Bausparvertrag – Staatlich geförderte Vermögensbildung
Trotz der großen Vielfalt an möglichen Produkten zur Geld- und Vermögensbildung erfreut sich die Anlage in einem Bausparvertrag nach wie vor sehr großer Beliebtheit. Das Prinzip des Bausparens basiert auf dem kollektiven Zwecksparen zur Verfolgung eines klar definierten Ziels. In erster Linie erfolgt mit dem Abschluss eines Bausparvertrags und die regelmäßig erbrachte Leistung des Anlegers die verzinsliche Anlage von Vermögen. Darüber hinaus stellt der Bausparvertrag einen rechtlichen Anspruch auf die Gewährung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens zur Umsetzung eines wohnwirtschaftlichen Ziels dar. Da das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen werden muss, kann das hinter dem Abschluss des Bausparvertrages stehende Anlagemotiv auch anderweitig angesiedelt sein. Der Bausparvertrag ermöglicht nicht nur die Realisierung eines Bauvorhabens, sondern kann mit dem Hintergrund der Inanspruchnahme von staatlichen Förderungsmaßnahmen abgeschlossen werden. Ein weiteres Motiv für den Abschluss eines Bausparvertrages kann die Vermögensbildung mit dem Gedanken an die verzinsliche Geldanlage und die Altersvorsorge sein. Mit dem Wegfall der Wohnungsbauprämie wurde die staatliche Förderung für Bausparverträge auf die Arbeitnehmersparzulage reduziert. Im Gegenzug hierzu können Bausparverträge nun aber auch als riestergeförderte Sparprodukte abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang spricht man von den Wohn-Riester-Verträgen.
Staatliche Förderung von Bausparverträgen
Insbesondere bei der Ausnutzung von staatlichen Sparförderungsmaßnahmen anhand des Fünften Vermögensbildungsgesetzes stellt der Bausparvertrag eine gute Anlagevariante dar. Abstriche müssen Arbeitnehmer und Inhaber eines Bausparvertrages hier seit einigen Jahren aber in Kauf nehmen. Der Bausparvertrag wurde mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie zweifach gefördert. Die Wohnungsbauprämie ist zwischenzeitlich gestrichen worden, so dass eine ähnliche Zulagenform nur noch bei dem Abschluss eines riestergeförderten Bausparvertrages gegeben ist. Hier wird weiterhin eine staatliche Zulage für Kinder geleistet, solange für diese der Kindergeldanspruch gegeben ist. Die staatliche Bausparförderung n ach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz besteht aus der in einer Höhe von 9 % gewährten Arbeitnehmersparzulage. Die Förderhöchstgrenze ist hier mit einem Betrag von 470 Euro je Kalenderjahr und je Arbeitnehmer festgelegt, solange eine jährliche Einkommensgrenze von 17.900 Euro nicht überschritten wird. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppeln sich die genannten Werte. Die staatliche Förderung für den Bausparvertrag kann nur unter Einhaltung der sogenannten Sperrfrist in Anspruch genommen werden. Für eine prämienunschädliche Verfügung und zur Gewährung der vollen staatlichen Zulage muss eine Frist von 7 Jahren eingehalten werden. Die Förderung des Bausparvertrages mit staatlichen Zulagen entspringt dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und dem Wohnungsbauprämiengesetz. Entspricht der vom Sparer gewählte Bausparvertrag den Vorgaben des Wohnungsbauprämiengesetztes und der Zertifizierung durch die BaFin, ist die Beantragung der staatlichen Förderung über ein Formular beim zuständigen Finanzamt jährlich möglich.
Förderungsunschädliche Verfügung
Für Bausparverträge sind zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung Sperr- und Festlegungsfristen vorgegeben. Eine Inanspruchnahme der Förderungsoptionen ist nur möglich, wenn die siebenjährige Festlegungsfrist abgelaufen ist. Wenn eine Verfügung vor dem Ablauf der Festlegungsfrist erfolgt, wird diese als förderungs- und prämienschädlich eingeordnet. Die Zulage- und Fördermöglichkeiten werden dann gekürzt und angepasst. Gleichzeitig gibt es hier Ausnahmereglungen, so dass die förderungsunschädliche Verfügung zu einem Zeitpunkt vor dem Ablauf der Festlegungsfrist möglich ist. Eine förderungsunschädliche vorzeitige Verfügung über den Bausparvertrag kann erfolgen, wenn nach dem Vertragsabschluss die Erwerbsunfähigkeit eintritt. Beim Tod des Vertragsinhabers kann ebenfalls durch die Begünstigten verfügt werden. Darüber hinaus ist die Arbeitslosigkeit nach Vertragsabschluss ein triftiger Grund für eine vorzeitige Verfügung über das angesammelte Guthaben. Wird nach dem Abschluss des Vertrages eine selbstständige Tätigkeit durch den Vertragsinhaber aufgenommen, kann er das bereits angesammelte Guthaben sowie die ihm aus der Zeit als Arbeitnehmer zustehende staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Bauspartarife – Das Anlagemotiv ist entscheidend
Für alle Bausparverträge sind unabhängig vom Anlagemotiv stets vier Phasen vorgesehen. Im Zuge der Abschlussphase erfolgt der Vertragsschluss zwischen dem Anleger und einer von ihm gewählten Bausparkasse. Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung entscheidet sich der Anleger für die Bausparsumme sowie für den Bauspartarif. Das Anlagemotiv ist beim Abschluss eines Bausparvertrages ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über den Bauspartarif. Der gewählte Bauspartarif bestimmt über den Habenzinssatz während der Ansparphase und den Darlehenszinssatz bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Daher sollte das verfolgte Ziel und das daraus resultierende Anlagemotiv feststehen, wenn der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Wer das Bauspardarlehen keinesfalls in Anspruch nehmen will oder muss, der sollte einen Tarif mit einer entsprechenden Habenverzinsung wählen. Wer hingegen den Zweck des Wohnungsbaus oder des Hauskaufs verfolgt, der sollt ein erster Linie Wert auf einen günstigen Darlehenszinssatz legen. Alle für Bausparverträge vereinbarten Konditionen sind sogenannte Festzinssätze. Eine Anpassung während der Ansparphase und während der Darlehensphase ist nicht möglich. Die Darlehensphase ist die letzte Phase des Bausparvertrages und kann als optional gesehen werden. Wird das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Erreichen der Zuteilungsphase. Dann erfolgten die Auszahlung des angesammelten Bausparguthabens, der aufgelaufenen Zinserträge und der zustehenden staatlichen Förderung.
Weiterführende Links
Tarife der Bausparkassen im Vergleich - www.focus.de
Staatliche Förderung beim Bausparen - www.deutsche-bank-bauspar.de
Bausparen mit Riester - www.test.de
Die vorzeitige Verfügung - www.ansahl.com