Lexikon

Alle A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriff Definition
Handelsregister

Das Handelsregister wird kurz als HR bezeichnet. Das Handelsregister ist ein öffentlich geführtes Register und listet alle innerhalb eines Amtsgerichtsbezirkes tätigen Kaufleute auf. Das Amtsgericht fungiert bei der Führung des Handelsregisters als Registergericht. Die Einsicht in das Handelsregister ist ohne Nachweis des besonderen Interesses für alle gestattet. Für alle innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks tätigen Kaufleute erfolgen im Handelsregister die Eintragung der Rechtsform, die Vertretungsbefugnis der einzelnen Personen, die Prokura und das Liquidationsverfahren. Das Handelsregister ist in die Abteilungen "A" und "B" unterteilt. In der Abteilung "A" werden alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingetragen. Die Abteilung "B" dient der Eintragung von Kapitalgesellschaften. Alle als solche gegründeten und geführten Genossenschaften werden nicht in das Handelsregister, sondern in das Genossenschaftsregister eingetragen.

Handlungsvollmacht

Der Begriff der Handlungsvollmacht hat bei der Vertretung von Firmen große Bedeutung. Die Handlungsvollmacht ermächtigt namentliche benannte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die Firma in festgelegten Rechtsgeschäften zu vertreten. Die Rechtshandlungen zu denen die Mitarbeiter über die Handlungsvollmacht ermächtigt werden, stehen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung des Handelsgewerbes. Die Handlungsvollmacht greift nur dann, wenn das Gewerbe diese Geschäfte für gewöhnlich mit sich bringt. Die Ermächtigung zur Vornahme bestimmter Rechtshandlungen aufgrund der Handlungsvollmacht ist per §54 ff. HGB klar geregelt. Unterschiede bestehen zwischen der Gesamtvollmacht, der Artvollmacht und der Einzelvollmacht. Mitunter wird die Handlungsvollmacht als Prokura bezeichnet. Der ermächtigte Mitarbeiter wird dann als Prokurist eingesetzt.

Hedging

Der Begriff Hedging entstammt aus dem Englischen und bedeutet die Absicherung oder die Abgrenzung. Der Begriff des Hedgings kommt insbesondere bei der Vermögensanlage in Fonds zum Tragen, da es hier die eigens auf die Absicherung und Abgrenzung ausgelegten Hedgefonds gibt. Hierbei soll das Verlustrisiko von Kapitalanlagen abgesichert werden. Eine Möglichkeit des Hedgings besteht durch den Erwerb einer Verkaufsoption auf Aktien oder Indizes, wenn das Verlustrisiko aus einer Kapitalanlage abgedeckt werden soll. Ursprünglich fand das Hedging überwiegend im Handel mit Optionen seine Anwendung. Zwischenzeitlich wurde diese Möglichkeit zur Verlustabgrenzung und zur Risikoabsicherung auf den Bereich der Fonds ausgeweitet. Die angebotenen Hedgefonds unterliegen weniger strengen gesetzlichen Vorgaben und haben daher einen hohen Spielraum in der Gestaltung. Hedgefonds können aufgrund der sehr variablen Gestaltungsmöglichkeit und den so enthaltenen Vermögenswerten durchaus zu einer sehr spekulativen Geldanlage werden und so das eigentliche Ziel der Verlustabgrenzung verfehlen.

Hypothek

Neben der häufig als Kreditsicherheit dienenden Grundschuld findet auch die Hypothek in der Bau- und Immobilienfinanzierung Anwendung. Dieses Grundpfandrecht ist eine rein akzessorische Sicherheit und somit stets an das Bestehen einer offenen Forderung gebunden. Mit der Rückzahlung der offenen Forderung an den Gläubiger erlischt die eingetragene Hypothek im Grundbuch und kann nicht wieder aufleben. In der Kreditpraxis unterscheidet man hier zwischen der Verkehrshypothek und der Sicherungshypothek. Gläubiger einer eingetragenen Hypothek haben Ansprüche an die Person des Schuldners und an das belastete Grundstück. Aus diesem Grundpfandrecht entstehen daher stets eine persönliche und eine dingliche Haftung.