Lexikon

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Begriff Definition
Pfandbriefe

Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere. Ausgegeben werden Pfandbriefe durch private Hypothekenbanken und durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Die Rechtsgrundlage bei der Ausgabe von Pfandbriefen durch diese Institute bilden das Hypothekenbankgesetz und das Gesetz über die Pfandbriefe an sich. Pfandbriefe werden mit dem Hintergrund der Finanzierung des unternehmenseigenen Haus- und Grundbesitzes der ausgebenden Institute emittiert. Neben diesen Pfandbriefen gibt es zudem die selten gehandelten Schiffspfandbriefe und die Annuitätenpfandbriefe. Schiffspfandbriefe werden auf der Grundlage des Gesetzes über Schiffspfandbriefe emittiert und dienen so der Finanzierung von großen Schiffsbauten. Als Sicherheit für die Schiffspfandbriefe deinen Hypotheken, welche auf das Schiff eingetragen werden. Annuitätenpfandbriefe zeichnen sich durch eine regelmäßige Rückzahlung des angelegten Kapitals aus. Die Rückzahlung erfolgt in Annuitäten und beruht auf dem rentenähnlichen Anspruch des Anlegers.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Das Vorhandensein eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die grundlegende Vorrausetzung zur zwangsweisen Pfändung eines Kontoguthabens oder den in einem Wertpapierdepot enthaltenen Vermögenswerten. Durch die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem kontoführenden Institute die Auszahlung des Guthabens oder die Verfügung über das geführte Depot durch den Inhaber verboten. Das Guthaben auf dem Konto oder in dem Depot wird mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gesperrt und darf dann nur noch an den Pfandgläubiger erfolgen. Die Auszahlung an den Pfandgläubiger darf nur durchgeführt werden, wenn neben dem Pfändungsbeschluss der Überweisungsbeschluss vorliegt. In der Praxis werden diese beiden Beschlüsse daher meist kombiniert aus- und zugestellt.

Platzierung

Die Platzierung stellt die Unterbringung von Wertpapieren auf dem dafür ausgelegten Kapitalmarkt dar. Hierbei unterscheidet man zwischen der Privatplatzierung und der öffentlichen Platzierung. Bei der Privatplatzierung werden die ausgegebenen Schuldverschreibungen bei ausgewählten Investoren und somit nur für einen eingeschränkten Abnehmerkreis platziert. Bei der öffentlichen Platzierung hingegen werden die ausgegebenen Wertpapiere am für alle Handelsteilnehmer zugänglichen Kapitalmarkt angeboten. Die öffentliche Platzierung besteht hier aus dem Angebot zur Zeichnung und dem Kauf für jedermann. Bei der öffentlichen Platzierung von Wertpapieren und dem damit einhergehenden Angebot durch Zeichnung unterscheidet man wiederum zwischen der Auflegung zur öffentlichen Zeichnung und dem freihändigen Verkauf. Bei der Auflegung zur öffentlichen Zeichnung erfolgt die Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten während der Zeichnungsfrist. Die Grundlage hierfür bildet das im Rahmen der Platzierung ausgegebene Verkaufsprospekt.

Private Veräußerungsgeschäfte

Bei der Besteuerung von Geld- und Vermögensanlagen kommen die sonstigen Einkünfte zum Tragen. Sogenannte sonstige Einkünfte entstehen unter anderem aus den privaten Veräußerungsgeschäften. Von privaten Veräußerungsgeschäften spricht man, wenn unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Immobilien innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder veräußert werden. Zudem unterliegen bewegliche Wirtschafsgüter der Definition als private Veräußerungsgeschäfte, wenn hier der Verkauf binnen einer Zeitspanne von 12 Monaten nach dem Erwerb erfolgt. Dann fallen bewegliche Wirtschaftsgüter wie Wertpapiere, Devisenguthaben oder auch Gold in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte und unterliegen den entsprechenden Vorgaben zur Besteuerung von Geld- und Vermögensanlagen. Alle Gewinne und Verluste aus den privaten Veräußerungsgeschäften werden als sonstige negative oder sonstige positive Einkünfte erfasst und angegeben. Durch den An- und den Verkauf der beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgüter können aus privaten Veräußerungsgeschäften sowohl ein Gewinn oder ein Verlust entstehen. Ausschlaggebend für die Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte ist das Erreichen oder das Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Jahresfreigrenze.