Begriff | Definition |
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Fortlaufende Notierung | Die fortlaufende Notierung stellt die Ermittlung des Eröffnungskurses anhand der Regeln für die Einheitskursfeststellung dar. Bei der Kursermittlung ergeben sich hier durch die laufende Ausführung ständig neue Kurse. Entsprechend der laufenden Kursermittlung und somit der fortlaufenden Notierung können Aufträge zu unterschiedlichen Kursen ausgeführt werden. Zugelassen für den Handel unter der fortlaufenden Notierung sind nur Wertpapiere, bei denen ständig und somit fortlaufend größere Umsätze getätigt werden. Gehandelt werden hierbei stets ein Schluss oder aber ein Mehrfaches des Schlusses. Die Anzahl der Wertpapiere, die bei der fortlaufenden Notierung einen Mindestschluss ergeben, ist nicht einheitlich festgelegt. Die Festlegung der Anzahl erfolgt börsen- und wertpapierabhängig. |