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Ausreichender Schutz bei Baumaßnahmen

Notwendige Sach- und Personenversicherungen

Nicht nur für eine fertige Immobilie und für den darin befindlichen Hausrat ist es notwendig, für den ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für bereits fertiggestellte Immobilien empfiehlt sich stets der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, welche für selbstgenutzte und für vermietete Objekte gleichermaßen verfügbar ist. Für den in einem Gebäude befindlichen Hausrat kann die passende Hausratversicherung abgeschlossen werden, welche dann für Beschädigungen, Zerstörungen und Verlust durch Diebstahl aufkommt. Doch bereits mit dem Beginn einer Baumaßnahme ist es zwingend notwendig, für den ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Nicht erst mit der Fertigstellung einer Immobilie tritt ein Versicherungsbedarf auf, sondern bereits mit dem Beginn jeder Baumaßnahme. Hierbei kommen sowohl die abzuschließenden Sachversicherungen als auch ganz spezifische Personenversicherungen zum Tragen. Beim Beginn einer Baumaßnahme gibt es vier Versicherungsoptionen, welche in Kombination einen ausreichenden Schutz vor einer Vielzahl von in Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Risiken bieten. Zu Beginn jeder Neu-, Um- und Anbaumaßnahme sollte der Bauherr und Besitzer des betroffenen Objektes für den ausreichenden Schutz durch die im Einzelfall benötigten Versicherungspolicen sorgen.

Die Versicherungsgesellschaften bieten hierfür die passenden Optionen:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Bauwesen- und Bauleistungsversicherung
  • Unfallversicherung für die Bauhelfer

Die Unfallversicherung für die Bauhelfer ist keine optionale Versicherung, welche bei den anbietenden Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden kann. Vielmehr ist die Bauhelferunfallversicherung eine zwingend notwendige Absicherung, welche über die örtlich zuständige Berufsgenossenschaft verfügbar ist.

Kombinierte Versicherungsmöglichkeit –Wohngebäudeversicherung mit Feuerrohbaupolice

Die Feuerrohbauversicherung kann als separate Police abgeschlossen werden. Gleichzeitig ist es aber möglich, frühzeitig eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften offerieren eine Wohngebäudeversicherung, welche frühzeitig abgeschlossen wird und bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme eine Feuerrohbauversicherung bereits beinhaltet. In einigen Fällen kann es günstiger sein, bereits frühzeitig eine umfassende Wohngebäudeversicherung abzuschließen und auf die gesonderte Police für eine Feuerrohbauversicherung zu verzichten. Welche der beiden angebotenen Varianten im Einzelfall beitragsgünstiger ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab und muss über einen Vergleich ermittelt werden. Der zu Beginn der Maßnahme angestrebte und durchgeführte Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit bereits enthaltener Feuerrohbauversicherung kann für eine Beitragsfreistellung sorgen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten es hier an, für den Zeitraum von längstens 12 Monaten die Feuerrohbauversicherung ohne Zusatzbeitrag zu integrieren. Die Voraussetzung hierfür ist es, dass die Wohngebäudeversicherung mit Beginn der Maßnahme abgeschlossen wird und der Bauherr sich dann entsprechend an die Gesellschaft bindet. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme und dem Übergang von der Feuerrohbauversicherung in die Wohngebäudeversicherung sollte stets die Versicherungssumme überprüft werden. Abhängig von der durchgeführten Maßnahme kann es notwendig werden, für die anschließende Wohngebäudeversicherung eine höhere Summe anzusetzen. Nicht vergessen werden dürfen hier alle ebenfalls auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude und Garagen. Diese müssen bei einer kombinierten Police der Feuerrohbauversicherung und der Wohngebäudeversicherung ebenfalls angegeben oder nachgemeldet werden wenn die Fertigstellung erfolgt ist.

Haftpflichtversicherung für Bauherren

Bauherren sind bei allen Anbau-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für die Sicherheit auf der Baustelle in vollem Umfang verantwortlich. Hierbei ist der Bauherr für alle Sach- und Personenschäden in der Haftung, welch in einem direkten Zusammenhang mit der Baustelle stehen. Die Haftung bleibt vom Zeitpunkt des Baubeginns bis zur sogenannten Abnahme der Baustelle bestehen. Die Bauherrenhaftpflicht wird in ihrer Laufzeit daher auf den Tag genau an die Dauer der Anbau-, Umbau- und Neubaumaßnahme angepasst. Bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung werden Deckungssummen von mindestens 3 Millionen Euro für alle Arten der versicherten Schäden angesetzt. Empfehlenswert ist es aber auch hier, die Deckungssummen für Sachschäden und Personenschäden mit 5 Millionen oder bestenfalls 10 Millionen Euro je Schadensfall festzulegen. Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung wird aufgrund der Bausumme und aufgrund der Eigenleistung berechnet. Je mehr Arbeiten in Eigenleistung verrichtet werden, desto höher wird der Beitrag aufgrund des erhöhten Risikos durch Bauhelfer und Laien angesetzt. Die Haftpflicht aus dem Baugrundstück ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung stets ebenfalls enthalten. Alle Eigenleistungen müssen dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden, da nur dann der ausreichende und unanfechtbare Versicherungsschutz aus der Bauherrenhaftpflichtversicherung gegeben ist.

Unfallversicherung für Bauhelfer

Die Bauhelferunfallversicherung zählt zu den bei Baumaßnahmen notwendigen Personenversicherungen. Der Bauherr muss hier alle privaten Helfer und Freunde umgehend an die zuständige Berufsgenossenschaft melden, wenn diese Personen am Bau beteiligt sind und dort unentgeltliche Arbeitsleistungen erbringen. Die Regelung zur Meldung bei der Berufsgenossenschaft und die so erfolgte Meldung zur Bauhelferunfallversicherung gilt nicht für den Bauherren selbst und für dessen Ehepartner. Die Meldung über beschäftigte Bauhelfer muss stets umgehend erfolgen, um den ausreichenden Schutz durch die Unfallversicherung zu gewährleisten. Bei kleineren Baumaßnahmen ist der Abschluss der Bauhelferunfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht immer notwendig. Hier ist es lohnenswert, sich bei der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung zu erkundigen, da diese häufig einen eingeschränkten Schutz für solche Maßnahmen bieten. Alle privaten Bauhelfer müssen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Entsprechend der vom Bauherren durchgeführte Meldung besteht dann umgehend der Schutz durch die Bauhelferunfallversicherung und der Beitrag wird erhoben.

Weiterführende Links

Bauhelferunfallversicherung - www.unfallversicherungen.com
Hausbau: Private Bauhelfer-Unfallversicherung - www.baufi24.de
Wann benötige ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung? - www.vdd-bauherrenhaftpflicht.de
Rohbauversicherung - www.bauwesenversicherung.org