgeber entrichtet. In der monatlichen Gesamtkreditrate sind anteilig die Aufwendungen für die Tilgung und die Aufwendungen für die Zinsrückzahlung enthalten. Jeder Kredit stellt eine entgeltliche Geldleihe per Definition des BGB dar, so dass der Kreditgeber hier den Zins fordern darf.
Die Aufwendungen für den Kreditnehmer bestehen in Zusammenhang mit einem Immobilien-, Bau- oder Anschaffungskredit nicht nur aus dem zu tragenden Zinsaufwand. Abhängig vom Kreditgeber und von der Kreditart können weitere Kosten und Gebühren auftreten, welche in einem direkten Zusammenhang mit dem gewährten Darlehen stehen. Hierbei spricht man von den sogenannten Kreditnebenkosten. Aus der Summe der Zins- und Tilgungsaufwendungen und den anfallenden Kreditnebenkosten ergeben sich dann die Kreditkosten.
Bau- und Immobilienfinanzierung – Zusätzliche Kosten für die Kreditsicherheit
In den Bereich der Kreditkosten und der Nebenkosten fallen alle direkt mit der Darlehensvergabe und mit dem Darlehenszweck entstehenden Aufwendungen. Insbesondere bei Immobilien- und Baufinanzierungen fallen hier oftmals hohe Nebenkosten an. Da sich die hier anfallenden Zusatzkosten häufig auf das finanzierte Objekt beziehen, nennt man diese auch Erwerbs- oder Anschaffungsnebenkosten. Die Erwerbsnebenkosten stehen nicht im direkten Zusammenhang mit den Aufwendungen für den Kredit, können diese aber beeinflussen. Höhere Erwerbsnebenkosten bei der Baufinanzierung führen häufig zu einem erhöhten Kreditbedarf. Die beantrage Kreditsumme muss dann nicht nur den tatsächlichen Aufwand für das Objekt beinhalten, sondern auch für die Zahlung der mit dem Erwerb in Verbindung stehenden Kosten ausreichen. Ein weiterer Kostenfaktor bei der Bau- und Immobilienfinanzierung ist die von den Kreditinstituten geforderte Eintragung einer Grundschuld. Für die Eintragung eines Grundpfandrechtes in Form der Hypothek oder der Grundschuld entstehen weitere Kosten. Alle in Zusammenhang mit dieser Form der Kreditsicherheit anfallenden Gebühren müssen vom Kreditnehmer getragen werden. Die Forderung der Gebühr für diese Kreditsicherheit erfolgt in der Regel nicht direkt durch das Grundbuchamt. Vielmehr muss die Bestellung der Grundschuld notariell beglaubigt sein. Der ausführende Notar stellt die Eintragung der Grundschuld in das dem Grundstück zugeordnete Blatt im Grundbuch anhand der gültigen Gebührenordnung in Rechnung. Als weiterführende Kosten und Gebühren können in Zusammenhang mit dem Kredit für ein Bauvorhaben oder eine Immobilie die Schätzkosten angeführt werden. Wenn das finanzierte Objekt als Kreditsicherheit dienen soll, kann das kreditgebende Institut hier eine Schätzung durchführen lassen um den entsprechenden Beleihungswert zu ermitteln. Die Kosten für die Schätzung und die Wertermittlung können wiederum dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden und sind als zusätzliche Gebühr zu verbuchen.
Bearbeitungsgebühr, Kontoführungsgebühr und Disagio – Verhandelbare Kostenfaktoren
Nicht alle in Verbindung mit der Kreditaufnahme anfallenden Kosten und Gebühren sind fixiert. Einige der möglichen Kostenfaktoren sind vom kreditgebenden Institut abhängig und können im Vorfeld bei einem Beratungsgespräch verhandelt werden. Die Kosten für eine Grundbucheintragung unterliegen der Gebührenordnung und können nicht abgeändert werden. In einigen Fällen erfolgt die Auszahlung eines Kredites nicht in voller Höhe, sondern es erfolgt ein Abschlag. Dieser Abschlag wird als Disagio oder Damnum bezeichnet und definiert die Differenz zwischen der beantragten Kreditsumme und der zur Auszahlung gebrachten Kreditsumme. Die Rückzahlung des Kredites muss aber dennoch in voller Höhe erfolgen, so dass der Abschlag als weiterer Kostenfaktor gesehen werden kann. Der Abschlag wird als Vorauszahlung der Zinsleistung definiert und kann den nominalen Zinssatz für das Darlehen vermindern. Die Vorschriften der Preisangabenverordnung für Verbraucherkredite schreiben es vor, dass der Abzug eines Disagios bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes stets berücksichtigt werden muss. Ebenfalls in den effektiven Zinssatz eines Kredites fließen die Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren ein. Ob und in welcher Höhe bei der Aufnahme eines Kredites Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren gefordert werden, hängt in erster Linie vom kreditgebenden Institut ab. Aktuelle Gerichtsurteile unterbinden aber hier bereits die Forderung von Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe. Dies ist insbesondere der Fall bei den sogenannten Bearbeitungspauschalen in Verbindung mit der Kreditentscheidung und der Kreditvergabe. Die Kontoführungsgebühren hingegen werden weiterhin von einigen Kreditgebern gefordert. Bei der Kreditvergabe wird ein Darlehenskonto eröffnet. Dieses wird mit der Auszahlung des Kredites belastet und durch die vom Kreditnehmer regelmäßig geleistete Ratenzahlung wieder ausgeglichen. Einige Kreditgeber fordern hier für die Führung des Darlehens- oder Kreditkontos eine monatliche oder vierteljährliche Kontoführungsgebühr. Da auf dem Darlehenskonto keine weiteren Buchungen anfallen, erfolgt die Berechnung der Kontoführungsgebühr in der Regel als Pauschalbetrag. Bei einem persönlichen Gespräch kann die für die Führung des Darlehens- oder Kreditkontos anfallende Pauschalgebühr aber verhandelt werden. Im Vorteil sind hier Kreditnehmer, die sich an die bereits kontoführende Hausbank wenden und bei dieser einen Kredit beantragen. Bei einem Kreditvergleich fließen alle anfallenden Bearbeitungsgebühren und eine unter Umständen erhobene Kontoführungspauschale in die Berechnung des effektiven Zinssatzes ein. In Deutschland agierende Kreditgeber müssen die zusätzlich anfallenden Kosten aufgrund des Verbraucherkreditgesetzes und der Preisangabenverordnung einbeziehen und sichtbar bei der Angebotserstellung ausweisen.
Weiterführende Links
Kreditnebenkosten und Bearbeitungsgebühren - www.kredit1a.de
Nebenkosten bei Krediten - www.check24.de
Grundschuld und Kreditkosten - www.sicherungsgrundschuld.de
Kreditbearbeitungsgebühren - www.test.de