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Unterlagen für die Darlehensentscheidung

Im Rahmen der Kredit- und Darlehensbeantragung erfolgt durch den Darlehensnehmer die Anforderung von Unterlagen und Nachweisen. Hier bestehen zwischen den Konsumenten- oder Verbraucherkrediten und den Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Unabhängig von der Art und der Höhe der beantragten Finanzierung müssen Anfragende zur Kreditentscheidung ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Die Prüfung der Bonität erfolgt durch die Abfrage der Schufaakte und zusätzlich durch den Nachweis über regelmäßige Lohn- und Gehaltseingänge. Zur Darlehensvergabe müssen potenzielle Kreditnehmer die entsprechenden Abrechnungen ihres Arbeitgebers vorlegen. Darüber hinaus kann sowohl bei Konsumenten- oder Verbraucherkrediten als auch bei den Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung der Arbeitsvertrag angefordert werden. Aus diesem kann der Darlehensgeber die genauen Bedingungen des Angestellten- und Arbeitsverhältnisses erkennen. Vorteilhaft ist es hier, wenn aus den vorgelegten Unterlagen ein konstantes Festgehalt und bestenfalls eine unbefristete Anstellung hervorgehen. Bei der Entscheidung über die Vergabe eines Darlehens bleiben vom Arbeitgeber freiwillig geleistete Sonderzahlungen oder provisionsbedingte Mehrbezüge in der Regel unberücksichtigt. Diese wiederum können aber dazu führen, dass im Rahmen der Kreditabwicklung die Leistung von Sondertilgungen durch den Darlehensnehmer gewährt und schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis über die regelmäßigen Lohn- und Gehaltseingänge oder über anderweitige Bezüge aus Renten und Pensionen muss meist über die entsprechenden Dokumente erbracht werden. Wenn bereits eine langjährige Kundenbeziehung besteht, kann der Nachweis auch direkt über die Kontoauszüge erbracht werden und ist für den beratenden Mitarbeiter des Darlehensgebers bereits ersichtlich.

Finanzierung von Bauvorhaben

Bei Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung ist der Nachweis über regelmäßige Eingänge allein nicht ausreichend. Ausschlaggebend über die Anforderung von zu erbringenden Unterlagen im Rahmen der Finanzierungsentscheidung ist hier die Art des Vorhabens. Die angeforderten Unterlagen dienen der Kreditentscheidung und zugleich der Berechnung des Beleihungswertes des zu finanzierenden Objektes. Wenn es sich um einen Neubau handelt, dann muss der Darlehensnehmer einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen. Dieser kann auf Wunsch auch durch den Darlehensgeber eingeholt werden, da dieser berechtigtes Interesse vorweisen kann und beim Grundbuchamt Einsicht erhält. Neben dem aktuellen Grundbuchauszug können auch ein Auszug aus dem sogenannten Liegenschaftsbuch sowie eine Flurkarte angefordert werden. Bei der Finanzierung eines Bauvorhabens müssen Darlehensnehmer zudem die vollständigen Bauunterlagen zur Darlehensentscheidung vorlegen. Das kreditgebende Institut benötigt in diesem Zusammenhang alle Verträge, Zeichnungen, Vermessungsunterlagen, Baubeschreibungen und Berechnungen der Wohnfläche. Insbesondere bei der Beantragung eines Bauspardarlehens bei der Bausparkasse müssen die Unterlagen vollständig abgegeben werden, da hier der wohnwirtschaftliche Zweck einwandfrei nachzuweisen ist. In der Regel müssen Darlehensnehmer bei der Bau- und Immobilienfinanzierung neben der Einwilligung zur Schufaauskunft auch eine Selbstauskunft ausfüllen. In dieser müssen alle vorhandenen Eigenmittel genau angegeben werden, da dies die Grundlage zur Berechnung des Finanzierungsbedarfs und zur Auswahl der Finanzierungsbausteine darstellt.

Finanzierung von Altbauten

Wenn das Darlehen zur Immobilienfinanzierung mit dem Zweck der Anschaffung eines bereits bestehenden Gebäudes oder eines Altbaus aufgenommen werden soll, unterscheidet sich die Unterlagenanforderung von der Finanzierung für ein Bauvorhaben. Der Kreditgeber benötigt hier ebenfalls einen aktuellen Grundbuchauszug sowie den Auszug aus dem Liegenschaftsbuch und die Flurkarte. Darüber hinaus müssen aktuelle Fotos von dem zu finanzierenden Objekt vorgelegt werden. In den meisten Fällen beauftragen die kreditgebenden Institute hier einen Fachmann oder fertigen die benötigten Bildnachweise selbst an. Bei einem über den Makler getätigten Immobilienerwerb kann dieser meist die benötigten Unterlagen an den Darlehensnehmer aushändigen. Makler fertigen ausführliche Exposés an und sammeln dort bereits alle benötigten Informationen, Unterlagen und Bildmaterial. Wenn es sich um ein bereits bestehendes Gebäude handelt, muss ein Nachweis über die bestehende Brand- und Feuerversicherung vorgelegt werden. Diese Versicherung ist eine zwingende Vorrausetzung für die Kreditvergabe, da die als nachhaltig eingestufte Kreditsicherheit in Form des beliehenen Gebäudes gegen die Zerstörung versichert werden muss. Bei der Finanzierung eines bestehenden Objektes muss der Darlehensnehmer darüber hinaus die ihm vorliegenden Bauunterlagen vorweisen und einen entsprechenden Kaufvertrag für das Objekt vorlegen können. Da der Kaufvertrag häufig erst mit dem Zustandekommen der Finanzierung beim Notar geschlossen werden kann, kann hier ein Vorvertrag oder ein ähnliches Schriftstück als ausreichend angesehen werden. Das beantragte Darlehen zur Immobilienfinanzierung kann nicht nur für die Finanzierung des Objektes dienen, sondern auch für daran zu erbringende Umbaumaßnahmen, Renovierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Modernisierung. Um Maßnahmen dieser Art in die Finanzierung des Objektes einfließen zu lassen, muss der Darlehensnehmer die entsprechenden Kostenvoranschläge erbringen. In diesem Zusammenhang kann als wichtiger Finanzierungsbaustein die Inanspruchnahme von geförderten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Tragen kommen. Die staatlich geförderten Darlehen werden für Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz häufig gewährt. Insbesondere bei der Finanzierung von bestehenden Objekten und Altbauten kann die kombinierte Finanzierung von einem Realkredit der ansässigen Bank, einem Bauspardarlehen und einem KfW Kredit eine gute Option sein.

Weiterführende Links

Unterlagen für die Darlehensentscheidung - www.baufinanzierung-bayern.de
Welche Bankunterlagen benötige ich? - www.immobilienscout24.de
Dokumente zur Baufinanzierung - www.baufinanzierung-informationen.de