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Optionsanleihen – Gläubigerrechte und Bezugsrechte

Der Handel mit Optionsanleihen entfällt ebenso wie der Handel mit Genussscheinen in den Bereich der Wertpapiersonderformen und unterscheidet sich in einigen Punkten vom Handel mit herkömmlichen und standardisierten Werten. Optionsanleihen sind nicht mit den sogenannten Optionsscheinen gleichzustellen, obwohl sie ebenfalls zum Kauf und Bezug von Aktien berechtigen. Optionsanleihen verbriefen aufgrund ihrer rechtlichen Natur stets Gläubiger- und Bezugsrechte. Ein Gläubigerrecht besteht darin, die Rückzahlung und die Verzinsung des angelegten Nominalbetrags zu erhalten. Das Bezugsrecht wird häufig auch als Optionsrecht bezeichnet und verbrieft das Recht auf den Bezug von Aktien des emittierenden Unternehmens. Das Bezugsrecht für die Aktien des Unternehmens wird in einer gesonderten Urkunde verbrieft. Diese wiederum wird als Optionsschein bezeichnet und kann von der als Anlage gehandelten Optionsanleihe getrennt und separat in den Handel gegeben werden. Der grundlegende Unterschied zwischen Optionsanleihen und den Wandelanleihen besteht darin, dass das verbriefte Forderungsrecht bei der Nutzung der Wandlungsoption untergeht. Es erfolgt die Umwandlung oder der Umtausch in Aktien, während die Wandelanleihe somit als erledigt und nicht weiter handelbare bezeichnet werden kann. Die Optionsanleihe hingegen bleibt auch nach der Trennung vom Optionsschein und nach der Ausübung der Option auf die Aktien bestehen und kann weiterhin getrennt gehandelt werden. Bei der klassischen Variante der Optionsanleihen verbrieft der stets beigefügte Optionsschein das Recht auf den Bezug von Aktien.

Emissionsbedingungen – Konditionen und Bedingungen der Optionsanleihen

In den Emissionsbedingungen der Optionsanleihen werden die hierfür gültigen Rahmenkonditionen verbindlich festgelegt und somit in der Urkunde verbrieft. Das Optionsverhältnis gibt Auskunft darüber, wie viele Aktien des emittierenden Unternehmens durch die Ausübung der Option mit dem zugehörigen Optionsschein erworben werden können. Der Bezugskurs der der Optionsanleihe zugeordnet ist bestimmt den Preis der zu beziehenden Aktien. Die ebenfalls festgelegte Optionsfrist definiert den Zeitraum, in dem das aus der Urkunde hervorgehende Optionsrecht auf den Bezug von Aktien ausgeübt werden kann. Gleichzeitig können die der gehandelten Optionsanleihe beigefügten Optionsscheine weitere Bezugsrechte verbriefen, welche sich auf andere Basiswerte beziehen. Sogenannte Bond-Warrants verbrieften das Recht zum Bezug einer anderweitig gestalteten Anleihe des emittierenden Unternehmens. Für diese Anleihe sind wiederum weiterführende Bedingungen gestaltbar und festgelegt. Als weitere Variante sind hier die Optionsanleihen mit Devisenoptionsscheinen zu nennen. Diese Sonderform der Optionsanleihe berechtigt den Anleger zum Erwerb einer vorab festgelegten Menge einer Fremdwährung.

Börsenhandel – Separater Handel von Optionsschein und Anleihe

Unabhängig vom emittierenden Unternehmen kann man Optionsschein und Optionsanleihe getrennt handeln. Der Optionsschein kann von der Optionsanleihe getrennt werden und so als separater Wert gehandelt werden. Beim Börsenhandel mit Optionsanleihen gibt es daher drei verschiedene Notierungen, welche auf der Trennung der beiden Komponenten beruhen. Wird die Anleihe mit Optionsschein gehandelt, erfolgt die Notierung mit „cum“ für volle Stücke. Die Notierung „ex“ hingegen definiert den Handel mit einer Anleihe ohne Optionsschein. Die Notierung von Anleihen mit Optionsschein und Anleihen ohne Optionsschein erfolgt stets im Rentenhandel. Ein Optionsschein ohne die zugehörige Anleihe notiert im Optionsscheinhandel. Hierbei erfolgt kein weiterer Zusatz bei der Notierung. Die Kursentwicklung von Anleihen mit anhängendem Optionsscheinorientiert sich vorrangig an der Kursentwicklung des Basiswertes. Die Kursentwicklung von leeren Stücken hingegen orientiert sich an der Entwicklung des Rentenmarktes. Beim Handel von Optionsscheine ohne die zugehörige Optionsanleihe orientiert sich die Kursentwicklung stets an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Basiswertes.

Kurs des Optionsscheines – Innerer Wert und Zeitwert

In erster Linie orientiert sich der Kurs des von der Optionsanleihe getrennt gehandelten Optionsscheines am Kursniveau des zugrundeliegenden Basiswertes. Gleichzeitig sind hier weitere preisbeeinflussende Faktoren zu beachten. Der Kurs des Optionsscheines hängt sowohl von dessen Zeitwert als auch von dessen inneren Wert ab. Der innere Wert eines Optionsscheines wird durch den Unterschied zwischen dem aktuellen Preis des Basiswertes und dem vereinbarten Basispreis definiert. Als aktueller Preis des Basiswertes wird der Börsenwert angesetzt, während der vereinbarte Basispreis der vorab festgelegte Bezugspreis ist. Der so errechnete Betrag stellt den Gewinn dar, welcher vom Anleger bei der Ausübung seines verbrieften Optionsrechtes erzielt und so realisiert werden kann. Der Zeitwert eines Optionsscheines ergibt sich aus der Beurteilung der Preisentwicklungsmöglichkeiten. Ausschlaggebend bei der Beurteilung der Preisentwicklungsmöglichkeiten ist die Volatilität des Basiswertes. Darüber hinaus ist die Restlaufzeit des gehandelten Optionsscheines bei der Möglichkeit der zukünftigen Preisentwicklung nicht außer Acht zu lassen. Je näher der Verfallstag des gehandelten Optionsscheines rückt und je kürzer die noch verbleibende Ausübungsfrist ist, desto weiter nimmt der Zeitwert eines Optionsscheines ab.

Weiterführende Links

Optionsanleihen (mit Warrant) - www.kredite-infoportal.de
Optionsanleihe Definition - www.welt-der-bwl.de
Geldanlage: Optionsanleihe - www.anlage-coach.de
Was sind Optionsanleihen? - www.finanz-lexikon.de