Hab und Gut schützen – Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zählt zu den grundlegenden Versicherungspolicen. Ratsam ist der Abschluss einer Hausratversicherung für jede private Person, die ihr Hab und Gut in den vier Wänden schützen will. Die Hausratversicherung greift bei einer Vielzahl von versicherten Ereignissen und bietet einen sehr umfassenden Schutz bei Verlust, Beschädigung und vor allem auch bei Diebstahl. Die Hausratversicherung kommt für die Kosten auf, die für die Neuanschaffung des Hausrates anfallen, wenn ein versicherter Fall eingetreten ist. Im weiteren Sinne kann daher auch die abschließbare Hausratversicherung als Versicherungspolice zum Schutz vor existenzbedrohenden Risiken angesehen werden. Diese Sachversicherung wird von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten, so dass vor dem Abschluss ein ausführlicher Vergleich angestellt werden sollte. Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungspolicen bestehen sowohl bei der Beitragshöhe als auch bei den grundlegend enthaltenen Leistungen. Generell aber sind die grundlegenden Versicherungsereignisse bei allen angebotenen Hausratversicherungen in einem sehr guten Maß abgedeckt. Zahlreiche Erweiterungen sind gegen eine entsprechende Beitragsanpassung beantragen und können so den individuellen Bedarf des einzelnen Versicherungsnehmers decken. Insbesondere die Erweiterung um eine Elementarschadendeckung kann in Abhängigkeit vom Wohnort ratsam sein. Zudem ist der Versicherungsumfang in Bezug auf die Beschädigung, den Diebstahl und die Zerstörung von Fahrrädern meist nur gering festgelegt oder gar nicht vorhanden, so dass hier bei hochwertigen Fahrrädern ein entsprechender Zusatzeinschluss erfolgen kann und sollte. Diese Einschlüsse sind aber bedarfsabhängig und müssen nicht zum grundlegenden Versicherungsumfang zählen. Ausschlaggebend bei Hausratversicherung sind die Lage des zu versichernden Objektes, die Größe des Objektes und der Wert des darin enthaltenen Hausrates. Bei der Ermittlung des Beitrages haben Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten. Zum einen kann hier die Einzelaufzählung des Hausrates erfolgen, anhand der dann die benötigte Versicherungssumme festgelegt wird. Die Versicherungsgesellschaften machen hier aber auch pauschale Angebote aufgrund der angegebenen Quadratmeterzahl. Dann wird ein fester Betrag je Quadratmeter angesetzt und daraus ergibt sich die Versicherungssumme. In der Regel ist dieses Vorgehen vollkommen ausreichend, da die so ermittelte Versicherungssumme für den Standardhausrat in vollem Umfang ausreicht. Befinden sich hingegen sehr hochwertiger Hausrat oder besondere Wertgegenstände in dem zu versichernden Objekt, dann ist die Einzelauflistung ratsam um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Grundlegende Leistungen der Hausratversicherung
Die grundlegenden Leistungen der Hausratversicherung bestehen in der Kostenübernahme, wenn die Einrichtung oder bewegliche Sachen innerhalb der versicherten Wohnung zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. Ersetzt wird hierbei der Neuwert, so dass die Neuanschaffung des versicherten Hausrates möglich gemacht wird. Ist eine Reparatur am betroffenen Gegenstand möglich, so gehört die Kostenübernahme hier zu den Leistungen der Hausratversicherung. Hierbei wird stets im Einzelfall entschieden, ob eine Reparatur oder aber eine Neuanschaffung nötig sind. An dieser Einschätzung durch die Versicherungsgesellschaft orientiert sich dann die Leistung aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Als zusätzliche Leistung der Hausratversicherung ist die Kostenübernahme für einen Hotel- oder Pensionsaufenthalt zu nennen, wenn das versicherte Objekt nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles vorübergehend nicht zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Alle über den Versicherungsvertrag garantierten Leistungen der Hausratversicherung werden nur dann erbracht, wenn ein versichertes Ereignis zugrunde liegt. Enthalten sind in den meisten Policen aber nicht alle Versicherungsereignisse in gleichem Umfang, so dass hier der Vergleich ratsam ist. Einige Ereignisse sind zu den grundlegenden Gegebenheiten zu zählen und daher in nahezu allen Verträgen gleichermaßen abgedeckt. Gleichzeitig ist hier aber der Umfang und somit die Höhe der Leistung von der gewählten Versicherungsgesellschaft und von deren gültigen Versicherungsbedingungen abhängig.
- Leistung bei Brand, Blitzschlag und Explosion
- Leistung bei Schäden durch Leitungswasser
- Leistung bei Einbruchdiebstahl und Raub
- Leistung bei Sturm und Hagel
- Leistung bei Glasbruch
Erweiterungen und Einschlüsse
Nicht alle Ereignisse sind in den grundlegenden Leistungen der Hausratversicherung bereits enthalten. Die anbietenden Gesellschaften offerieren daher eine Reihe von Zusätzen, welche eine bedarfsgerechte Erweiterung der Hausratversicherung möglich machen. Nicht alle der angebotenen Erweiterungen und Einschlüsse sind für jeden Versicherungsnehmer gleichermaßen notwendig. Ausschlaggebend für die Einschlüsse und Erweiterungen sind der individuelle Bedarf und die Lage der Wohnung. Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt, der sollte den Zusatz der Deckung bei Elementarschäden beantragen. Die Elementarschadenserweiterung wird gegen eine Beitragserhöhung angeboten und bietet dann vor allem bei Überschwemmungen, Hochwasser und Schäden durch Grundwasser oder Rückstau einen ausreichenden Schutz. Dieser Schutz ist nicht durch alle Hausratversicherungspolicen gegeben, so dass hier die gezielte Nachfrage nach der Deckung bei Elementarereignissen erfolgen sollte. Ähnlich kann es sich bei Überspannschäden verhalten. Der Blitzeinschlag und die daraus resultierende Beschädigung am Hausrat sind bei den Gesellschaften mit einer Deckung zwischen 10 und bis zu 100 % enthalten. Kommt es aber durch einen Einschlag im Stromnetz der Umgebung zu einem Überspannschaden, ist dies nicht immer als Versicherungsfall anerkannt. Auch hier kann eine Erweiterung ratsam sein. Der Fahrraddiebstahl ist bei den Hausratversicherungen nur sehr eingeschränkt gedeckt. Bei sehr teuren und hochwertigen Fahrrädern kann es ratsam sein, dies als Zusatz bei der Hausratversicherung zu integrieren oder eine gesonderte Fahrradversicherung abzuschließen. Die Hausratversicherung übernimmt den Fahrraddiebstahl nur aufgrund der Nachtzeitklausel. Der Schutz bei Diebstahl besteht nur, wenn das Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gestohlen wird und dabei nicht in einem geschlossenen Raum aufbewahrt wurde. Seit einiger Zeit nehmen viele Versicherungsgesellschaften diesen Ausschluss aus ihren Bedingungen und bieten die Hausratversicherung einschließlich des 24 Stunden Schutzes bei Fahrraddiebstahl an.
Weiterführende Links
Hausratversicherung - Schutz für teures Mobiliar - www.focus.de
Wie versichere ich meinen Hausrat gegen Elementarschäden? - www.elementar-versichern.bayern.de
Merkblatt – Hausratversicherung - www.bundderversicherten.de
Hausratversicherung mit Fahrradversicherung - www.financescout24.de