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Kreditversicherung und Lebensversicherung als Kreditsicherheit

Wenn im Zusammenhang mit der Besicherung von Krediten von einer Versicherung gesprochen wird, kann dies zwei unterschiedliche Gegebenheiten beschreiben. Zum einen ist hier die sogenannte Restschuldversicherung gemeint, welche dann auch als Kredit- oder Kreditausfallversicherung bezeichnet wird. Darüber hinaus kann eine Kapitallebensversicherung zur Besicherung von einem endfälligen Darlehen eingesetzt werden. Ein endfälliges Darlehen wird zum Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt. Diese wiederum stammt aus einer zum Zweck der Kreditbesicherung abgeschlossenen Lebensversicherung oder aber einer bereits vorhandenen und ausreichenden Kapitallebensversicherung. Der Abschluss einer Versicherung dieser Art ist überwiegend im Bereich der Bau- und Immobilienfinanzierung anzusiedeln. Die Restschuld- oder Kreditausfallversicherung hingegen betrifft alle Bereiche des Kreditwesens gleichermaßen. Überwiegend wird diese Form der Versicherung bei den standardisierten Raten- oder Privatkrediten eingesetzt. Der Abschluss einer Restschuldversicherung wird nicht nur von Kreditinstituten gefordert, sondern kann auch bei der Inanspruchnahme eines Kredites ohne Schufa zum Thema werden. Der Hintergrund einer Restschuldversicherung ist die Absicherung des Kreditnehmers und insbesondere dessen Angehörigen. Abhängig von der gewählten Versicherungsgesellschaft und der gewählten Versicherungsoption wird hier nicht nur der Tod des Kreditnehmers versichert, sondern weitere Leistungsfälle integriert.

Freiwillige Stellung einer Kreditsicherheit

Die Restschuldversicherung ist keine zwingend zu erbringende Kreditsicherheit und hat keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit. Vielmehr handelt es sich bei der Versicherung gegen unverschuldete Zahlungsunfähigkeit oder aber gegen den Tod des Hauptschuldners um eine freiwillige Absicherung. Hierrüber sollten sich insbesondere Kreditnehmer klar sein, die ihre Angehörigen absichern wollen und vor den finanziellen Folgen eines noch laufenden Kredites schützen wollen. Gleichzeitig sollte der Abschluss einer Restschuldversicherung genau überdacht werden, da die Notwendigkeit nicht immer gegeben ist. Die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung basiert vor allem auf der Höhe des Kredites, auf der Laufzeit des Kredites und auf den persönlichen und wirtschaftlichen Hintergründen des Kreditnehmers. Auf die Kreditentscheidung selbst hat der Abschluss der Kreditausfallversicherung keine Auswirkungen. Vielmehr ist dies eine Thematik der auf dem deutschen Markt agierenden Kreditvermittler. Wird ein Schweizer Kredit oder ein schufafreier Kredit mit einer freiwilligen Ausfallversicherung beantragt, kann dies Auswirkungen auf die Einstufung der Bonität haben. Da die Verzinsung bei einem schufafreien Kredit häufig bonitätsabhängig angegeben wird, kann die Restschuld- oder Kreditversicherung hier einen Vorteil für den Kreditnehmer bringen. Banken und in Deutschland agierende Kreditgeber hingegen unterbreiten ein unverbindliches Angebot für derartige Versicherungen. Hierbei kooperieren die Banken mit ihren angeschlossenen und bevorzugten Versicherungsunternehmen. Kreditnehmer müssen die Restschuldversicherung aber nicht über das kreditgebende Institut abschließen. Wird der freiwillige Abschluss einer Kreditversicherung angestrebt, sollten entsprechende Angebote von mehreren Versicherungsgesellschaften angefordert und verglichen werden. Die ansässigen Banken akzeptieren eine analog zu den Kreditbedingungen abgeschlossene Restschuldversicherung als entsprechende Sicherheit und integrieren dies in den Kreditvertrag.

Notwendigkeit der Kredit- und Restschuldversicherung

Bei einer langfristigen Bau- oder Immobilienfinanzierung sollte der Abschluss einer Restschuldversicherung stets zum Thema werden. Bei kurz- und mittelfristigen Krediten im Privatkundenbereich sollten Kreditnehmer hier die Kosten einkalkulieren und überdenken. Eine Restschuldversicherung verursacht weiterführende Kosten, welche nicht in die Berechnung des effektiven Zinssatzes einfließen. Die Beiträge zur Versicherung sind zusätzlich zu den Tilgungs- und Zinsaufwendungen zu erbringen. Abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen kann der Beitrag zur Kreditversicherung in die Ratenzahlung für die offene Verbindlichkeit einfließen. Zudem können Kreditnehmer stets vorab prüfen, ob eine bereits bestehende Versicherung den Zweck der Kreditausfallversicherung erfüllen kann. Wenn bereits eine Kapitallebensversicherung mit einer entsprechenden Laufzeit und einer dem Kredit entsprechenden Todesfallleistung vorhanden ist, kann diese als alternative Kreditsicherheit dienen. Dann ist der Abschluss einer zusätzlichen Restschuld- oder Kreditversicherung in der Regel nicht nötig. Die kreditgebenden Banken und Institute akzeptieren die Abtretung von Ansprüchen und Forderungen aus diesen Versicherungsformen und hinterlegen diese als Kreditsicherheit.

Erweiterung des Versicherungsumfangs

Die grundlegende Form der von Banken und Kreditgebern angebotenen Restschuld- oder Kreditversicherung greift beim Tod des Hauptkreditnehmers. Abgeschlossen wird eine Lebensversicherung mit Todesfallschutz, die bei Eintritt des Versicherungsfalles zur vollständigen Tilgung des noch offenen Kredites dient. Der Versicherungsschutz durch eine im Zuge der Kreditaufnahme abgeschlossenen Police kann abhängig vom Versicherer erweitert werden. Die Versicherungsgesellschaften bieten hier verschiedene Policen an, so dass die für den Kredit gewünschte Restschuldversicherung auf die Bedürfnisse des Kreditnehmers weitestgehend angepasst werden kann. Insbesondere bei Policen mit einem erweiterten Leistungsumfang lohnt sich ein Vergleich der anbietenden Gesellschaften.

Derzeit werden drei verschiedene Möglichkeiten der Kredit- oder Restschuldversicherung angeboten:

  • Versicherungsschutz besteht ausschließlich bei Tod des Kredit- und Versicherungsnehmers
  • Versicherungsschutz beinhaltet zusätzlich die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Versicherungsschutz besteht bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

Wird der Umfang einer Restschuldversicherung auf Wunsch des Versicherungsnehmers erweitert, bleibt die Grundleistung stets gleich. Der Todesfallschutz ist unabhängig vom gesamten Versicherungsumfang und vom Versicherungsunternehmen stets die Grundlage der Restschuld- und Kreditversicherung. Die Laufzeit der Police endet mit der vollständigen Rückzahlung der offenen Verbindlichkeit.

Weiterführende Links

Restschuldversicherung - de.wikipedia.org
Kreditausfallversicherung - www.versicherung-ratgeber.com
Das Für und Wider einer Restschuldversicherung - www.verivox.de