Kurz-, mittel- und langfristige Kredite – Rechtliche Grundlagen
Definiert werden kurz-, mittel- und langfristige Kredite anhand ihrer jeweils vertraglich vereinbarten Laufzeiten. Der Kreditbegriff an sich ist über das Kreditwesengesetz in § 1 I Nr. 2 klar definiert und umfasst die gewerbliche Gewährung von Akzeptkrediten und Gelddarlehen. Diese werden zusammenfassend als Kreditgeschäft bezeichnet. Der bankenaufsichtliche Kreditbegriff bedarf einer gesonderten Aufführung und beinhaltet alle Kreditrisiken und die Meldepflicht. Ebenso eindeutig geregelt sind die Begrifflichkeiten in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristigen Kredite.
Die Kredit- und Darlehensarten werden anhand ihrer Laufzeit unterteilt:
- Kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit unter einem Jahr
- Mittelfristige Kredite mit einer Laufzeit von einem Jahr bis unter vier Jahren
- Langfristige Kredite mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren
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Kurzfristiger Kredit
Wenn es sich um einen kurzfristigen Kredit handelt, können hier zwei verschiedene Bedeutungen auftreten. Zum einen ist der Kredit mit einer vertraglich vereinbarten Laufzeit unter 12 Monaten als kurzfristiger Kredit einzustufen. So sieht es das Kreditwesengesetz vor. Gleichzeitig aber bedienen sich insbesondere Online- und Direktbanken dieses Begriffs. Hiermit ist dann nicht der kurzfristige Kredit mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr angesprochen, sondern ein Raten- oder Privatkredit der besonders kurzfristig zur Verfügung steht. Bei Online- und Direktbanken wird von einem kurzfristigen Kredit immer dann gesprochen, wenn der Kreditnehmer den Antrag direkt ausfüllen und umgehend abschicken kann. Die erste Kreditentscheidung durch die kapitalgebende Bank fällt hier in der Regel binnen weniger Tage und anhand der vom Kreditnehmer gemachten Angaben. Ein von Online- und Direktbanken angebotener kurzfristiger Kredit wird häufig als Online- oder Sofortkredit bezeichnet. Ebenfalls als kurzfristiger Kredit ist der Überziehungs- oder Dispositionskredit bei den ansässigen Banken und Onlinebanken eingestuft. Diese Form des Kredites erfüllt beide Bedeutungen. Er ist umgehend verfügbar und wird durch die Überziehung des laufenden Kontos in Anspruch genommen. Die Rückzahlung des kurzfristig in Anspruch genommenen Dispokredites erfolgt über den regelmäßigen Gehaltseingang des Kontoinhabers. Da das laufende Konto so binnen weniger Monate wieder ausgeglichen wird, erfüllt der Kontokorrentkredit die Laufzeit unter einem Jahr.
Mittelfristiger Kredit
Das Kreditwesengesetz definiert alle Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren als mittelfristiges Kreditgeschäft. Gleichzeitig aber spricht man in der Praxis auch bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren von einer mittelfristigen Finanzierung. Daher fällt die Mehrzahl der von Banken und Onlinebanken gewährten Privat- und Ratenkredite in den Bereich der mittelfristigen Darlehen. Nur für wenige Konsumentenkredite wird eine Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten gefordert. Überwiegend wird bei zweckgebundenen und bei zweckungebundenen Ratenkrediten eine Laufzeit von 48 Monaten angesetzt. In den Bereich der mittelfristigen Kredite für Privatpersonen fällt auch der zweckgebundene Autokredit. Bau- und Immobilienfinanzierungen hingegen entfallen stets in den Bereich der langfristigen Kredite. Etwas anders verhält es sich bei der Gewährung von mittelfristigen Krediten an Firmen- und Geschäftskunden. Da die sogenannten Investitionskredite in ihrer Laufzeit an die voraussichtliche Nutzungsdauer des erworbenen Gutes angepasst werden, kommen hier häufig die mittelfristigen Darlehen zur Anwendung. Bei den mittelfristigen Krediten für Geschäftskunden und Unternehmen erfolgt meist eine Besicherung durch die Übereignung oder Verpfändung des angeschafften Anlageguts. Da dieses eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer hat, wird der Kredit mittelfristig aufgenommen und an diese Dauer angepasst.
Langfristiger Kredit
Obwohl das Kreditwesengesetz einen langfristigen Kredit mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren definiert, legen Kreditgeber diese Spanne großzügiger aus. In der Praxis spricht man von einem langfristigen Kredit oder einem langfristigen Darlehen, wenn eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren gegeben ist. Die Unterteilung nach kurz-, mittel- und langfristigen Krediten ist überwiegend für Firmen und Unternehmen bei der Erstellung der Bilanz von Bedeutung. Für private Personen ist die Einordnung nach kurz-, mittel- und langfristigen Krediten weniger relevant und nur von geringer Bedeutung. Üblicherweise werden im Privatkundengeschäft vor allem Bau- und Immobilienfinanzierungen als langfristige Darlehensformen bezeichnet. Eine Bau- oder Immobilienfinanzierung weist Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren auf.
Weiterführende Links
Internationaler Kreditverkehr - wikipedia.org
Laufzeiten für Kurz-, mittel- und langfristige Kredite - www.finanzierung.com
Kurzfristiger Kredit - www.thema-kredit.de