Anlage in Wertpapieren – Maßnahmen zum Schutz des Anlegers
Eine nicht zu vernachlässigende Thematik bei der Geld- und Vermögensanlage ist die Anlage in Wertpapieren. Bei der Anlage in Wertpapieren spielt die richtige Anlageberatung eine ebenso große Rolle wie bei der Bildung von Spareinlagen, dem Abschluss eines Bausparvertrages oder einer Versicherung und dem Erwerb einer Immobilie. Während bei der Bildung von Spareinlagen auf Sparkonten der Schutz des Anlegers durch den von Banken gebildeten Einlagensicherungsfonds besteht, ist bei der Anlage in Wertpapieren und vergleichbaren Instrumenten die Beratung durch das Institut die wichtigste Grundlage. Die Anlageberatung in Bezug auf Wertpapiere sieht daher durch das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtend die Einholung von entsprechenden Informationen und die Erteilung von entsprechenden Informationen vor. Diese Maßnahmen dienen rein dem Schutz des Anlegers und erfüllen die Verpflichtungen bei Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Sowohl die Wertpapierdienstleistungen als auch die direkt damit verbundenen Wertpapiernebendienstleistungen stellen eine qualifizierte Leistung dar, welche nur durch als solche per KWG definierte Kreditinstitute durchgeführt werden darf. Die Pflichten der Kreditinstitute bei der Anlageberatung beruhen auf § 31 Abs. 2 WpHG und sehen die Einholung sowie die Erteilung von Informationen in Bezug auf die Anlag ein Wertpapieren vor.
Basisrisiken und spezifische Risiken
Im Rahmen der Anlageberatung zur Thematik der Wertpapiere erhält der Anleger umfassende Informationen. Diese beziehen sich sowohl auf die mit der Anlage in Wertpapieren verbundenen Basisrisiken als auch auf die jeweils für das einzelne Produkt geltenden Risiken. Zur sachgerechten Anlageberatung gehört daher die Aufklärung über alle auftretenden Basisrisiken und die Aushändigung der hierfür erstellten Broschüre. Die Einholung der Auskünfte vom Anleger dient zur Erstellung eines Anleger- oder Kundenprofils. Über dieses wird die Risikobereitschaft des Anlegers bestimmt, welche dann für die Beratung ausschlaggebend ist. Ebenso wie auch der Anleger an sich werden die unterschiedlichen Arten der Wertpapiere in Risikoklassen eingestuft. Über ein entsprechend nach den Vorgaben des WpHG angelegtes Kundenprofil kann so im Rahmen der Anlageberatung das entsprechende Finanzinstrument definiert werden und so auf die Risikobereitschaft des Anlegers abgestimmt werden. Ein wichtiger Faktor sind hier auch die bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse des Anlegers. Insbesondere die Basisrisiken spielen bei der Erteilung von Informationen im Zuge des Angebots von Wertpapierdienstleistungen eine große Rolle. Die Basisrisiken sind für alle angebotenen Formen der Wertpapiere gültig und können in diesem Zusammenhang auftreten. Gleichzeitig müssen aber nicht alle vorhandenen Basisrisiken zwingend bei der Anlage in einer Wertpapierform auftreten.
Handel und Kursbildung
Nach der im Sinne des Anlegerschutzes durchgeführten Beratung können die ersten Wertpapieraufträge erteilt werden. Hierbei kann es sich um den Kauf von Schuldverschreibungen, Aktien oder Investmentanteilen handelt. Als weitere Optionen stehen zur Geld- und Vermögensanlage die Zertifikate, Optionen und Futures zur Auswahl. Mit am häufigsten erfolgt die Wertpapieranlage durch den Kauf von Aktien oder Schuldverschreibungen. Die Preise für Wertpapiere werden als Börsenkurse bezeichnet. Jedes Wertpapier das börsenhandelsfähig ist, wird mit dem entsprechend ermittelten Kurs an der Börse notiert. Bei allen gehandelten Aktien werden Stückkurse notiert, während Schuldverschreibungen als auf den Nennwert bezogenen Prozentkurs notiert werden. Gehandelt werden können Wertpapiere an den organisierten Märkten für den Handel in Kapitalwertpapieren. Unterschieden werden hierbei die sogenannten Präsenz- oder Parkettbörsen und die Computerbörsen. Eine der am häufigsten genutzten und bekanntesten Computerbörsen ist das Handelssystem der Deutsche Börse AG. Der Handel über das Xetra-System ist vollautomatisiert. Beim Handel über das Xetra-System unterscheidet man zwischen dem fortlaufenden Handel während der Haupthandelsphase und dem Handel über eine Auktion. Die Auktion besteht aus der Ausrufphase und der Preisermittlungsphase. Der fortlaufende Handel kann durch eine Auktion unterbrochen werden. Die Kurse von Wertpapieren werden stets von dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bestimmt. Bei Schuldverschreibungen sind darüber hinaus Faktoren wie die Restlaufzeit, der angegebene Nominalzinssatz, das derzeitige Marktzinsniveau und die Bonitätseinstufung des Emittenten als Kursbeeinflussung zu nennen. Bei Aktien verhält sich die Kursentwicklung ähnlich. Bei der Kursbildung auf den Aktienmärkten sind Angebot und Nachfrage ebenso ausschlaggebend wie volkswirtschaftliche Faktoren und markttechnische Faktoren. Darüber hinaus ist die errechnete Dividendenrendite ein Einflussfaktor. Die Dividendenrendite bildet die Vergleichsgrundlage zur Rendite bei der Anlage in anderen Produkten zur Vermögensbildung.Weiterführende Links
Was ist XETRA? - wirtschaftslexikon.gabler.de
Die Welt der Anlheihen - www.finanzen.net
Häufige Fragen zum Wertpapiergeschäft- www.bafin.de