Lexikon

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Begriff Definition
Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der angebotenen Lebensversicherungspolicen und kann als die klassische Variante bezeichnet werden. Bei der Kapitallebensversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Träger der Versicherung eine Vereinbarung getroffen. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich bei Eintritt des Versicherungsfalles in Form des Todes des Versicherungsnehmers oder aber mit dem Verstreichen der vertraglich festgelegten Zeitspanne, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Bei der Kapitallebensversicherung sind sowohl die Todesfallabsicherung als auch die Geld- und Vermögensanlage als Anlagemotiv zu nennen. Bei der Kapitallebensversicherung erfolgt die Verzinsung durch die Versicherungsgesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Mindestverzinsung des vom Anleger durch die geleisteten Beiträge eingebrachten Kapitals. Zusätzlich wird die variable Überschussbeteiligung geleistet. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus der Risikovorsorge und der Vermögensbildung oder Kapitalanlage. Der Versicherungsschutz einer Kapitallebensversicherung beginnt unmittelbar nach der Zahlung des ersten Beitrages, aber nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Höhe der Beiträge zur Kapitallebensversicherung ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Bei der vorzeitigen Auflösung einer Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Dieser Rückkaufwert kann vom Versicherungsnehmer jederzeit bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden.

Kombizinsanleihe

Die Kombizinsanleihe ist eine sehr seltene und kaum bekannte Variante zur Geld- und Vermögensanlage in Anleihen. Bei der Kombizinsanleihe handelt es sich um eine Anleihe, bei der erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ein erhöhter Zins gezahlt wird. Während der ersten Laufzeitjahre erfolgt bei der Kombizinsanleihe keine Zinsausschüttung an den Anleger. Erst mit dem Verstreichen der festgelegten Frist erfolgt eine Zinszahlung, die mit einem überdurchschnittlich hohen Satz angegeben ist. Die Kombizinsanleihe ist eine Kombination aus der Nullkuponanleihe und der zeitlich nachgelagerten Hochkuponanleihe. Vorteilhaft ist diese Form der Anleihe für Anleger, die zum Zeitpunkt der Kapitalanlage einen sehr hohen persönlichen Steuersatz leisten müssen. Lohnenswert ist die Geldanlage in einer Kombizinsanleihe aber nur dann, wenn bereits für den Zeitpunkt der Zinsausschüttung dann mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz gerechnet werden kann.

Kontokorrentkonto

Das Kontokorrentkonto ist eine Kontoform, welche für den täglichen Zahlungsverkehr zugelassen und bestimmt ist. Hierbei können der Kontoinhaber und dessen Bevollmächtigte jederzeit über das Kontokorrentkonto und das darauf befindliche Guthaben bargeldlos oder mittels einer Bargeldabhebung verfügen. In der Praxis bezeichnet man das Kontokorrentkonto auch als laufendes Konto oder aber kurz als Girokonto. Kontokorrentkonten dienen nicht nur dem täglichen Zahlungsverkehr, sondern werden als sogenannte Verrechnungskonten benötigt. Ein Verrechnungskonto in Form des Kontokorrentkontos wird sowohl zur Rückzahlung von Krediten als auch zur Verrechnung von Zinsen oder Guthabenauszahlungen bei der Kapitalanlage benötigt. Konten zur Geld- und Vermögensanlage sind nicht für den täglichen Zahlungsverkehr zugelassen, so dass hier stets ein Verrechnungskonto in Form des Kontokorrentkontos vorhanden sein muss. Die Bereitstellung des Kapitals aus einem aufgenommenen Kredit oder Darlehen erfolgt ebenfalls auf einem Kontokorrentkonto. Bei der Führung eines Kontokorrentkontos muss eine Partei stets ein Kaufmann im Sinne des HGB sein. Kreditinstitute sind in Zusammenhang mit der Führung und der Verwaltung von laufenden Konten ein Kaufmann im Sinne des HGB, so dass hier § 355 des HGB die Rechtsgrundlage bildet.

Kreditgeber

Als Kreditgeber können juristische und natürliche Personen auftreten. Während man im Bereich der Vergabe von Baugeld im gewährenden Institut den Darlehensgeber seiht, tritt dieses im Bereich der Konsumenten- und Privatkredite als Kreditgeber auf. Der Kreditgeber stellt Kapital gegen die Zahlung eines Entgelts in Form der Zinsen zur Umsetzung einer Anschaffungsmaßnahme zur Verfügung.

Hier finden Sie ausführliche Informationen über Kreditgeber.

Kreditkarte

Kreditkarten sind ein Mittel zum Einsatz in bargeldlosen Zahlungsverkehr und dienen gleichzeitig der Beschaffung von Bargeld durch die Abhebung an Geldausgabeautomaten. Genau genommen stellt die Kreditkarte eine Ausweiskarte der ausgebenden Kartengesellschaft dar und kann zum bargeldlosen Bezahlen bei sogenannten Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Unterschieden werden Kreditkarten in die Bereiche der Charge Cards, der Credit Cards und der Debit Cards. Bei den Charge Cards erfolgt die Belastung auf dem Bankkonto des Karteninhabers stets zum Monatsende. Bei den Credit Cards im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Kreditkarte, bei der der Karteninhaber die aufgelaufene Rechnung in Raten gegen eine anteilige Zinsberechnung durch die ausgebende Gesellschaft ableistet. Bei den von einigen Gesellschaften als Debit Card ausgegebenen Kreditkarten erfolgt eine sofortige oder aber sehr zeitnahe Belastung des Kontokorrentkontos, welches als Verrechnungskonto bei der kartenausgebenden Gesellschaft angegeben wurde. Seit einigen Jahren sind zudem die sogenannten Prepaid Cards im Umlauf. Bei dieser Form der Kreditkarte wird ähnlich wie bei den Prepaid Mobilfunktelefonen vorab ein gewünschtes Guthaben aufgeladen, über welches dann mittels des Karteneinsatzes verfügt werden kann. Eine auflaufende Rechnung oder aber eine einmalige Abbuchung zum Monatsende sind bei den Prepaid Kreditkarten nicht angedacht.

Kreditnehmer

Der Kreditnehmer erhält aufgrund des schriftlich geschlossenen Vertrages mit einem Kreditgeber das für die Anschaffung oder das Investitionsvorhaben benötigte Fremdkapital. Der Kreditgeber tritt gegenüber dem Kreditnehmer in Form der Bank oder eines vergleichbaren Institutes als Schuldner auf. Mittels des Kreditvertrages verpflichtet sich ein Kreditnehmer zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Rückzahlung des Kredites. Um als Kreditnehmer auftreten zu können, müssen die Kreditwürdigkeit und die Kreditfähigkeit nachgewiesen werden.