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Termineinlagen – Zeitlich befristete Anlage als Kündigungs- oder Festgeld

Termineinlagen werden durch Anleger mit dem Hintergrund vorgenommen, dass das freie Kapital in diesem Augenblick nicht benötigt wird. Gleichzeitig stellt der Abschluss einer Termineinlage die Möglichkeit dar, das aktuell nicht benötigte Geld für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum fest anzulegen und erst dann wieder darüber zu verfügen. In diesem Zusammenhang werden die von Anlegern getätigten Termineinlagen auch als befristete Einlagen bezeichnet. Der Anleger verzichtet durch den Vertragsabschluss für eine Termineinlage in Form des Kündigungsgeldes oder des Festgeldes für einen verbindlich festgelegten Zeitraum auf die Verfügungsmöglichkeit über sein Kapital. Im Gegenzug hierzu bietet das kontoführende Institut eine Guthabenverzinsung an, die deutlich über der Verzinsung von einer Sichteinlage oder einem Sparkonto liegt. Über die Höhe des vom kontoführenden Institutes gewährten Zinssatzes können Verhandlungen durch den Anleger geführt werden. Eine klare Vorgabe gibt es nicht, so dass man hier von steigenden Zinsen mit einer steigenden Höhe der Termineinlage ausgehen kann. Einige Anbieter für Fest- und Kündigungsgelder fordern bei der Ersteinlage eine festgelegtes Mindestkapital. Tagesgelder können in Form von laufenden Konten mit Guthabenverzinsung in der Regel auch ohne die Einlage eines Mindestbetrages eröffnet werden. Für Einlagen dieser Art wird kein gestaffelter Zinssatz vereinbart, so dass die hierfür gewährte Verzinsung meist als variabler und somit anpassbarer Zinssatz festgelegt wird. Bei Fest- und Kündigungsgeldern hingegen besteht eine Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit.

Kündigungsgeld – Verfügung und Zinsgutschrift

Bei einer als Kündigungsgeld geführten Termineinlage werden die Zinsen zum Ende der durch Kündigung bestimmten Laufzeit gutgeschrieben. Liegt zwischen der Anlage des Kündigungsgeldes und der Fälligkeit durch Kündigung ein Jahreswechsel, so werden die bis dahin aufgelaufenen Zinsen dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das Verrechnungskonto ist in der Regel ein laufendes Konto, welches für den täglichen Zahlungsverkehr zugelassen ist und im Zusammenhang mit dem angelegten Kündigungsgeld zur Einzahlung und zur Auszahlung bei Kündigung dient. Eine als Termingeldkonto geführte Anlage hingegen kann keinesfalls für den Zahlungsverkehr verwendet werden und ist nicht für den baren oder unbaren Zahlungsverkehr bestimmt. Die Auszahlung des Kündigungsgeldes erfolgt nach der Kündigung durch den Anleger und dem Ablauf der Kündigungsfrist. Die Frist für die Kündigung bei einer Einlage dieser Art wird festgelegt und ist aus dem Vertrag für die Einlage ersichtlich. Der Fälligkeitstag eines Kündigungsgeldes ist nicht im Voraus festgesetzt, sondern wird erst mit der Kündigung durch den Anleger errechnet und ausgewiesen. Anstelle einer Laufzeit wird bei einem Kündigungsgeld die Kündigungsfrist durch den Anleger vereinbart. Diese muss zwingend eingehalten werden, da das Kündigungsgeld erst mit dem Fristablauf fällig gestellt wird.

Festgeld – Fälligkeit mit dem Ende der vereinbarten Laufzeit

Bei der Anlage eines Festgeldes erfolgt die Eröffnung eines Festgeldkontos. Die Laufzeit einer Termineinlage in Form des Festgeldes wird beim Abschluss festgelegt und beträgt mindestens 30 Tage. In der Praxis sind Festgelder mit 30, 60 und 90 Tagen die häufigste Wahl. Während der in den Vertragsunterlagen festgelegten Laufzeit kann der Anleger nicht über sein Kapital verfügen. Der Fälligkeitstag des Festgeldes wird durch die vertraglich vereinbarte Laufzeit bestimmt und steht von Anfang verbindlich fest. Mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit zahlt das kontoführende Instiut die Einlage einschließlich der vereinbarten Zinszahlung auf das vom Anleger angegebene Verrechnungskonto zurück. Eine gesonderte Kündigung muss bei einem Festgeld nicht erfolgen, da hierbei bereits mit der Eröffnung des Festgeldkontos ein Auszahlungstermin vereinbart wird. Anleger können bereits vor Ablauf der Laufzeit eine Verlängerung des Festgeldes aussprechen. Das bereits laufende Festgeld wird dann direkt zum Fälligkeitszeitpunkt verlängert und läuft mit der einmal festgelegten Befristung weiter. Zur Einzahlung und zur Auszahlung muss der Anleger ein laufendes Konto angeben können. Das Festgeldkonto ist ebenfalls nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, so dass hier stets ein Verrechnungskonto verfügbar sein muss. Dieses muss nicht zwangsweise bei der gleichen Bank geführt werden. Festgeldkonten dienen der Anlage von Vermögen mit einer vorab festgelegten Laufzeit und einer festen Verzinsung.

Weiterführende Links

Was versteht man unter Termineinlagen? - www.tagesgeldvergleich.net
Festgeld-Vergleich - Festgeldrechner - www.handelsblatt.com
Kündigungsgeld - www.festgeldkonto.com