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Teilkasko, Vollkasko und Haftpflichtversicherung – Policen für das Fahrzeug

Im Bereich der Versicherungen für Kraftfahrzeug gibt es zahlreiche Varianten, deren Abschluss mehr oder weniger sinnvoll und ratsam ist. Bei der Haftpflichtversicherung haben Fahrzeughalter keine andere Wahl, als den Abschluss anzustreben. Nur wenn eine Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden kann, ist die Teilnahme am Straßenverkehr durch die Zulassung des Fahrzeuges möglich. Ohne den Nachweis über eine bestehende und gültige Haftpflichtversicherung kann ein Fahrzeug nicht angemeldet werden und es werden keine Kennzeichen ausgehändigt. Die angebotenen Kaskopolicen hingegen sind auf freiwilliger Basis abschließbar. Sowohl die Teilkaskoversicherung als auch die Vollkaskoversicherung werden von zahlreichen Gesellschaften angeboten. Generell empfiehlt es sich aufgrund der zahlreichen Anbieter und der sehr breiten Tarifvielfalt, einen ausführlichen Versicherungsvergleich anzustreben. Ratsam ist es hier, die Haftpflichtversicherung und die gewünschte Art der Kaskoversicherung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Gleichzeitig spricht aber auch nichts dagegen, wenn der Abschluss über zwei getrennte Gesellschaften erfolgen soll. Sollte es jedoch zu einem Schadens- oder Versicherungsfall kommen sind die Abwicklung und Regulierung einfacher, wenn man eine Gesellschaft als Ansprechpartner hat. Bei einem Vergleich sollten aufgrund der meist günstigen Tarife auch die Direktversicherungen nicht außer Acht gelassen werden. Die Direktversicherungen sind Unternehmungen von namhaften Versicherungsgesellschaften, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten. Hier können Fahrzeughalter in Bezug auf die Tarife deutliche Einsparungen in Anspruch nehmen und dennoch auf den Schutz und den Service der bekannten Muttergesellschaft zählen. Ausschlaggebend für die Berechnung der Beiträge zur Kraftfahrzeugversicherung sind stets die Regionalklasse und vor allem die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Diese Werte sind nicht veränderbar und werden von den Versicherungsgesellschaften aufgrund der internen Vorgaben dann bei der Beitragsermittlung zugrunde gelegt. Mit einer zunehmenden Dauer der Verkehrsteilnahme ohne eine Schadensmeldung sinken die Beiträge aufgrund der niedrigeren Risikoklassifizierung ab. Die auf der Regionalklasse beruhende Risikoeinstufung hingegen hat einen geografischen und statistischen Hintergrund und wird daher nicht durch die unfallfreie Fahrt angepasst.

Im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung gibt es zahlreiche Varianten, die nicht alle zwingend notwendig sind:

  • Haftpflichtversicherung
  • Teil- und Vollkaskoversicherung
  • Insassen- und Fahrerunfallversicherung
  • Schutzbriefe der Versicherungsgesellschaften

Haftpflichtversicherung – Pflichtpolice zur Straßenverkehrsteilnahme

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Teilnahme am Straßenverkehr und basiert auf dem gleichen Prinzip wie eine Privathaftpflichtversicherung. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist für Autos, Motorräder, Mopeds und Anhänger gleichermaßen vorgeschrieben. Beim Abschluss der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird von der Versicherungsgesellschaft eine e-VB Nummer übermittelt, welche dann bei der Zulassungsbehörde genannt wird und das Bestehen der Versicherung bestätigt. Die grundlegenden Leistung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht in der Regulierung von Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die durch den Fahrzeughalter verursacht werden. Abgedeckt ist hier der Bereich der Teilnahme am Straßenverkehr und somit alle genannten Schäden, wenn diese mit dem versicherten Fahrzeug und den versicherten Halter verursacht werden. Hierbei sind keine Schäden am eigenen Fahrzeug und Personenschäden des Fahrzeughalters eingeschlossen. Die Deckungssummen bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung werden über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen vorgegeben. Für Personenschäden muss eine Deckungssumme von mindestens 7,5 Millionen, für Sachschäden von mindestens 1,12 Millionen und für Vermögensschäden von mindestens 50.000 € bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vereinbart werden. Gegen einen geringen Beitragsaufschlag ist die Deckungssumme bei den anbietenden Versicherungsgesellschaften auf bis zu 100 Millionen aufstockbar.

Teil- und Vollkaskoversicherung – Freiwillige Ergänzung des Versicherungsschutzes

Sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Die wichtigsten Schadensbilder in Form der Sach- und Personenschäden sowie der Vermögensschäden sind über die verpflichtend abzuschließende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt. Die angebotenen Kaskopolicen hingegen dienen rein der Deckung von Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch hier bieten die Versicherungsgesellschaften eine kaum überschaubare Vielfalt an Leistungen und Tarifen an. Generell sind die angebotenen Kaskoversicherungen für alle hochwertigen, hochpreisigen und neuwertigen Fahrzeuge gleichermaßen empfehlenswert. Insbesondere für Neuwagen sollte der Vollkaskoschutz bestehen, da hier auch bei selbstverschuldeten Schäden und Unfällen eine entsprechende Deckung vereinbart ist. Wird ein Auto finanziert oder geleast, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung meist gefordert. Da finanzierte Fahrzeuge häufig als Kreditsicherheit eingesetzt werden, gewährleistet der Abschluss der Vollkaskoversicherung den Werterhalt in Form der Ersatzleistung durch die Versicherungsgesellschaft. Die angebotenen Tarife im Bereich der Kaskoversicherungen beinhalten stets den grundlegenden Schutz und können anbieterabhängig zahlreiche Ein- aber auch Ausschlüsse beinhalten. Hierbei empfiehlt sich wiederum der ausführliche Versicherungsvergleich. Die häufigsten und grundlegenden Leistungen der beiden Kaskoversicherungen sind aber meist gleichbleibend und bei nahezu allen Tarifen enthalten.

Leistungen der Teilkaskoversicherung:

  • Zeit- oder Wiederverkaufsersatz
  • Leistung bei Brand, Explosion, Sturm, Hagel und Überschwemmung
  • Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Schäden an der Verglasung und Glasbruch

Im Bereich der Schadensregulierung bei Zusammenstößen mit Tieren ist im Grundtarif meist nur das sogenannte Haarwild versichert. Einige Versicherungsgesellschaften bieten aber bereits im Basistarif eine Erweiterung an und schränken hier nicht ein. Darüber hinaus sind in einigen Policen auch Schäden durch Marderbisse bereits integriert.

Leistungen der Vollkaskoversicherung:

  • Alle Leistungen sind analog zur Teilkaskoversicherung enthalten
  • Erweiterter Schutz durch die Regulierung von selbstverschuldeten Schäden
  • Schadensregulierung bei Unfall- und Fahrerflucht
  • Leistung bei mutwilliger Beschädigung, Zerstörung und Vandalismus
  • Erstattung der Reparaturkosten im Versicherungsfall
  • Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen bei Eintritt des Totalschadens
  • Neuwerterstattung binnen einer festgelegten Frist nach Abschluss der Versicherung

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist für neuwertige und finanzierte Fahrzeuge ratsam. Hierbei kann man davon ausgehen, dass sich die erhöhten Beiträge für die Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge lohnen, die nicht älter als vier bis fünf Jahre sind. Nach vier bis fünf Jahren kann der umfassende Schutz durch die Vollkaskoversicherung auf den Schutz einer deutlich günstigeren Teilkaskoversicherung reduziert werden.

Weiterführende Links

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) - www.gesetze-im-internet.de
Für wen lohnt sich eine Vollkaskoversicherung? - www.autobild.de
Kaskoversicherung - www.versicherung-und-verkehr.de
Insassen-Unfallversicherung - Die Police, die keiner braucht - /www.focus.de