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Die Kreditaufnahme über eine kapitalbildende Lebensversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung wird kurz als Kapitallebensversicherung bezeichnet. Der Begriff „Kapitallebensversicherung“ tritt häufig in Verbindung mit der Kredit- und Darlehensaufnahme auf. Obwohl hinter jeder Kapitallebensversicherung eine entsprechende Versicherungsgesellschaft steht, tritt diese nicht bei jedem auf einer Lebensversicherung basierenden Darlehen als Kreditgeber auf. Die Versicherungsgesellschaften sind per gesetzliche Definition keine Kreditinstitute und somit nicht zur Ausübung von Bankgeschäften berechtigt. Versicherungsgesellschaften können den Geschäftszweig der Darlehensvergabe betreiben, aber unterliegen hierbei nicht den Vorgaben des KWG und dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen. Vielmehr kooperieren Versicherungsgesellschaften bei der Vergabe von Policendarlehen über eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer Bank. Die Bank wiederum ist das für die Ausübung des Kreditgeschäfts notwendige und rechtlich als solches definierte Kreditinstitut. Das von Versicherungsgesellschaften vergebene Policendarlehen läuft über eine Kapitallebensversicherung. Auch das endfällige Darlehen läuft über eine analog zum Kredit abgeschlossene Lebensversicherung. Sowohl beim Policendarlehen als auch beim endfälligen Darlehen stellt die kapitalbildende Versicherung die Sicherheit für den Kreditgeber dar. Beim Policendarlehen tritt die Versicherungsgesellschaft als Kreditgeber in den Vordergrund. Beim endfälligen Darlehen hingegen tritt sie in den Hintergrund, da die Bank als Kreditgeber eingetragen ist und die Versicherung rein als Sicherheit abgetreten wird.

Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit

Häufig findet man die Kapitallebensversicherung hier in Verbindung mit den sogenannten endfälligen Darlehen vor. Ein endfälliges Darlehen erst zum Ende der Laufzeit in einer Summe vollständig getilgt. Die hierfür benötigte Rückzahlungssumme stammt aus der in Verbindung mit dem beantragen Darlehen abgeschlossenen Lebensversicherung. Diese dient gleichzeitig als Sicherheit für den Kredit und wird daher mit einem Todesfallschutz ausgestattet. Die Höhe der abzuschließenden Lebensversicherung und die Laufzeit bis zur Fälligkeit der Versicherungssumme werden an die Konditionen des endfälligen Darlehens angepasst. Die für die Aufnahme des Kredites abgeschlossene Lebensversicherung wird an die kreditgebende Bank abgetreten und dient somit als nachhaltige Kreditsicherheit. Wenn der Kredit- und Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Kredites verstirbt, erfolgt die direkte Rückzahlung aus der vertraglich vereinbarten Todesfallleistung.

Die Beleihung der Lebensversicherung

Während die Lebensversicherung bei einem endfälligen Darlehen in der Regel neu abgeschlossen wird und an den Kredit angepasst wird, verhält sich dies beim von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Policendarlehen deutlich anders. Als Grundlage für ein Policen- oder Lebensversicherungsdarlehen von der Versicherungsgesellschaft kann jede bereits vorhandene Kapitallebensversicherung dienen. Die Versicherungsgesellschaft bietet hier an, die bereits vorhandene Lebensversicherung bis zur Höhe des Rückkaufwertes zu beleihen. Die maximale Darlehenshöhe wird hierbei von der Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften mit bis zu höchstens 90 % des aktuell errechneten Rückkaufwertes angegeben. Das Darlehen kann hier auch etwas höher ausfallen, da die garantierten Überschussanteile in die Berechnung des Rückkaufwertes und somit in die Berechnung der Beleihungshöhe einfließen. Außer Acht werden hingegen die variablen Überschussbeteiligungen gelassen, da diese während der Versicherungslaufzeit veränderlich sind und keine Berechnungsgrundlage darstellen. Aufgrund des Bearbeitungsaufwandes gewähren viele Versicherungsgesellschaften ein Policendarlehen erst mit dem Erreichen einer Mindestsumme. Die Rückzahlung an die Versicherungsgesellschaft erfolgt über deren kooperierende Bank. Vorab wird dem Versicherungsnehmer hier mitgeteilt, über welche Partnerbank die Kreditabwicklung erfolgt. Da die Lebensversicherung beliehen wird, muss der Kreditnehmer hier keine weiteren Nachweise erbringen. Eine Einholung der Schufaauskunft oder ein Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen sind zur Aufnahme eines Darlehens über die Versicherungsgesellschaft nicht nötig. Die beliehene Versicherung stellt die einzige Sicherheit dar und kann bei Fälligkeit des Policendarlehens zur Tilgung herangezogen werden. Abgetreten wird bei einer Beleihung der Lebensversicherung das Recht auf den aus der Versicherung zu erwartenden Rückkaufswert. Der durch die Kapitallebensversicherung vorhandene Schutz bleibt trotz der Aufnahme des Policendarlehens bei der Versicherungsgesellschaft weiter bestehen. Häufig sind Policendarlehen mit einer guten Verzinsung verfügbar, da die kreditgebende Gesellschaft hier eine nachhaltige Sicherheit erhält.

Weiterführende Links

Policendarlehen - Alternative zum Ratenkredit - www.fmh.de
Lebensversicherung und Policenbeleihung - www.finanztip.de
Policendarlehen - Alternative zur Lebensversicherung - www.experto.de