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Immobilien – Vermögensbildung als Anlagezweck

Die Anlage durch den Kauf einer Immobilie kann im weiteren Sinne als Geld- und Vermögensanlage gesehen werden. Im engeren Sinne handelt es sich bei der Anlage von Kapital in Form des Immobilienerwerbs um eine Sachanlage. Die Geld- und Vermögensanlage in einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie kann als langfristige oder sogar dauerhafte Anlageform bezeichnet werden. Bereits bei der Planung der Strategie für die individuelle Geld- und Vermögensanlage kann diese auf den Zweck des Immobilienerwerbs ausgelegt werden. Hierbei spricht man von einem mittel- bis langfristig umzusetzenden Anlageziel, welches im Rahmen der Strategiefestlegung einbezogen wird. Um die Anlage in einer Immobilie tätigen zu können, muss mit der Vermögensbildung und der Ansammlung des benötigten Kapitals frühzeitig begonnen werden. Die Anlage in einer Immobilie stellt in der Regel die Umverteilung einer früheren Option zur Geld- und Vermögensanlage dar. Immobilien als Sachanlage sind nicht rein als Renditeobjekt zu sehen, sondern vor allem als wichtiger Bestandteil im Bereich der Vermögenssicherung. Der Erwerb einer Immobilie zur Vermögensanlage kommt insbesondere mit dem Eintritt in das Rentenalter zum Tragen. Ist hier frühzeitig die Anlage in einer Immobilie erfolgt, kann der bereits erreichte Lebensstandard im Alter gehalten werden. Wer hingegen ein reines Renditeobjekt als Anlage bevorzugt, der kann eine entsprechende Immobilie mit dem Zweck der Vermietung erwerben. Immobilien eigenen sich in Bezug auf die Kapitalanlage sowohl zur Vermögenssicherung und somit zur Altersvorsorge, als auch zur Vermögensbildung über die Rendite aus dem erworbenen Objekt. Eine einmal erworbene Immobilie zur Geldanlage schafft einen bleibenden Wert. Unabhängig davon ob es sich um eine selbst genutzte oder vermietete Immobilie handelt, bleibt der Wert hier enthalten und wird nicht durch Kapitalmarktschwankungen oder Rentenzahlungen aufgezehrt. Die Aufzehrung des Wertes und des Kapitals kommt bei den Anlageformen zum Tragen, bei denen die Kapitalbildung mit dem Zweck der Rentenzahlung im Alter erfolgt.

Eigene Nutzung der Immobilie

Häufig erfolgt die Geld- und Vermögensanlage in einer Immobilie mit dem Zweck der Eigennutzung des Objektes. So kann bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Vermögenssicherung für den Zeitpunkt nach dem Eintritt in das Rentenalter erfolgen. Mit dem Austritt aus dem Berufsleben erfolgt eine Einkommensminderung, so dass die zu leistende monatliche Miete häufig einen großen Anteil davon für sich beansprucht. Hinzu kommt der Aspekt der Inflation. Die frühzeitige Anlage in einer Immobilie stellt eine werthaltige Anlage dar, welche in einem hohen Grad dem Inflationsschutz unterliegt und nur einen sehr geringen Wertverlust über eine lange Laufzeit verzeichnet. Während alle anderweitig zu tätigenden Anlagen mit dem Zweck der Altersvorsorge der Steuerpflicht unterliegen, fallen für die Anlage in einer Immobilie keine Steuern an. Bei der Geld- und Vermögensanlage in einer Immobilie mit dem Zweck der Eigennutzung können zahlreiche staatliche Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Obwohl der Erwerb einer Immobilie als Anlageobjekt in erster Linie Auswirkungen auf die Altersvorsorge hat, bietet er bereits in der Gegenwart einen klaren Vorteil. Für einen gewissen Zeitraum müssen die Belastungen durch die für den Erwerb benötigte Finanzierung getragen werden. Wenn diese finanzielle Belastung wegfällt, trägt die Anlage in einer Immobilie wiederum zur weiteren Vermögensbildung bei. Mit dem Wegfall der Darlehensbelastung und der Mietbelastung kann das frei verfügbare Kapital in einer der verfügbaren Optionen zur Vermögensanlage verzinslich angesparte werden.

Bezuschussung bei der Anlage in einer Immobilie

Obwohl die ursprünglich über das Fünfte Vermögensbildungsgesetz zu gewährende Eigenheimzulage seit dem Jahr 2006 nicht mehr verfügbar ist, stehen bei der Anlage in einer Immobilie weiterhin Möglichkeiten der staatlichen Förderung offen. Arbeitnehmer können mit dem Abschluss eines Bausparvertrages die Möglichkeit der Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen und aus dem staatlich geförderten Bausparvertrag die Anlage in einer Immobilie tätigen. Erleichtert wird die Anlage in einer Immobilie hier durch die Inanspruchnahme des konditionsgünstigen Bauspardarlehens zur Verfolgung von wohnwirtschaftlichen Zwecken. Darüber hinaus können Arbeitnehmer die Sparzulage in Anspruch nehmen, wenn das zu versteuernde Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen für Einzelpersonen oder zusammen veranlagte Paare nicht überschreitet. Durch die Nutzung von Wohn-Riester können Anleger im Rahmen des Eigenheimrentengesetztes bis zu 75 % aus dem angesparten Kapital entnehmen und dieses zur Anlage in einer selbstgenutzten Immobile verwenden. Die Entnahme von angespartem Kapital ist zinslos und unversteuert möglich, solange hiermit der Erwerb oder der Bau von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Die Riesterförderung steht in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Bausparvertrages zur Anlage in einer Immobilie allen förderungsberechtigten Personen zu. Die Anlage in einer Immobilie wird weiterhin durch die konditionsstarken Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Die von der KfW gewährten Darlehen und Finanzierungsprogramme stammen aus öffentlichen Mitteln und können daher in den Bereich der Bezuschussung bei der Anlage in einer Immobilen gerechnet werden.

Weiterführende Links

Geldanlage in vermietete Immobilien - www.faz.net
Kauf von Anlageimmobilien richtig kalkulieren - www.immowelt.de
Immobilien als Altersvorsorge - www.sueddeutsche.de