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Riester-Rente – Steuerliche Vergünstigung und staatliche Zulagen in Anspruch nehmen

Einige Produkte zur Altersvorsorge werden staatlich gefördert. In den Bereich der förderungswürdigen Anlageformen fällt auch die Riester-Rente. Bei allen staatlich geförderten Produkten zur privaten Altersvorsorg liegt ein sehr ähnliches Prinzip vor. Während der mehrjährigen Ansparphase sind die vom Anleger aus eigenen Mitteln geleisteten Beiträge bis zu einem gewissen Grad steuerlich absetzbar. Bei der Altersvorsorge durch den Abschluss eines riestergeförderten Vertrages können Anleger im Gegensatz zu anderen Produkten noch weitere staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Bei der Riester-Rente erfolgt neben der steuerlichen Förderung und Vergünstigung die Zahlung einer Kinderzulage. Im Gegenzug erfolgt dann mit dem Eintritt in das Rentenalter und der Leistungserbringung aus dem Vorsorgeprodukt die Besteuerung. Nach dem Alterseinkünftegesetz wird die Methode der nachgelagerten Besteuerung angewandt. Die staatliche Förderung mittels der Riester-Rente kann seit dem Jahr 2002 beantragt werden. Die private Altersvorsorge ist für alle förderungswürdigen Personen zugänglich und eignet sich für Geringverdiener, Familien mit Kindern und sicherheitsorientierten Anlegern. Die aus einem Riestervertrag entstehenden steuerlichen Vorteile und Vergünstigungen machen diese Form der Altersvorsorge auch für Besserverdiener interessant. Förderungswürdig im Sinne der Riester-Rente sind Anlagen aus dem Bereich der Banksparpläne, Investmentfons-Sparpläne, Rentenversicherungsverträge und Wohnriesterverträge. Um die staatliche Bezuschussung in Form der Zulage und unter Umständen der Kinderzulage in Anspruch nehmen zu können, muss das dem Vertrag zugrundeliegende Vorsorge- oder Sparprodukt den Vorgaben entsprechen und von der BaFin zertifiziert sein. Seit der Änderung des Eigenheimrentengesetzes im Jahr 2008 kann ein förderungswürdiger Vertrag zudem für den Erwerb oder den Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie als Altersvorsorge verwendet werden.

Zertifizierte Anlageprodukte - Gleichbleibende Zulagenhöhe

Um die Riesterförderung in Anspruch nehmen zu können, muss eines der von der BaFin zertifizierten Anlageprodukte gewählt werden. Nur wenn die BaFin den Vertrag zertifiziert hat, kann der Anleger die staatliche Zulage in Form der Förderung beantragen und in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Gesondert gefördert werden zudem alle Anleger, die sich frühzeitig um das Produkt zur Altersvorsorge bemühen. Junge Anleger erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem sogenannten Berufseinsteigerbonus werden Anleger gefördert, welche sich bereits mit dem Einstieg in das Berufsleben um die Vorsorge für den Eintritt in den Ruhestand bemühen. Die staatliche Grundzulage wird in Relation zu den vom Sparer aufgebrachten Beiträgen gesetzt und ist daher mit maximal 154 Euro jährlich angesetzt. Solange die Berechtigung auf den Bezug von Kindergeld besteht, erhalten Inhaber eines Riester-Vertrages hier eine zusätzliche Förderung in Höhe von 185 Euro. Ist das Kind hier nach dem 01.01.2008 geboren, wird die Förderung auf 300 Euro erhöht. Der Abschluss eines Vertrages zur Riester-Rente ist aufgrund der Vorgaben des Eigenheimrentengesetzes insbesondere für junge Berufseinsteiger und für Familien interessant. Die Höhe der tatsächlich gewährten Zulage hängt von den erbrachten Sparleistungen des Vertragsinhabers ab. Die Zulagen werden in voller Höhe gewährt, wenn der Anleger jeweils im Vorjahr der Beantragung einen eigenen Beitrag in Höhe von 4 % in den Riester-Vertrag geleistet hat. Die Vorgabe von mindestens 4 % bezieht sich auf das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Die Höhe der Zulage hängt nicht vom gewählten Produkt zur Altersvorsorge ab. Bei Bank- und Investmentfondssparplänen werden die gleichen Zulagen geleistet, wie bei den Verträgen zur Rentenversicherung. Banksparpläne sind mit einer relativ geringen Rendite ausgestattet und eigenen sich für sicherheitsorientierte Sparer. Alle von den Banken angebotenen und aufgrund der Zertifizierung durch die BaFin geförderten Produkte bieten eine hohe Kapitalsicherheit und eine sehr gute Verfügbarkeit. Die von den Banken angebotenen Sparpläne können während der Laufzeit abgeändert werden und das bereits angesammelte Kapital einschließlich der erhaltenen Zulagen kann in ein anderes Produkt zur Altersvorsorge fließen. Mit einer höheren Rendite sind die zertifizierten Fondssparpläne ausgestattet. Bei diesen wird während der Ansparphase in renditestarke und wenig sicherheitsorientierte Aktienfonds investiert. Mit der zunehmenden Laufzeit erfolgt eine Anpassung der Strategie und es wird in Renten- oder Geldmarktfonds mit einer hohen Sicherheit investiert. Ein vorzeitiger Ausstieg aus diesem Produkt zur Altersvorsorge kann zu einem gewissen Kapitalverlust führen, da hier der Rückkaufswert zur Auszahlung angesetzt wird. Die dritte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Riesterförderung besteht durch den Abschluss eines entsprechenden Rentenversicherungsvertrages. Hierbei wiederum können drei verschiedene Versicherungsoptionen in Anspruch genommen werden. Unterschieden wird zwischen der klassischen Versicherung mit einer garantierten Verzinsung, der fondsgebundenen Rentenversicherung und einer Aufteilung der Beiträge in die Rücklagenbildung und in Investmentfonds. Welche der drei Versicherungsvarianten als Produkt zur Altersvorsorge gewählt wird, hängt von der Sicherheitsorientierung des Anlegers und von dessen Renditeerwartungen ab.

Eigenheimrentengesetz

Das seit 2008 gültige Eigenheimrentengesetz sieht neben den bereits verfügbaren Produkten zur Altersvorsorge auch die Finanzierung einer eigenen Immobilie vor. Die Inanspruchnahme von Wohnriester wird in diesem Zusammenhang auch als sogenannte Eigenheimrente bezeichnet und unterliegt der gleichen staatlichen Förderungsmöglichkeit wie die anderen Riesterprodukte zur Altersvorsorge. Bei der Nutzung von Wohnriester wird der Erwerb oder der Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einbezogen. Förderungswürdig aufgrund der Vorgaben des Eigenheimrentengesetzes sind zertifizierte Bausparverträge und Tilgungsleistungen auf vorhandene Darlehen. Die für die staatlich geförderten Produkte festgelegte nachgelagerte Besteuerung wird bei der Nutzung von Wohnriester über die Bildung des sogenannten Wohnförderkontos sichergestellt. Hierbei können Anleger zu Beginn der Auszahlungsphase wählen, ob eine jährliche nachgelagerte Besteuerung erfolgen soll, oder ob eine Einmalbesteuerung des geförderten Kapitals durchgeführt wird.

Weiterführende Links

Was ist die Riester Rente? - de.wikipedia.org
Die Fallstricke der Riester-Rente - www.stern.de
Riester-Rente lohnt sich nicht für jeden- www.sueddeutsche.de