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Variable Darlehen und Festzinsdarlehen – Die Zinsfestschreibung entscheidet

Die für die Bau- und Immobilienfinanzierung verfügbaren Darlehensarten lassen sich in erster Linie anhand der Rückzahlungsmodalitäten unterscheiden. Ein weiteres, sehr wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist in diesem Zusammenhang die Art der Verzinsung. Ein Darlehen ebenso stellt ebenso wie ein Kredit eine entgeltliche Geldleihe dar. Daher muss der Kredit- oder Darlehensnehmer nicht nur die Rückzahlungsleistung erbringen, sondern die Aufwendungen für die vom Darlehensgeber geforderten Zinsen leisten. Hierbei bestehen im Bereich der Darlehensvergabe Unterschiede zwischen der Anpassungsfähigkeit der Zinsen. Darlehen können mit einem dauerhaften festgeschriebenen Zinssatz aufgenommen werden. Diese werden als sogenannte Festzinsdarlehen bezeichnet und weisen eine Zinsbindungsfrist von mehreren Jahren auf. Den Gegensatz zu den Festzinsdarlehen stellen die variablen Darlehen dar. Hierbei handelt es sich um eine Darlehensform, welche mit einer variablen und somit anpassbaren Verzinsung ausgestattet ist. Diese Darlehen werden abhängig vom Kreditgeber als variable oder als flexible Darlehen bezeichnet. Variable Darlehen unterscheiden sich nicht nur in der festgelegten Zinsbindungsfrist von den Festzinsdarlehen, sondern hier bestehen weitere Unterschiede in Bezug auf die Rückzahlungsmöglichkeit durch den Darlehensnehmer. Die Rückzahlungsmöglichkeit durch den Darlehensnehmer und die daraus resultierende Ablösung des Darlehens beruhen auf der Zinssatzanpassung.

Festzinsdarlehen – Darlehen mit langjähriger Zinsfestschreibung

Nahezu alle Hypothekenkredite und Baudarlehen werden als Festzinsdarlehen vergeben und so mit einer langjährigen Festschreibung der Zinsen ausgestattet. Der bei Aufnahme des Darlehens vereinbarte Zinssatz ist über die sogenannte Zinsbindungsfrist hin gültig und kann während dieses Zeitraums nicht angepasst werden. In der Regel werden Festzinsdarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 5, 10 oder 15 Jahren angeboten. Längere Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder sogar 30 Jahren sind eher selten. Bei der Rückzahlung von Festzinsdarlehen erfolgt die Leistung einer stets gleichbleibenden Kreditrate. Diese wird vom Kreditnehmer monatlich oder vierteljährlich geleistet und in diesem Zusammenhang als Annuität bezeichnet. Die Mehrzahl der Festzinsdarlehen sind Annuitätendarlehen. Für den Darlehensnehmer stellt die Vereinbarung eines festen Zinssatzes in Verbindung mit der Zinsbindungsfrist eine sehr gute Kalkulationsgrundlage dar. Über den vereinbarten Zeitraum von mehreren Jahren bleibt die Belastung durch den Zins- und Tilgungsanteil stets gleich. Ein Festzinsdarlehen ist aber nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist nur in wenigen Fällen bereits vollständig getilgt. Mit dem Ende der ersten Zinsfestschreibung wird ein erneuter Darlehensvertrag über die Restschuld geschlossen. In diesem Rahmen erfolgt dann eine Anpassung des Zinssatzes an das aktuelle Marktniveau. Gleichzeitig hat der Darlehensnehmer mit dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist und der daraus folgenden Anpassung die Möglichkeit der Umschuldung. Ein einmal aufgenommenes Festzinsdarlehen kann zum Ende der ersten Laufzeit über einen anderen Kreditgeber umgeschuldet werden oder beim gleichen Darlehensgeber mit einer Anschlussfinanzierung weitergeführt werden. Die Aufnahme eines Festzinsdarlehens ist dann von Vorteil, wenn man nur wenig oder gar kein Eigenkapital in das Finanzierungsvorhaben einbringen kann. Ein einmal aufgenommenes Festzinsdarlehen schützt den Darlehensnehmer über die mehrjährige Bindungsfrist vor steigenden Zinszahlungen. Geht man zu Beginn der Darlehenslaufzeit von steigenden Zinsen aus, sollte man entsprechend eine lange Zinsbindungsfrist anstreben und so über einen langen Zeitraum eine günstige Finanzierung beanspruchen.

Darlehen mit variabler Verzinsung – Vorzeitige Tilgung möglich

Die als variabel oder flexibel bezeichneten Darlehen stellen das Gegenteil zu den angebotenen Festzinsdarlehen dar. Während bei einem Festzinsdarlehen eine möglichst lange Zinsbindungsfrist angestrebt wird, liegt diese bei Darlehen mit variabler Verzinsung deutlich niedriger. Darlehen mit variabler Verzinsung werden mit einer Zinsfestschreibung von 3 oder 6 Monaten aufgenommen und sind daher als sehr flexible Kreditform zu bezeichnen. Eine möglichst kurze Zinsbindung ist angebracht, wenn man von einem sinkenden Bauzins ausgeht und so schnell auf das aktuelle Marktniveau reagieren können möchte. Gleichzeitig birgt ein Darlehen mit variabler Verzinsung durch die Möglichkeit der Zinsanpassung aber auch ein Zinssatzänderungsrisiko für den Darlehensnehmer. Bei einem Festzinsdarlehen ist die Kreditbelastung für einen mehrjährigen Zeitraum genau kalkulierbar und nicht veränderbar. Bei einem Darlehen mit variabler Verzinsung hingegen führt der anpassbare Zinssatz abhängig von der Marktentwicklung zu einer steigenden oder sinkenden Belastung. Die Aufnahme eines Darlehens mit variabler Verzinsung stellt für den Darlehensnehmer gleichzeitig eine gute Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung oder Umschuldung dar. Mit dem Ablauf der Zinsbindungsfrist und der Zinsanpassung hat der Darlehensnehmer das Recht, das laufende Darlehen mit variabler Verzinsung teilweise oder sogar vollständig zu tilgen. Die Aufnahme eines Darlehen mit variabler Verzinsung über einen Zeitraum von 3 oder 6 Monaten kann dann eine gute Alternative sein, wenn mit einem größeren Geldeingang gerechnet wird und dieser zur teilweisen oder vollständigen Darlehensrückzahlung aufgewendet werden soll. Ein Darlehen mit flexibler Verzinsung kann durch die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung zum Ende der Bindungsfrist meist deutlich schneller getilgt werden als ein Festzinsdarlehen mit mehrjähriger Bindung.

Weiterführende Links

Variable Darlehen - www.immobilienscout24.de
Festzinsdarlehen - www.geldanlagen-ratgeber.de
Was sind Festzindarlehen? - www.hypothekendiscount.de