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Anlage in einer Lebensversicherung

Da der Abschluss einer Lebensversicherung nicht nur zur Risikoabsicherung sondern zeitgleich zur Ansammlung von Kapital erfolgt, kann auch diese in den Bereich der Geld- und Vermögensanlage eingeordnet werden. Bei einer Lebensversicherung handelt es sich im weiteren Sinne um eine verzinsliche Ansammlung und Anlage von Kapital. Gleichzeitig können mit dem Abschluss einer Lebensversicherung unterschiedliche Anlagemotive verfolgt werden. Das individuelle Motiv des einzelnen Anlegers ist in diesem Zusammenhang für die Art der abzuschließenden Lebensversicherung ein wichtiger Indikator. Lebensversicherungen dienen in erster Linie der Risikoabsicherung bei Eintritt des versicherten Falls. Darüber hinaus dienen sie der Vermögensbildung, da alle Beiträge des benannten Versicherungsnehmers investiert und angelegt werden. Die Erträge aus den von der Versicherungsgesellschaft getätigten Anlagen wiederum werden dem Versicherungsnehmer mit Fälligkeit der Versicherung ausbezahlt. Abhängig von der Höhe der von der Gesellschaft erwirtschafteten Erträge erhalten Inhaber einer Lebensversicherung bei der Ablauf die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der garantierten Zinsen und den variablen Überschussanteilen. Abgezogen werden von den Erträgen in Form der Überschussanteile die laufenden Verwaltungskosten und die auf der Risikokalkulation basierenden Beträge. Versicherungen und Vermittler von Versicherungen sind dazu angehalten, hier eine größtmögliche Transparenz für den Versicherungsnehmer als Verbraucher zu schaffen. Die sogenannte Beratungswahrheit und die Klarheit ist gesetzlich durch das Versicherungsvermittlergesetz (VersVermG) klar definiert. Darunter entfallen vor allem auch die Informationspflicht und die Verpflichtung zur Aushändigung der Versicherungsbedingungen. Diese müssen vor Vertragsabschluss und somit vor der Anlage in einer Lebensversicherung zugänglich sein. Über die vorhergehende Beratung über eine Anlage in einer Lebensversicherung muss ein entsprechendes Protokoll geführt werden. Dieses wird von beiden beteiligten Parteien unterzeichnet und belegt zudem die Aushändigung der zugehörigen Unterlagen.

Klassische und fondsgebundene Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung stellt eine Kombination aus einem Sparvertrag und einer Risikoabsicherung dar. Die Anlage in einer Kapitallebensversicherung erfolgt durch die vom Versicherungsnehmer regelmäßig erbrachten Versicherungsbeiträge. Die anbietenden Versicherungsgesellschaften ermöglichen die Anlage in einer klassischen Lebensversicherung oder aber in einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung kann als renditeorientierte Anlageform mit der Kombination der Risikoabsicherung für den Todesfall angesehen werden. Die vom Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge zur fondsgebundenen Lebensversicherung werden in den zugrundeliegenden Investmentfonds investiert. Eine fondsgebundene Lebensversicherung stellt die Anlage in einem Investmentfondssparplan mit einer gleichzeitigen Risikoabdeckung für den Eintritt des Versicherungsfalles dar. Die Rendite aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt von dem zugrundeliegenden Portfolio ab. Liegt der Schwerpunkt auf Aktien, kann hier eine Rendite von 5 bis 9 % aus der Anlage in einer Lebensversicherung entstehen. Etwas konservativer ist die Anlage in einer Lebensversicherung, deren zugrundeliegender Investmentfonds auf Anleihen basiert. Hier ist mit einer Rendite von 3 bis maximal 5 % zu rechnen. Bei der klassischen Variante der Lebensversicherung erfolgt die Anlage der eingezahlten Beiträge durch die versichernde Gesellschaft nach einer sehr konservativen Strategie. Die Anforderungen zur Sicherheit der Anlage unterliegen der Rechtsprechung und sind von allen Versicherungsgesellschaften zwingend umzusetzen. Hierbei werden die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge in festverzinsliche Anleihen mit einwandfreier Bonität, gewerblich genutzte Immobilien oder ähnliche Objekte investiert.

Anlagemotive

Die Motive für die Anlage von Kapital in einer Lebensversicherung sind vielfältig. In erster Linie erfolgt die Anlage in einer Lebensversicherung zur Risikoabsicherung. Die Risikoabsicherung betrifft hier die Hinterbliebenen. Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Zusammenhang kann auch genannt werden, dass die Lebensversicherung zur Absicherung von Krediten und Darlehen verwendet werden kann. Die Anlage in einer Lebensversicherung kann für endfällige Darlehen ebenso verwendet werden wie für Ratendarlehen. Eine bereits bestehende Lebensversicherung kann als Kreditsicherheit dienen. Die Anlage in einer Lebensversicherung ist bei der Gewährung eines endfälligen Darlehens eine grundlegende Vorgabe bei der Kreditentscheidung. Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung dient nicht nur der Risikovorsorge, sondern er erfüllt den Zweck der Vermögensbildung. Die vom Versicherungsnehmer erbrachten Beiträge werden verzinslich angelegt. Hierbei bestehen Unterschiede zwischen der Anlage in einer fondsgebundenen und einer klassischen Lebensversicherung.

Steuerliche Behandlung

Beide Versicherungsformen bieten zudem steuerliche Vorteile. Wurde die Lebensversicherung als Anlage bereits vor dem 21.12.2004 abgeschlossen, muss keine Besteuerung der Leistungen erfolgen. Die Steuerfreiheit ist dann gegeben, wenn eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren sowie eine ununterbrochene Beitragszahlungsdauer von fünf Jahren gegeben sind. Bei einem Vertragsabschluss nach dem 01.01.2005 entfällt die Steuerfreiheit der Versicherungsleistung. Ist die Anlage in einer Lebensversicherung nach diesem Zeitpunkt erfolgt, muss die Besteuerung mit 50 % des Ertragsanteils erfolgen. Der Ertragsanteil errechnet sich aus der Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der eingezahlten Beiträge. Diese Form der Besteuerung von Lebensversicherungen greift dann, wenn eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erreicht wurde. Zudem kann die Steuervergünstigung für die Anlage in einer Lebensversicherung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Versicherungsleistung nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgt.

Weiterführende Links

Kapital-Lebensversicherung: So holen Sie das Beste raus - www.test.de
Arten der Lebensversicherung - www.bundderversicherten.de
Rendite von Lebensversicherungen - finanzrechner-rendite.faz.net/a>