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Beamtendarlehen – Konditionsstarke Finanzierung für eine eingeschränkte Zielgruppe

Das Beamtendarlehen kann im weiteren Sinne in den Bereich der Personenkredite eingeordnet werden. Wie auch bei einem Studentenkredit oder Studentendarlehen handelt es sich beim Beamtendarlehen um eine Kreditform, die nur für eine sehr eingeschränkte Personengruppe zugänglich ist. In diesem Fall wird die Darlehensvergabe auf private Personen beschränkt, deren beruflicher Status den Vorgaben des Darlehensgebers entspricht. Als für das Beamtendarlehen geeignete Berufsgruppen werden Personen mit dem Beamtenstatus auf Lebenszeit, Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst genannt. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist es eine grundlegende Voraussetzung, dass eine mindestens über einen Zeitraum von fünf Jahren garantierte Festanstellung gegeben ist. Wer den Beamtenstatus auf Lebenszeit noch nicht erlang hat, kann ebenfalls nach einer fünfjährigen Dienstzeit als Beamter auf Probe ein konditionsstarkes Beamtendarlehen erhalten. Zudem steht die Darlehensform abhängig vom Darlehensgeber für Berufssoldaten, Pensionäre bis zum Erreichen des 58. Lebensjahres, Richter und Akademiker mit entsprechender Festanstellung zur Verfügung. Die Mehrzahl der eigens für Beamten angebotenen Darlehen wird von Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit einer ansässigen Bank vergeben. Der Hintergrund der Vergabe von Beamtendarlehen über eine Versicherungsgesellschaft ist die Gewährung als endfälliges Darlehen. Nur wenige Beamtendarlehen werden als Tilgungs- oder Annuitätendarlehen gewährt. In der Regel setzt der Darlehensgeber bei einem konditionsgünstigen Beamtendarlehen nicht nur den Beamtenstatus voraus, sondern auch die Tilgung mittels einer Einmalzahlung zum Ende der Laufzeit.

Rahmenkonditionen des Beamtendarlehens

Die Laufzeit und die Höhe eines Beamtendarlehens werden an die Verhältnisse des Beantragenden angepasst. In der Regel gewähren die Kreditgeber das Darlehen unter Berücksichtigung der monatlichen Nettobezüge des Beamten. Hier kann man davon ausgehen, dass die maximale Darlehenshöhe mit dem 20 bis 24fachen der nachgewiesenen Bezüge angesetzt werden kann. Die Darlehensgeber gehen von der Bonität dieser Zielgruppe aufgrund des beruflichen Status aus und sehen die Beamtenbezüge hier als gesichertes Einkommen. Eine gute Bonität aufgrund des beruflichen Status ist einer der Gründe für die deutlich angepassten und sehr günstigen Konditionen dieses berufsgruppenbezogenen Darlehens. Die Laufzeiten bei den Beamtendarlehen entsprechen den bekannten mittel- und langfristigen Laufzeiten der für Privatpersonen verfügbaren Darlehensarten. Die meisten Beamtendarlehen werden als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit zwischen 12 und bis zu 20 Jahren gewährt. Einige Darlehensgeber akzeptieren eine Verlängerung der ersten Darlehenslaufzeit ohne weitere Prüfung der Einkommenssituation.

Rückzahlung des endfälligen Darlehens

Nur sehr wenige Beamtendarlehen werden mit einer regelmäßigen Rate getilgt. Bei den meisten Darlehen erfolgt die Rückzahlung über die monatliche oder vierteljährliche Rate, welche aus dem Anteil für die Zinszahlung und dem Anteil für die Tilgung der offenen Darlehensschuld besteht. Bei Beamtendarlehen spricht man in den meisten Fällen von einem endfälligen Darlehen, welches zum Ende der vereinbarten Laufzeit in einer Summe vollständig getilgt wird. Gleichzeitig bieten die Darlehensnehmer bei den Beamtendarlehen sehr gute Möglichkeiten der außerplanmäßigen Einzahlung und somit der Sondertilgung an. Sondertilgungen auf ein endfälliges Darlehen verringern in diesem Fall die Restlaufzeit und führen zu einer frühzeitigen Entschuldung. Da für das Beamtendarlehen keine Tilgung während der Laufzeit erfolgt, wird bei der darlehensgebenden Gesellschaft eine abgestimmte Lebensversicherung abgeschlossen. Für das Beamtendarlehen wird hier eine Lebensversicherung abgeschlossen, welche eine Todesfallleistung und eine Leistung im Erlebensfall beinhaltet. Aus der Leistung im Erlebensfall erfolgt die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Gleichzeitig stellt die Leistung im Todesfall hier die Kredit- oder Restschuldversicherung dar. Häufig wird die für das Beamtendarlehen abgeschlossene Lebensversicherung mit zusätzlichem Leistungsumfang bei Berufsunfähigkeit oder unfallbedingten Schäden abgeschlossen. Während der Laufzeit des Beamtendarlehens leistet der Darlehensnehmer die Zahlungen für den Zinsaufwand des Darlehens und die Beiträge zur Lebensversicherung. Mit der Fälligkeit des Darlehens und der Fälligkeit der Lebensversicherung können hier Überschüsse für den Kreditnehmer entstehen. Die Lebensversicherung wird im Erlebensfall einschließlich der Überschussbeteiligung ausgezahlt. Da diese nicht zur Rückzahlung des Kredites angesetzt wurde, kann der Beamte das Darlehen aus der Versicherungssumme tilgen und den erwirtschafteten Überschussanteil verbuchen.

Weiterführende Links

Beamtendarlehen - Detaillierte Informationen - www.kredit-beamten.de
Darlehen im öffentlichen Dienst- www.nuernberger.de
Der Beamtenkredit - www.check24.de