(1 Bewertung, durchschnittlich 4.00 von 5)
Sparkonto4.00 von 51 basiert auf 1 Bewertungen.


Anlagen auf Sparkonten – Bewährte und sichere Kapitalanlage

Unabhängig von der Vielzahl der angebotenen Produkte zur Geld- und Vermögensanlage ist und bleibt das Sparbuch eine der beliebtesten Optionen. Die Anlage auf Sparkonten ist statistisch gesehen die liebste Anlageform der deutschen Bundesbürger. Trotz der vergleichsweise niedrigen Verzinsung erfreut sich die Anlage auf Sparkonten einer nach wie vor großen Beliebtheit. Ein Grund hierfür dürfte die bereits frühzeitige Bildung eines gewissen Grundstockes sein. Häufig legen Eltern, Großeltern und nahe Verwandet bereits in frühen Jahren ein Sparkonto für das Kind an und leisten auf dieses mehr oder weniger regelmäßige Einzahlungen. Die Anlage von Vermögen auf einem Sparkonto ist als mittel- bis langfristige Anlageform zu sehen, da Sparkonten und Sparbücher für den kurzfristig durchgeführten Kapitalverkehr nicht zur Verfügung stehen. Die Anlage auf Sparkonten ist insbesondere für sehr konservative Anleger mit einer sehr geringen bis nicht vorhandenen Risikobereitschaft eine Alternative. Ein Verlustrisiko des auf einem Sparkonto bei einem deutschen Institut angelegten Kapitals ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht vorhanden. Die in Deutschland ansässigen Banken sind gesetzlich zur Einzahlung in den sogenannten Einlagensicherungsfonds verpflichtet, wenn sie im Auftrag Kundengelder hereinnehmen. Die Anlage auf Sparkonten entfällt in diesen Bereich, so dass das vom Sparer angelegte Kapital durch die Bildung des Einlagenfonds entsprechend gesichert ist.

Bildung und Anlage von Vermögen

Die Anlage von Vermögen auf einem Sparkonto kann in den Bereich der mittel- bis langfristigen Vermögensbildung eingeordnet werden. Eines der wichtigsten Merkmale von Spareinlagen ist es, dass diese zur Bildung und zur Anlage von Vermögen dienen. Aus diesem Grund ist ein Sparkonto nicht für den täglichen Zahlungsverkehr zugelassen. Die Verfügungsmöglichkeiten über das auf dem Sparkonto angelegte Kapital sind durch die Vorgaben der kontoführenden Bank eingeschränkt. Einzahlungen können auf einem Sparkonto beliebig häufig und in beliebiger Höhe durchgeführt werden. Gleichzeitig können Sparkonten über einen Sparvertrag gebildet werden. Hierbei wird ein fester Betrag in vertraglich vereinbarten Abständen von einem laufenden Konto auf das eigens angelegte Sparkonto übertragen. Diese Form des Sparkontos wird häufig als Ratensparvertrag bezeichnet und in der Regel mit einer besseren Verzinsung ausgestattet. Auszahlungen sind von einem als Standartkonto geführten Sparbuch monatlich nur bis zu einer festgelegten Höhe möglich. Bei höheren Verfügungen müssen Kontoinhaber hier eine mehrmonatige Kündigungsfrist einhalten oder aber einen Abschlag durch die Erhebung von Vorschusszinsen in Kauf nehmen. Hier unterscheidet man zwischen den Regelverfügungen und den vorzeitigen Verfügungen.

Sparkonten – Verzinsung und Sondervereinbarungen

Die Grundverzinsung bei der Anlage auf Sparkonten ist als relativ niedrig anzusehen. Der für das Sparbuch oder Sparkonto von der Bank angebotene Zinssatz orientiert sich in erster Linie am aktuellen Zinssatz auf dem Kapitalmarkt. Bei der Festlegung des Zinssatzes für die Anlage auf einem Sparkonto ist das Marktzinsniveau ebenso ausschlaggebend wie bei der Festlegung des Zinssatzes für Kredite und Darlehen. Die Verzinsung auf Standardsparkonten ist als verhältnismäßig niedrig anzusehen. Gleichzeitig bietet das Sparkonto aber aufgrund der Einlagensicherung eine sehr hohe Kapitalsicherheit. Höhere Verzinsungen können Anleger aber aufgrund einer hohen Ersteinlage erwarten. Einige Banken bieten hier gestaffelte Zinssätze an. Diese greifen dann aufgrund der Mindesteinlage oder Mindesteinzahlung. Häufig werden die Zinssätze für solche Sparkonten angepasst, wenn das Vermögen durch weitere Einzahlungen ansteigt. Bei den Sparkonten und Sparbüchern ist standardmäßig eine dreimonatige Kündigungsfrist hinterlegt. Nahezu alle Banken bieten das Sparkonto oder Sparbuch auch mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten an. Wer eine einjährige Kündigungsfrist wahren kann und will, der kann hier wiederum mit einer deutlichen Zinssatzanpassung nach oben rechnen. Sogenannte Sondersparformen und Sparverträge mit Sondervereinbarungen weisen zudem andere Zinssätze auf, als das Standardsparkonto. Hier wird von der kontoführenden Bank entweder ein vom angesparten Kapital abhängiger Zinssatz oder ein laufzeitabhängiger Zinssatz angeboten. Die kontoführenden Banken unterscheiden zwischen Ratensparverträgen, Einmalsparverträgen und Sparverträgen ohne die Einhaltung von festen und regelmäßigen Einzahlungsverpflichtungen

Rechtliche Grundlagen – Schuld- und Sparurkunde in einem

Im rechtlichen Sinne stellt jede Anlage auf einem Sparkonto gleichzeitig ein Darlehen dar. In diesem Fall ist der Anleger der Gläubiger, während die kontoführende Bank als Schuldner auftritt. Mit jedem Abschluss eines Sparvertrages steht die kontoführende Bank in der Schuld des Anlegers und muss diesem das geliehene Kapital auf Wunsch wieder auszahlen. Eine Sparanlage stellt aus der Sicht der kontoführenden Bank aufgrund §607 BGB ein Darlehen dar. Es handelt sich dabei nicht um einen unregelmäßigen Verwahrungsvertrag nach §700 BGB. Darüber hinaus ist für die Anlage auf Sparkonten bei deutschen Instituten § 21 Absatz 4 RechKredV von großer Bedeutung. Dieser besagt, dass für Spareinlagen auf Sparkonten und Büchern die zugehörigen Urkunden für den Anleger ausgestellt werden müssen. Die hier bedeutendste und weit verbreitete Urkunde ist das Sparbuch. Mit dem Abschluss eines Vertrags über die Eröffnung eines Sparbuchs, wird dieses an den Anleger ausgehändigt. Das ausgehändigte Sparbuch stellt im Sinne des § 808 eine Schuldurkunde dar. Die Vorlage der Schuldurkunde in Form des ausgehändigten und auf den Namen des Anlegers ausgestellten Sparbuches verpflichtet die kontoführende Bank zur Leistung von fälligen Zahlungen. Im rechtlichen Sinne ist das Sparbuch ein hinkendes Inhaberpapier und gleichzeitig ein qualifiziertes Legitimationspapier.

Weiterführende Links

Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute - www.gesetze-im-internet.de
Sparkonto - Kündigungsfristen und Verfügungsmöglichkeiten - www.sparkonto-info.de
Vermögenswirksamer Sparvertrag - www.sparbuch.info
Sparbuch - Zinsen und Funktionsweise - www.tagesgeldvergleich.net