Merkmale von Spareinlagen
Als Spareinlagen sind alle Guthaben definiert, welche auf Sparkonten hinterlegt werden. Spareinlagen auf Sparkonten sind unbefristete Gelder, welche die gesetzlichen Vorgaben des § 21 Abs. 4 der Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erfüllen. Nur laut dem KGW und dessen Benennung der Tätigkeits- und Geschäftsbereiche als solche anerkannten Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind berechtigt, Kundengelder zur Anlage auf Sparkonten hereinzunehmen. In Zusammenhang mit der gesetzlichen Grundlage für die Hereinnahme von Kundengeldern und die damit verbundene Ausstellung einer zugehörigen Spar- und Schuldurkunde ergeben sich die wichtigsten Merkmale der Sparkonten und Sparverträge. Generell können Spareinlagen nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen oder Personenhandelsgesellschaften angenommen und verzinslich verwahrt werden. Ausnahmen bestehen hier, wenn die benannten Unternehmen einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Eine weitere Ausnahmeregelung besteht hier bei der Hereinnahme und der damit verbundenen Anlage von Mietkautionen. Die als Mietkautionskonten oder Mietkautionsbücher geführten Spareinlagen stellen trotz der Ausnahmeregelung gleichzeitig eine Spareinlage im Sinne der Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute dar.
Zustandekommen des Sparvertrags
Das Zustandekommen des Sparvertrages entspricht der allgemein anerkannten Realvertragstheorie. Entsprechend kommt ein Sparvertrag erst dann als rechtswirksamer Vertrag zustande, wenn die Spareinlage vom Anleger eingezahlt wurde und die vom Institut auszustellende Sparurkunde im Gegenzug ausgehändigt wurde. Mit dem Antrag auf die Anlage eines Sparkontos und der Annahme des Sparkontoeröffnungsantrages durch die kontoführende Bank entsteht lediglich ein Vorvertrag. Die kontoführende Bank ist erst dann zur Aushändigung der Sparurkunde verpflichtet, wenn das Guthaben vom Anleger eingezahlt wurde und dieses gutgeschrieben ist. Mit dem rechtskräftigen Zustandekommen des Sparvertrages unterliegt die getätigte Anlage der RechKredV und somit der zwingenden Ausstellung einer Sparurkunde. Aus Sicht der kontoführenden Bank stellt die Aushändigung die Übergabe einer Schuldurkunde dar und sie wird zum Schuldner des Anlegers. Dieser wiederum wird Gläubiger über die Höhe des eingezahlten Guthabens und die vertraglich vereinbarte Zinsleistung durch die Bank. Mit der vollständigen Auszahlung des angesparten Guthabens einschließlich aller angesammelten Zinsgutschriften wird ein Sparvertrag beendet. Die Auflösung eines Sparkontos oder Sparbuches stellt die Beendigung des Darlehensvertrages aus der Sicht der Bank dar. Gleichzeitig muss die ausgehändigte Sparurkunde entweder vom Anleger an die Bank zurückgegeben werden oder aber sie wird entwertet.
Vertragsgestaltung und Vertragsmerkmale
Die Grundlage für die Gestaltung eines Sparvertrages über eine Spareinlage bildet hier wiederum die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Zudem sind die wichtigsten Merkmale der Spareinlagen auf Sparkonten aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits vordefiniert und können abgeleitet werden. Da Spareinlagen rein zur Bildung und Anlage von Kapital dienen, sind die hierfür angelegten Konten vom täglichen Zahlungsverkehr strikt ausgenommen. Spareinlagen sind Konten zur Ansammlung von Vermögen und können daher nicht zum kurzfristig durchgeführten Zahlungs- und Kapitalverkehr verwendet werden. Aufgrund der Kündigungsfristen und der hinter der Anlage eines Sparkontos stehenden Motive sind Spareinlagen als mittel- bis langfristige Anlageform definiert. Ein weiteres Merkmal der Spareinlage stellt die Ausstellung einer Sparurkunde dar. Hierbei kann es sich um Sparbuch, eine Sparkarte oder ein sogenannten Loseblattsparbuch handeln. Die Ausstellung und Aushändigung der Sparurkunde ist verpflichtend. Alle Spareinlagen sind als unbefristete Gelder über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute zu führen. Entsprechend muss bei der Anlage von einem Sparkonto oder einem Sparbuch eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten durch die kontoführende Bank hinterlegt werden. Spareinlagen auf Sparkonten sind in diese Zusammenhang nicht mit einer täglichen Verfügbarkeit rechtskräftig abschließbar. Die Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten ist verbindlich und kann verlängert werden. Daher bieten einige Banken die Hereinnahme von Spareinlagen auf einem Sparkonto auch mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr an. Die Verzinsung einer Spareinlage orientiert sich stets am Kapitalmarkt. Die kontoführenden Banken passen die Verzinsung an das Kapitalmarktniveau an und gewähren Sonderkonditionen aufgrund der Höhe der ersten Einlage und der Form der Spareinlage.
Die wichtigsten Merkmale der Spareinlage auf Sparkonten:
- Variable und regelmäßige Einzahlungen möglich
- Kapital- und Vermögenssicherheit durch den Einlagensicherungsfonds
- Auszahlungen bis zum festgelegten Höchstbetrag möglich
- Höhere Verfügungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich
- Keine Zulassung für den täglichen Zahlungsverkehr
- Verpflichtende Ausstellung einer Sparurkunde
- Sparkonten unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der RechKredV
Weiterführende Links
Sparbuch und Sparkarte - www.sparkonto-info.de
Definition Sparkonto - wirtschaftslexikon.gabler.de
Was sind Spareinlagen? - www.einfachgeld.com