Rechtliches zu den in Deutschland agierenden Kreditinstituten
Umgangssprachlich werden die Begriffe „Kreditinstitut“ und „Bank“ häufig in einem Zug gebraucht und gleichgesetzt. Juristisch betrachtet ist der Oberbegriff „Kreditinstitut“ eine Sammelbezeichnung für alle Banken, deren Tätigkeit eine Zulassung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vorrausetzt. Sobald ein Unternehmen Bankgeschäfte betreibt, deren Umfang einen auf kaufmännische Art eingerichteten Betrieb erfordert, fällt es unter die gesetzlichen Vorgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes. Gleichzeitig definiert § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes die unternehmerischen Tätigkeiten, die als Bankgeschäfte eingeordnet sind. Hierbei ist nicht entscheidend, wie viele der unternehmerischen Tätigkeiten laut KWG als Bankgeschäft zugordnet sind. Jedes Unternehmen, das eines der rechtlich definierten Bankgeschäfte betreibt, benötigt die Zulassung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Sobald ein im KWG definiertes Tätigkeitsfeld vorliegt, erfolgt die Einstufung als Kreditinstitut. Sowohl die deutsche Bankenaufsicht als auch das Kreditwesengesetz definieren alle Banken als Kreditinstitute und somit als Unternehmen, welche gewerbsmäßig eines oder mehrere als Bankgeschäft bezeichnete Unternehmensfelder bedient. Aufgrund der rechtlichen Definition und deren Auslegung kann auch eine Bank ohne Kreditabteilung als Kreditinstitut bezeichnet werden. Ausschlaggebend ist rein, dass eines der zwölf per Gesetz definierten Bankgeschäfte ausgeführt wird. Nach dem gültigen EU Bankenrecht ist es nicht ausreichend, wenn nur eines der Bankgeschäfte betrieben wird. Nach dem EU Bankenrecht wird die Tätigkeit als Kreditinstitut nur dann definiert, wenn das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft gleichzeitig betrieben werden. Die Begriffsdefinitionen nach dem deutschen Bankenrecht und dem europäischen Bankenrecht unterscheiden sich in diesem Punkt.
Mit der Ausübung eines der per Gesetz definierten 12 Bankgeschäfte erfolgt die juristische Zuordnung als Kreditinstitut:
- Einlagegeschäft
- Pfandbriefgeschäft
- Kreditgeschäft
- Diskontgeschäft
- Finanzkommissionsgeschäft
- Depotgeschäft
- Investmentgeschäft
- Darlehenserwerbsgeschäft
- Garantiegeschäft
- Girogeschäft
- Emissionsgeschäft
- E-Geldgeschäft
Kapitalgeber für Unternehmen
Für alle als solchen definierten Kreditinstitute sind die Vorschriften des Kreditwesengesetz (KWG) maßgeblich. Darüber hinaus ist bei der Vergabe von Ratenkrediten an private Personen das Verbraucherkreditgesetz gültig. Alle von Banken vergebenen Kredite an Privatpersonen unterliegen dem Verbraucherkreditgesetz, welches unter anderem den Inhalt des rechtskräftigen Kreditvertrages vorgibt. Bei der Vergabe von Krediten und der damit verbundenen Führung der Kreditunterlagen ist für die in Deutschland agierenden Kreditinstitute wiederum das KWG ausschlaggebend. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen anhand §18 KWG, dass sich Kreditgeber die wirtschaftlichen Verhältnisse offen lassen legen müssen. Handelt es sich um Großkredite an Firmen, welche 10 % des haftenden Eigenkapitals übersteigen, greift der § 13 KWG. Für Millionenkredite mit einer Kreditsumme von mehr als 1,5 Millionen Euro ist der §14 maßgeblich. Sowohl der Großkredit als auch der Millionenkredit müssen von der kreditgebenden Bank an die deutsche Bundesbank gemeldet werden. Die Kreditinstitute unterliegen bei Krediten dieser Größenordnung der gesetzlichen Anzeigepflicht.
Kapitalgeber für private Personen
Die Mehrzahl der Privatkredite und Darlehen zur Bau- oder Immobilienfinanzierung wird von in Deutschland agierenden Kreditinstituten gewährt. Für Privatpersonen stehen hier als potenzielle Kreditgeber nicht nur die ansässigen Banken mit ihren Filialen zur Verfügung. Darüber hinaus agieren zahlreiche Kreditinstitute überwiegend oder sogar ausschließlich über das Internet. Dann erfolgt die Aufnahme eins Online- oder Sofortkredites bei einer der zahlreichen Online – und Direktbanken. Die online agierenden Banken bieten für private Personen in Bezug auf die Kreditaufnahme sowohl Vorteile als auch Nachteile. Ein großer Vorteil sind die häufig günstigen Konditionen aufgrund der im Vergleich zu ansässigen Banken deutlich geringeren Kosten. Auf eine ausführliche und persönliche Beratung müssen Kreditnehmer bei den Online- und Direktbanken aber häufig verzichten. Nicht nur ansässige Banken und Direktbanken sind per Gesetz als Kreditinstitut definiert. Ebenfalls als Kredit- und Geldinstitut sind die privaten und öffentlichen Bausparkassen zugeordnet. Die Bausparkassen vergeben Kredite rein zu wohnwirtschaftlichen Zwecken und ausschließlich an private Personen. Für diese Form der Banken ist nicht nur das Kreditwesengesetz maßgeblich, sondern sie müssen sich an den gültigen Vorschriften des Bausparkassengesetzes orientieren. Alle privaten Hypothekenbanken hingegen fallen in den Bereich der Realkreditinstitute. Einige in Deutschland ansässige Banken oder auch Geldinstitute verfolgen Sonderaufgaben. Die Gründung dieser Einrichtungen erfolgte zur Verfolgung eines festgelegten Zweckes. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entfällt in den Bereich der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Die geförderten Darlehen und Finanzierungsprogramme dieser öffentlichen Bank sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zugänglich. Obwohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau juristisch als Kreditinstitut eingeordnet ist, unterliegt sie nicht in allen Punkten dem gültigen Kreditwesengesetz.
Weiterführende Links
Verzeichnis der Kreditinstitute - www.bundesbank.de
Liste der zugelassenen Kreditinstitute - www.bafin.de
Das deutsche Banken- und Kreditwesen - www.geld.de