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Laufzeitabhängige und nachhaltige Kreditbesicherung

Aufgrund der von der BaFin herausgegebenen MaRisk für Kreditinstitute müssen mehrere Prozesse und Abläufe in Bezug auf die Kreditvergabe und die Besicherung von Krediten eingerichtet und umgesetzt werden. In diesen Bereich fällt auch die sogenannte nachhaltige Besicherung von Krediten. Wenn man von der Nachhaltigkeit einer Sicherheit bei der Darlehens- und Kreditvergabe spricht, dann ist hiermit gleichzeitig die in gewisser Weise von der Laufzeit abhängige Besicherung gemeint. Wenn die nachgewiesene Bonität eines Kreditnehmers für die Vergabe eines Blankokredites nicht ausreichend gegeben ist, erfolgt eine entsprechende Sicherheitenforderung durch das kreditgebende Institut. Nur wenn durch den Kreditnehmer eine Stellung von Sicherheiten in ausreichender Höhe über die gesamte Laufzeit des beantragten Kredites möglich ist, kann eine Kreditgewährung erfolgen. Bereits vor der Kreditbewilligung erfolgt hier eine erste Bewertung der vom Kreditnehmer stellbaren Sicherheiten. Die Kreditinstitute bewerten Sicherheiten nicht nur vor der Kreditentscheidung, sondern sind angehalten hier periodische Neubewertungen durchzuführen. Darüber hinaus kann eine erneute Sicherheitenbewertung erfolgen, wenn es aktuelle Gegebenheiten erforderlich machen. Diese Thematik ist überwiegend im Firmen- und Geschäftskundenkreditbereich gegeben.

Laufzeitabhängigkeit – Beleihungswert und Beleihungsgrenze

Die für eine Kreditvergabe nötigen Sicherheiten werden so gewählt, dass der gewährte Kredit über die gesamte Laufzeit hin aus einer Verwertung vollständig gedeckt werden kann. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen für die offene Verbindlichkeit nicht nachkommen kann und der Kredit fällig gestellt wird, kann bei Zahlungsunfähigkeit eine Verwertung der hinterlegten Sicherheit erfolgen. Hierbei achten Kreditinstitute darauf, dass der Kredit in voller Höhe aus dem Erlös gedeckt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt bei der ersten Wertermittlung bereits die Festlegung einer Höchstgrenze, bis zu der die Sicherheit für den gewünschten Kredit verwendet werden kann und diesen im Verwertungsfall decken kann. Hier spricht man vom Beleihungswert und der damit verbundenen Beleihungsgrenze. Der aus den sogenannten banküblichen Sicherheiten zu erwartende Verwertungserlös muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit den offenen Kredit und die noch daraus resultierenden Kreditzinsen decken können. Aus der erstmaligen Sicherheitenbewertung resultiert der Beleihungswert. Dieser wird von den Kreditinstituten um einen von der Sicherheit abhängigen Abschlag gemindert. Ausschlaggebend sind hier die Faktoren der schnellen Verwertbarkeit und der Wertschwankung, welcher eine gestellte Sicherheit unterliegt. Ein finanziertes Kraftfahrzeug verliert schneller an Wert, als ein finanziertes Grundstück oder eine Immobilie. Der Ablauf der Sicherheitenbewertung und der damit verbundene interne Prozess sind durch die BaFin und deren MaRisk zwingend bei der Kreditvergabe einzurichten. Abhängig von der Höhe des Kredites und von der Art der hinterlegten Sicherheit erfolgen die erneute Bewertung und Wertermittlung in periodischen Abständen. Durch die laufende Nachbewertung und die erste Ermittlung des Beleihungswertes ist der Zweck der nachhaltigen Kreditsicherung erfüllt. Bei Investitionskrediten wird die Besicherung laufzeitabhängig gestaltet. Bei Anschaffungskrediten für Geschäfts- und Firmenkunden erfolgt häufig die Festlegung der Rückzahlungsdauer anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer des angeschafften Anlagegenstandes. Insbesondere bei Bau- und Immobilienkrediten wird die Sicherheit so gewählt, dass der Kredit langfristig gedeckt ist. Bei Bau- und Immobilienfinanzierung sind zum einen eine sehr lange Laufzeit und zum anderen sehr hohe Kreditsummen bei der Sicherheitenstellung zu beachten. Die Laufzeit von Immobilien- und Baukrediten kann durchaus bei 20 bis 30 Jahren liegen, so dass eine nachhaltige und somit laufzeitabhängige Sicherheitenstellung zwingend erforderlich ist. Bei der Bewertung der für den Kredit hinterlegten Sicherheit gehen Kreditinstitute vorsichtig vor. Abhängig vom Objekt liegt die Beleihungsgrenze im Zuge der Grundschuldeintragung zwischen 60 und maximal 80 %. Aus diesem Wert und dem Wert des finanzierten Objektes ergibt sich dann die Grenze, bis zu der der vergebene Kredit ausreichend gedeckt ist. Der hohe Abschlag resultiert hier aus dem Faktor der schnellen Verwertbarkeit. Ein finanziertes und sicherungsübereignetes Fahrzeug kann schneller verwertet werden als das durch die Grundschuld belastete Grundstück mit der darauf erbauten Immobilie.

Nachhaltigkeit – Kontinuierliche Bewertung der gestellten Sicherheiten

Der Turnus der erneuten Sicherheitenbewertung durch die Kreditinstitute hängt in erster Linie vom bereits ermittelten Kreditrisiko ab. Hinzu kommen die Faktoren der Wertschwankung und die gesetzlichen Vorschriften. Wenn ein sogenannter Effektenlombardkredit vergeben wird, erfolgt die Besicherung über die Verpfändung von Wertpapieren. Wertpapiere unterliegen sehr starken und marktabhängigen Wertschwankungen, so dass hier eine tägliche Neuermittlung erfolgen muss. Dies sieht § 96 Satz 2 SolvV so vor. Bei der erneuten Bewertung von Grundpfandrechten in der Form von Hypotheken und Grundschulden hingegen ist der Abstand zwischen den durchzuführenden Neuermittlungen deutlich größer. Hier sieht § 20a Abs. 6 des Kreditwesengesetzes eine unterschiedliche Regelung für die Bewertung von Immobilien aufgrund der Zuordnung vor. Im Privatkundengeschäft und somit bei der Vergabe eins Bau- oder Immobilienkredites zur Finanzierung eines Wohngebäudes muss die Ermittlung des Wertes in einem Abstand von drei Jahren erfolgen. Reine Gewerbeimmobilien und Objekte mit einer überwiegend gewerblichen Nutzung hingegen müssen einmal jährlich neu bewertet werden.

Weiterführende Links

Die Feuerversicherung - www.elementarversicherung.eu
Kreditsicherheiten - wirtschaftslexikon.gabler.de
Beleihungswert bei Banken - www.kv-immobiliengutachten.de