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Öffentliche Kredite

Um öffentliche Kredite handelt es sich stets dann, wenn eine der im Vertrag genannten Partien als sogenannte öffentliche Stelle eingeordnet werden kann. Es handelt sich hierbei stets um Kredite, die von der öffentlichen Hand vergeben werden oder aber an die öffentliche Hand vergeben werden. In diesen Bereich fallen Länder, der Bund und Städte. Diese genannten Stellen können sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer sein.

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Die öffentliche Institution als Kreditnehmer

Die öffentlichen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben stehen für Institutionen zur Verfügung, die rechtlich dem öffentlichen Sektor zugeordnet werden können. Die Aufnahme eines Kredites durch eine dieser Stellen erfolgt dann, wenn die öffentlichen Ausgaben nicht allein durch die Einnahmen aus Gebühren, Steuern und Abgaben erfolgen kann. In diesem Zusammenhang bezeichnet man die Aufnahme eines öffentlichen Kredites durch den Bund, Länder oder Städte auch als Neuverschuldung mit dem Hintergrund der Finanzierung von Ausgaben, die den öffentlichen Sektor betreffen. Ausschlaggebend für die Kreditgewährung ist nicht nur die rechtliche Zuordnung zum öffentlichen Sektor, sondern zusätzlich der Zweck der Kreditaufnahme. Öffentliche Kredite dürfen durch die genannten Institutionen nur dann aufgenommen werden, wenn ein wirtschaftspolitisches oder ein gesellschaftspolitisches Ziel verfolgt wird. Als Kreditgeber treten bei einem öffentlichen Kredit die Zentralbank, Kreditinstitute, private Unternehmen und im Ausland ansässige Gesellschaften auf. Da alle Angehörigen des öffentlichen Sektors de facto nicht in die Zahlungsunfähigkeit geraten können, erhalten diese Einrichtungen besonders günstige Konditionen. Die kreditgebenden Institute stufen die Bonität als sehr hoch ein und können so bedeutend bessere Zinskonditionen anbieten.

Die öffentliche Institution als Kreditgeber

Öffentliche Institutionen und Einrichtungen können nicht nur als Kreditnehmer, sondern vor allem als Kreditgeber auftreten. Öffentliche Einrichtungen können die dann ebenfalls als öffentliche Kredite bezeichneten Darlehen dann vergeben, wenn ein definierter Zweck erfüllt ist. Besonders häufig werden die öffentlichen Kredite dann zur Förderung von bei der Unternehmensgründung und zur Sicherung von Kleinunternehmen und Unternehmen des Mittelstands gewährt. Auch private Personen können öffentliche Kredite in Anspruch nehmen. Eine direkte Aufnahme bei einem Kreditgeber des öffentlichen Sektors ist aber nicht möglich. Die Beantragung eines aus öffentlichen Mitteln gewährten Kredites erfolgt über die kontoführende Hausbank oder ein vermittelndes Organ. Ziel der Kreditvergabe ist die Verfolgung von wirtschaftspolitischen Zielen, wenn es sich beim Kreditnehmer um ein Unternehmen handelt. Für Privatpersonen werden die geförderten und zinsgünstigen Kredite überwiegend als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. Bei den von der KfW vergebenen Darlehen handelt es sich um sogenannte Förderprogramme für Privatpersonen sowie für mittelständische und kleine Unternehmen. Private Kreditnehmer erhalten zinsgünstige Darlehen, da die Mittel für die Kreditvergabe aus öffentlichen Geldern stammen. Abhängig vom Zweck der Kreditaufnahme hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau verschiedene Optionen in ihrem Repertoire. Seit einiger Zeit werden verstärkt öffentliche Kreditmittel für Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz angeboten.

Weiterführende Links

Öffentliche Kredite - www.wfg-herne.de
Investitionskredit bei Kommunen - www.kfw.de
Öffentliche Fördermittel nutzen - www.schwaebisch-hall.de