Realkredite - Darlehen mit objektbezogener Sicherheit
Ein ganz klassischer und häufig gewählter Baustein bei der Baufinanzierung sind die sogenannten Realkredite. Ein Realkredit ist ein langfristiger Kredit und mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren ausgestattet. Jeder Realkredit ist ein langfristiger Kredit, welcher an einen festen Zweck gebunden ist. Wenn diese Kreditform bei einer Baufinanzierung eingebunden wird, erfolgt die Besicherung mittels der Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek. Die Besicherung mittels einer Grundschuld oder einer Hypothek stellt die dingliche Sicherheit in Form eines realen und unbeweglichen Vermögenswertes dar. Zur Aufnahme eines Realkredits wird von der kreditgebenden Bank oder dem Realkreditinstitut eine dingliche und objektbezogene Sicherheit gefordert. Diese langfristige Kreditform ist sowohl für Privatpersonen im Rahmen einer Baufinanzierung als auch für Firmen im Rahmen eines Investitionsvorhabens verfügbar.
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Realkreditinstitut als Kreditgeber
Als Kreditgeber können bei einem Realkredit zu Investitionszwecken und Immobilienfinanzierungen sowohl die ansässigen Banken als auch die Realkreditinstitute auftreten. Unter den Begriff der Realkreditinstitute fallen alle privaten Hypothekenbanken und die Grundkreditanstalten des öffentlichen Rechts. Die Hauptaufgabe und somit der Hauptgeschäftszweig dieser Einrichtungen besteht in der Gewährung Hypothekarkrediten und somit von Realkrediten. Die zur Vergabe von Realkrediten nötigen finanziellen Mittel beschaffen sich als Realkreditinstitut eingestufte Einrichtungen durch die Emission von Pfandbriefen und vergleichbaren Anleihen. Wenn der Darlehensgeber ein Realkreditinstitut ist, unterliegt er strengen gesetzlichen Vorschriften bei der Gewährung eines Realkredits. Alle als solche definierten Realkreditinstitute sind an die gültigen Bestimmungen des Hypothkenbankgesetzes gebunden. Über §§11 und 12 des HypBankG sind die zu erfüllenden Vorrausetzungen bei der Kreditbeantragung klar definiert. Der Realkredit darf nur dann gewährt werden, wenn eine erstrangige Eintragung in das zugehörige Grundbuch möglich ist. Darüber hinaus darf das Darlehen höchstens mit einer Summe gewährt werden, die die Beleihungsgrenze von 60 % des ermittelten Beleihungswertes nicht übersteigt.
Sicherung der Refinanzierung – Konditionsgestaltung und Rückzahlung
Die strengen gesetzlichen Regelungen für Hypothekenbanken und Realkreditinstitut beruhen auf den zur Refinanzierung ausgegeben Pfandbriefen und Anleihen. Bei der Emission der Pfandbriefe werden diese mit einer Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahren ausgestattet und mit einem festgelegten Wert verzinst. Die von den Realkreditinstituten gewährten Realkredite wiederum sind analog hierzu gestaltet und werden ebenfalls mit einem Festzins gewährt. Die Tilgung eines Realkredites erfolgt annuitätisch. Eine weitere Option besteht für den Kreditnehmer in der Aufnahme eines endfälligen Darlehens. Dann kann der aufgenommene Realkredit zum Ablauf der Laufzeit in einer Summe getilgt werden. Zur Tilgung des Kredites wird eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die in ihrer Laufzeit und der Versicherungshöhe dem Realkredit entspricht.
Realkredit – Finanzierung von Bauvorhaben
Der Realkredit zur Finanzierung einer bereits bestehenden Immobilie kann mit einer Summe von bis zu 60 % des Beleihungswertes in einer Summe an den Kreditnehmer ausgezahlt werden. Die Voraussetzung hierfür ist es, dass ein Grundpfandrecht in Form der Hypothek eingetragen werden kann. Wird ein Realkredit bei einem Realkreditinstitut zur Finanzierung eines Bauvorhabens aufgenommen, kann eine Zwischenfinanzierung nötig werden. Bei Realkrediten für Bauvorhaben erfolgt die Auszahlung und Bereitstellung des Kredites nicht in einer vollen Summe, sondern in sogenannten Tranchen. 50% werden bei der Rohbaufertigstellung ausgezahlt, 25% bei der Fertigstellung des Innenputzes und weitere 25% bei endgültiger Fertigstellung des Gebäudes. Einfacher ist die Finanzierung eines Bauvorhabens über einen Realkredit, wenn hier eine Geschäftsbank im üblichen Sinne als Kreditgeber auftritt. Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften fallen nicht unter die Regelungen des HypBankG, so dass diese nach internen Richtlinien und Bestimmungen den Realkredit gewähren. Abhängig vom Kreditgeber kann dann eine Beleihung von bis zu 90% möglich sein. Gleichzeitig kann ein Realkredit bei der Bausparkasse dann auch mit einer nachrangigen oder zweitrangigen Eintragung im Grundbuch aufgenommen werden.
Weiterführende Links
Der Realkredit - www.maxda.de
Darlehen zur Immobilienfinanzierung - www.vkb.de
Realkredit - www.wirtschaftslexikon24.com