Festpreisgeschäft

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Begriff Definition
Festpreisgeschäft


Der Begriff des Festpreisgeschäfts definiert den Kaufvertrag im Rahmen des Wertpapierhandels. Ein Festpreisgeschäft liegt vor, wenn dem Kunden gegenüber keine Rechenschaftspflicht über das Deckungsgeschäft besteht. Darüber hinaus spricht man nur von einem Festpreisgeschäft, wenn das Kreditinstitut den vereinbarten Preis berechnet und diesen dabei bei verzinslichen Schuldverschreibungen um die bereits aufgelaufenen Stückzinsen erhöht. Der Preis kann bei einem Festpreisgeschäft frei zwischen dem ausführenden Kreditinstitut und dem Kunden oder Anleger vereinbart werden. Das Festpreisgeschäft ist in diesem Zusammenhang nicht mit dem sogenannten Festpreisverfahren zu verwechseln. Das Festpreisverfahren stellt ein Verfahren bei der Ausgabe und somit bei der Emission bei Aktien dar.