Auf dem deutschen Markt agierende Kredit- und Kapitalgeber
Alle auf dem deutschen Markt agierenden Kreditgeber sind natürliche oder juristische Personen, welche das Kapital für die Vergabe eines Kredites oder eines Darlehens zur Verfügung stellen. Als Kredit sind per Bürgerlichem Gesetzbuch alle entgeltlichen Geldleihen definiert. Kredite können sowohl von als solchen definierten Kreditinstituten mit der Erlaubnis zur Tätigung von Bankgeschäften als auch von privaten Personen vergeben werden. In Deutschland agierende Kreditgeber unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Diese müssen zwingend umgesetzt werden und dienen in erster Linie dem Verbraucher- und Kreditnehmerschutz.
Gemeinsamkeiten der Kredit- und Kapitalgeber
Trotz der großen Vielfalt an agierenden Kapital- und Kreditgebern treten hier im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten und Darlehen einige Gemeinsamkeiten auf. Vor jeder Kreditgewährung prüft der Kreditgeber die Bonität des Anfragenden und trifft aufgrund dieser seinen Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung. Der Umfang und die Art der Bonitätsprüfung sind hier sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer abhängig. Die Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Vergabe von Privatkrediten unterscheidet sich deutlich von der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vergabe von Geschäfts- und Firmenkrediten. Darüber hinaus entscheidet auch die Kreditform über den Umfang der Kreditwürdigkeitsprüfung und die Forderung von Kreditsicherheiten. Kreditgeber fordern für alle gewährten Kredite eine nachhaltige Besicherung der Forderung. Die jeweilige Kreditsicherheit wird so gefordert, dass der Kredit über die gesamte Laufzeit aus einer Verwertung getilgt werden kann und somit nachhaltig gedeckt ist. Eine sehr wichtige Gemeinsamkeit aller Kreditgeber ist die Verpflichtung zum Abschluss eines schriftlichen und somit rechtskräftigen Kreditvertrages. Der Kreditvertrag muss alle relevanten Angaben enthalten und sowohl vom Kreditnehmer als auch vom Kreditgeber unterzeichnet werden. Dies ist auch der Fall, wenn es sich um einen über einen Kreditvermittler erhaltenen Kredit oder einen online beantragten Kredit handelt. Für Privatkredite aller Art sind das Verbraucherkreditgesetz und die Preisangabenverordnung die gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus müssen die in Deutschland agierenden Kreditinstitute nach den gesetzlichen Vorschriften des Kreditwesengesetzes handeln. Das Kreditwesengesetz ist insbesondere bei der Vergabe von Firmenkrediten ausschlaggebend.
Indirekte Kreditgeber und vermittelte Kredite
Bei der Kreditvergabe tritt der Kreditgeber nicht immer direkt mit dem Kreditnehmer in Kontakt. In einigen Fällen werden Kredite über die Vermittlung durch eine dritte Person vergeben. Seit einigen Jahren treten hier vermehrt die sogenannten Baugeldvermittler in den Vordergrund. Die Hauptaufgabe der Baugeldvermittler besteht in der Angebotserstellung und Angebotsunterbreitung bei der Bau- und Immobilienfinanzierung. Private Kreditnehmer können ein Bau- oder Immobiliendarlehen über einen Baugeldvermittler beantragen. Dieser greift auf zahlreiche Kapitalgeber zu und kann eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Baufinanzierung aufzeigen. Eine weitere Form der Kreditvermittlung betrifft die sogenannten schufafreien Kredite. Häufig werden diese aufgrund der Ansässigkeit des Kapitalgebers auch als Schweizer Kredite bezeichnet. Kreditvermittler unterliegen nicht der Schufapflicht und können daher an private Personen einen Kredit ohne die Einholung der Schufaauskunft und ohne die Meldung über die Kreditvergabe gewähren. Indirekt als Kreditgeber treten Versicherungsgesellschaften auf. Versicherungsgesellschaften ermöglichen es, die bereits vorhandene Kapitallebensversicherung zu beleihen und so ein Policendarlehen zu erhalten. Hierbei ist aber nicht die Versicherungsgesellschaft direkt der Kreditgeber, sondern eine angeschlossene und kooperierende Bank. Bei den Krediten von Privat an Privat treten die vermittelnden und rein online agierenden Plattformen auf. Auf diesen vermittelnden Plattformen können sich private Personen als Kreditnehmer oder als Kreditgeber registrieren. Die Abwicklung des Kreditgeschäftes und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben obliegen dann der vermittelnden Plattform. Die privaten Kreditgeber leisten ihren Beitrag in Form der Einzahlung von freiem Kapital. Dieses wiederum wird dann gegen die Zahlung von Zinsen über einen Kreditvertrag an private Personen zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Links
Kreditgeber (oder Kreditor) - de.wikipedia.org
Kredditgeber im Kreditlexikon - www.finanzcheck.de
Mehr über Kreditgeber - www.fachgruppe-geld.de