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Begriff Definition
Zentralbank

Die Zentralbank ist für das Finanz- und Bankwesen von grundlegender Bedeutung. Bei der Zentralbank handelt es sich um eine staatliche Institution, welche eigenständig agiert. Ihre Hauptaufgaben und Tätigkeiten liegen im Bereich der Wahrung der Geldpolitik. Der Grad der Unabhängigkeit der Zentralbank ist länderabhängig und definiert gleichzeitig deren Kompetenzen. Im Rahmen der EWU wurde das ESZB geschaffen. Das Europäische System der Zentralbanken findet in der Europäischen Währungsunion seinen Ursprung. Die Zentralbank ist die Schnittstelle zwischen allen angeschlossenen und als solchen definierten Kreditanstalten.

Zertifikate

Zertifikate entfallen in den Bereich der Geld- und Vermögensanlage in Wertpapieren. In der Regel beziehen sich die meist von Kreditinstituten konstruierten Zertifikate auf eine oder mehrere Aktien. Der zugrundeliegende Wert wird bei einem Zertifikat als Basiswert bezeichnet. Alle Zertifikate entfallen unabhängig von ihrem zugrundeliegenden Basiswert in den Bereich der Derivate. Rechtlich gesehen handelt es sich bei Zertifikaten um Schuldverschreibungen, da sie stets einen Zahlungsanspruch verbriefen. Die am häufigsten in der Praxis anzutreffende Form sind die Indexzertifikate.

Zinsmethode

Bei der Berechnung von anfallenden Zinsen können drei verschiedene Zinsmethoden zur Anwendung kommen. Häufig wird im Bereich der Verzinsung von Sparkonten, laufenden Konten, Ratenkrediten und Darlehen für private Personen die 30/360 Zinsmethode angewandt. Hierbei wird ein Monat stets mit 30 Zinstagen angesetzt, so dass das gesamte Jahr über 360 Zinstage verfügt. Bei der Anwendung von act/360 hat das gesamte Jahr ebenfalls 360 Zinstage. Gleichzeitig aber werden hier die Monate zu kalendermäßigen Zinstagen berechnet. Diese Zinsmethode wird auch als Eurozinsmethode bezeichnet und findet bei Geldmarktgeschäften Anwendung. Zudem erfolgt die Berechnung der Stückzinsen für Bundesanleihen und Anleihen mit einem variablen Zins nach dieser Zinsmethode. Die Methode act/act stellt die Taggenaue Abrechnung dar. Hierbei werden kalendermäßig die genauen Zinstage angesetzt. Zur Anwendung kommt diese Zinsmethode bei der Abrechnung von Bundesanleihen mit einer festen Verzinsung, bei börsennotierten Anleihen mit festem Zinssatz oder aber bei Bundeschatzanweisungen.