Berufsunfähigkeitsversicherung – Hohe Priorität für erwerbstätige Personen
Wer zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes auf das regelmäßige Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit angewiesen ist, sollte über eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Die privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus einer eintretenden Berufsunfähigkeit und somit vor der daraus entstehenden Bedrohung der eigenen Existenz. Besonders ratsam ist der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem dann, wenn der Erwerbstätige als Alleinverdiener für sich und seine Angehörigen sorgt. Dann kann der Ausfall dieses regelmäßigen Einkommens nicht nur die eigene Existenz bedrohen, sondern vor allem die der nächsten Angehörigen und Familienmitglieder. Generell sollte eine privat und somit zusätzlich abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig und mit dem Beginn der Ausübung einer beruflichen Erwerbstätigkeit abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeit kann aus völlig unterschiedlichen Gründen und vor allem plötzlich eintreten. Ein alleiniger Schutz durch eine bestehende Unfallversicherung deckt längst nicht alle Gründe für den Eintritt der Berufsunfähigkeit, so dass die Berufsunfähigkeitsversicherung als ergänzende und dringend ratsame Police zu sehen ist.
Eintritt in das Berufsleben – Der passende Zeitpunkt für den Abschluss
Um die finanziellen Einbußen aus einer dauerhaften Berufsunfähigkeit aufzufangen, ist der Abschluss einer ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Diese ist nicht nur im fortgeschrittenen Alter empfehlenswert, sondern sollte so früh wie möglich bereits vorhanden sein. Das Risiko der Unfähigkeit den Beruf auszuüben und so den Lebensunterhalt aus dem regelmäßigen Einkommen zu bestreiten wird vor allem von jungen Personen häufig unterschätzt. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bereits mit dem Eintritt in das Berufsleben angestrebt werden, da ein frühzeitiger Eintritt der Berufsunfähigkeit zu langfristigen und deutlich schwerwiegenden finanziellen Folgen führt. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eintretens der Berufsunfähigkeit springt die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung direkt mit der monatlichen Leistung ein. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird der finanzielle Ausfall durch den Wegfall des regelmäßigen Einkommens über eine monatliche, feste Rentenzahlung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen. Die regelmäßigen Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Ergänzung zu den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen Versorgungseinrichtungen zu sehen und schließen eine auftretende Versorgungslücke.
Versorgungslücke bei Eintritt der Berufsunfähigkeit schließen
Mit einer frühzeitig abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Versorgungslücke geschlossen werden. Mit dem Wegfall des regelmäßigen Einkommens aus der beruflichen Tätigkeit entsteht eine hohe finanzielle Einbuße, welche durch die Zahlungen der gesetzlichen Rentenkassen und anderer Versorgungseinrichtungen nicht aufgefangen werden kann. Die privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schließt die so entstehende Lücke und kann die Bestreitung des Lebensunterhaltes aus den regelmäßigen Leistungen gewährleisten. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind deutlich eingeschränkt, wenn der Versicherungsnehmer nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde. Für diesen Personenkreist ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher ratsam und nahezu als zwingend notwendig zu sehen. Wer den Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig anstrebt, kann sich einen günstigen Beitrag sichern. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, welche dann direkt in die Berechnung des Beitrages einfließt. Wer hier frühzeitig den Abschluss anstrebt und keine gesundheitlichen Einschränkungen angeben muss, der kann sich einen deutlich günstigeren Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sichern. Bei bestehenden Erkrankungen erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft eine Beitragserhöhung in Form des individuellen Risikozuschlages. Darüber hinaus kann abhängig von der bestehenden Vorerkrankung der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sogar unmöglich werden. Aufgrund der Gesundheitsprüfung kann die Ablehnung der Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Versicherungsgesellschaft erfolgen. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann zudem für Selbstständige empfehlenswert sein. Da die Existenzgrundlage von Selbstständigen und von Freiberuflern die Ausübung der Tätigkeit ist, sollten auch diese Personengruppen über eine frühzeitige Absicherung gegen den Ausfall des Einkommens verfügen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und für Personen mit Beamtenstatus möglich.
Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer möglich
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer ohne Schwierigkeiten möglich. Insbesondere wenn Vorerkrankungen oder Leiden bestehen, kann die Versicherungsgesellschaft hier schnell die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern. Zudem gelten einige Berufsgruppen als deutlich gefährdeter und können den ausreichenden Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur gegen hohe Beiträge oder gar nicht erhalten. Für die Versicherungsgesellschaften sind alle Berufsgruppen mit schweren körperlichen Tätigkeiten oder aber einem hohen Erkrankungspotenzial mit einer hohen Risikoeinstufung versehen. Für diese Personen- und Berufsgruppen kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur eingeschränkt möglich sein. Zudem fließt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Freizeitgestaltung ein. Wer hier gefährliche Sportarten und sogenannten Risikosportarten ausübt, kann beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzliche Schwierigkeiten bekommen. Je höher das Risiko aus dem ausgeübten Beruf und den ausgeübten Freizeitbeschäftigungen ist, desto höher steigen die Beiträge oder aber desto höher ist das Ablehnungsrisiko durch die Versicherungsgesellschaft. Über die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsvertrag kann die Leistung ausgeschlossen werden, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine Risikosportart oder eine anderweitige Freizeitbeschäftigung eintritt. Wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht und der Versicherungsnehmer wechselt den Beruf oder aber er beginnt eine entsprechende Sportart auszuüben, muss eine Nachmeldung erfolgen. Nur wenn bei der versichernden Gesellschaft alle Angaben aktuell und vor allem korrekt sind, besteht der ausreichende Schutz durch die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn beim Abschluss nicht alle Angaben in Bezug auf die Tätigkeit, die Freizeit und die Gesundheit wahrheitsgemäß gemacht wurde, kann die Versicherung die Leistung deutlich einschränken oder vollständig verweigern.
Weiterführende Links
Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung - www.test.de
Das unterschätzte Risiko - www.focus.de
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? - /www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info
Absicherung von Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung - www.brutto-netto-rechner.info