Lexikon

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Begriff Definition
Incoterms

Der Begriff Incoterms ist eine Abkürzung und steht für die International Commercialterms. Die International Commercialterms sind im Außenwirtschaftsverkehr und im Außenhandel von großer Bedeutung. Über die Incoterms und somit über die internationalen Handelsregeln werden alle international anerkannten Regelungen getroffen, die im grenzübergreifenden Handel zum Tragen kommen. Hierbei ist die Auslegung bestimmter beim Handel üblicher Vertragsformulierungen geregelt, um Streitigkeiten und Missverständnisse im Außenhandel zu vermeiden. Wesentliche Inhalte der Incoterms sind die Regelungen der Verteilung von anfallenden Kosten zwischen dem Importeur und dem Exporteur. Darüber hinaus sind die Regelungen und vor allem die Auslegung der Regelungen hier einheitlich in Bezug auf den Ort des Gefahrenübergangs bei Lieferungen in den Incoterms festgehalten. Die Incoterms stellen kein internationales Recht dar, sondern gelten nur wenn die Anwendung der internationalen Handelsregeln vereinbart wurde.

Index

Unter Index versteht man die Zusammenfassung von ausgewählten Anlagewerten. Überwiegend spricht man hier von Indizes im Bereich der Aktien oder aber der Anleihen. Der Index stellt stets eine repräsentative Auswahl für vereinzelte Segmente des zugrundeliegenden Marktes dar. Die Auswahl der einem Index zugeordneten Werte erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Zu den bekanntesten Indizes zählt der Deutsche Aktienindex (DAX). Darüber hinaus kann die Zusammenstellung eines Index auf der Marktkapitalisierung oder der Umsatzgröße des Wertes an der Börse beruhen. Bei Indexanleihen basiert der Rückzahlungswert auf den zugrundliegenden Indexwerten. Anleihen dieser Art können mit einer festen oder einer variablen Kursgestaltung ausgestattet sein. Ein Index ist stets eine Kennziffer zur Darstellung der allgemeinen Entwicklung von Kursen oder aber Erträgen.

Indossament

Das Indossament ist die Erklärung des Eigentümers auf der Rückseite eines als solchen definierten Orderpapieres. Der Eigentümer eines Orderpapieres wird hier als Indossant bezeichnet. Mit der Erklärung in Form des Indossaments überträgt er das Eigentum und somit die Rechte aus dem Orderpapier an eine dritte Person. Diese dritte Person wird zum Indossatar. Mit dem Indossament und somit mit der Erklärung des Indossanten treten drei rechtliche Wirkungen in Kraft. Die Übertragungs- und Transportfunktion stellt den Übergang der Rechte von der bisherigen auf eine neue Person dar. Durch die Ausweis- oder Legitimationsfunktion ist jede Person, die durch die ununterbrochene Reihe der Indossamente legitimiert ist, als rechtmäßiger Inhaber des Papieres anzunehmen. Die Haftungs- und Garantiefunktion nimmt die durch das Indossament begünstigte Person in die Haftung und verpflichtet diese zur Annahme und zur Zahlung der Verbindlichkeit, welche in dem übertragenen Orderpapier verbrieft ist.

Inhaberpapier

Ein Inhaberpapier weist stets den direkten Inhaber als den unmittelbaren Besitzer und somit als berechtigte Person aus. Das von den Banken ausgehändigte Sparbuch ist ein sogenanntes hinkendes Inhaberpapier. Durch den Besitz eines Inhaberpapieres können alle aus dem Vertrag entstehenden Rechte geltend gemacht werden. Die Übertragung eines Inhaberpapieres kann formlos durch die Einigung und die Übergabe erfolgen. Der gutgläubige Erwerb ist möglich, wenn der Werber keine Kenntnis über den unrechtmäßigen Besitz durch die übergebende Person hat. Kreditinstitute sind generell vom gutgläubigen Erwerb eines Inhaberpapieres ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Veröffentlichung über den Verlust im Bundesanzeiger erfolgt ist und diese noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt.