Endfälliges Darlehen – Tilgungsaussetzung, Zinsaufwendungen und Rückzahlung
In Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme für eine Bau- oder Immobilienfinanzierung taucht häufig der Begriff der Tilgungsaussetzung auf. Bei den von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährten Förderkrediten zur Umsetzung von förderungswürdigen Maßnahmen ist häufig eine Tilgungsaussetzung zwischen 3 und 12 Monaten vereinbart. Ähnlich verhält es sich bei den für einzelne Personengruppen verfügbaren Krediten, wie den Studentenkrediten. Diese werden mit einer Tilgungsaussetzung ausgestattet, welche mit dem Ende der Studienlaufzeit und dem Eintritt in das Berufsleben endet. Wird ein Darlehen mit einer Tilgungsaussetzung bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Darlehenslaufzeit ausgestattet, spricht man von einem endfälligen Darlehen. Ein endfälliges Darlehen wird zum Ablauf der Darlehenslaufzeit in einer Summe restlos getilgt und muss nicht mit einer Anschlussfinanzierung fortgeführt werden.
Endfälliges Darlehen – Finanzierung mit wenig Eigenkapital möglich
Ein in der Praxis immer häufiger genutztes Darlehen mit Tilgungsaussetzung ist das von zahlreichen Kreditgebern angebotene endfällige Darlehen. Bei endfälligen Darlehen wird die Tilgungsaussetzung analog zur vertraglich vereinbarten Darlehenslaufzeit festgelegt. Die gesamte Rückzahlung des meist zur Bau- oder Immobilienfinanzierung aufgenommenen Darlehens erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Summe. Während der gesamten Dauer der Tilgungsaussetzung muss der Kreditnehmer keine Rückzahlung für das endfällige Darlehen aufbringen, sondern nur die vertraglich vereinbarten Zinsaufwendungen an den Darlehensgeber leisten. Die Aufnahme eines endfälligen Darlehens ohne regelmäßige Tilgungsleistung kann auch dann erfolgen, wenn bei einer Finanzierung kein eigenes Kapital eingebracht werden soll oder kann. Abhängig vom Kreditnehmer ist es möglich, ein sogenanntes Volltilgungsdarlehen aufzunehmen und dieses mit einer Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit auszustatten. In diesem Zusammenhang stellt das endfällige Darlehen eine Finanzierung ohne Eigenkapital dar. Diese Form der Bau- und Immobilienfinanzierung wird aber nur in sehr wenigen Fällen angestrebt und umgesetzt. Gleichzeitig kann ein endfälliges Darlehen mit einer langfristigen Tilgungsaussetzung eine gute Alternative sein, wenn zur Aufnahme eines Annuitäten- oder Abzahlungsdarlehens das nötige Eigenkapital nicht vorhanden ist oder in einer festen Anlage gebunden ist.
Eine gute Kalkulationsgrundlage
Ein endfälliges Darlehen bietet eine sehr gute Kalkulationsgrundlage. Über die gesamte Dauer der Darlehenslaufzeit muss der Darlehensnehmer den vertraglich vereinbarten Aufwand für den Zins erbringen. Diese Aufwendungen sind stets gleichbleibend, da ein endfälliges Darlehen mit einem Festzins ausgestattet wird und der vom Kreditnehmer zu tragende Anteil stets auf die volle Darlehenssumme berechnet wird. Da keine Tilgungsleistungen erfolgen, verringert sich die Berechnungsgrundlage nicht. Über die gesamte Dauer einer Finanzierung über ein endfälliges Darlehen fallen stets gleichbleibende Kosten an, welche rein aus den zu erbringenden Zinszahlungen bestehen.
Sicherheitenstellung – Grundpfandrecht und Abtretung von Ansprüchen
Das von zahlreichen Kreditgebern offerierte endfällige Darlehen wird überwiegend zur Finanzierung von Bauvorhaben oder bereits bestehenden Immobilien eingesetzt. In diesem Zusammenhang kann die Aufnahme eines endfälligen Darlehens mit der Abtretung einer Kapitallebensversicherung gewisse steuerliche Vorteile verschaffen. Bis vor einigen Jahren war diese Option durchaus interessant, inzwischen sind endfällige Darlehen nur noch bei der Finanzierung von vermieten Objekten und in sehr eingeschränkter Form mit einer steuerlichen Absetzbarkeit verbunden. Eine Kapitallebensversicherung ist die häufige Art der Besicherung bei endfälligen Darlehen. Der Darlehensnehmer schließt gleichzeitig mit dem Darlehen einen Vertrag über eine Lebensversicherung ab. Die abgeschlossene Lebensversicherung wird in ihrer Laufzeit und der Höhe an die Konditionen des endfälligen Darlehens angepasst und dient dann mit dem Ablauf der Kreditlaufzeit als Kapital zur vollständigen Tilgung. Abhängig von der Versicherungspolice kann hier auch eine bereits bestehende kapitalbildende Versicherung verwendet werden. Unabhängig davon ob es sich um eine neue Police oder eine bereits bestehende Police handelt, erfolgt stets die Abtretung aller Ansprüche an den Kreditgeber. Die aus der Lebensversicherung resultierenden Ansprüche des Darlehensnehmers werden mittels eines Sicherheitenvertrags abgetreten und dienen so als Kreditsicherheit für das endfällige Darlehen. Gleichzeitig fordern die meisten Kreditgeber eine weitere Kreditsicherheit bei der Vergabe von endfälligen Darlehen. Da es sich hier in der Regel um einen Bau- oder Immobilienkredit handelt, wird ein entsprechendes Grundpfandrecht eingetragen. Die Besicherung eines endfälligen Darlehens kann daher mit der Abtretung der Lebensversicherung und der gleichzeitigen Eintragung einer Grundschuld erfolgen. Da der Kreditgeber hier eine sehr gute und nachhaltige Kreditbesicherung vornehmen kann, werden die endfälligen Darlehen oft zu guten Konditionen vergeben.
Zusätzliche Kosten bei einem endfälligen Darlehen beachten
Für den Kreditnehmer bedeutet der Abschluss einer Lebensversicherung als Kreditsicherheit und als Kapitalanlage zur Tilgung aber eine weitere finanzielle Belastung. Neben den Aufwendungen für den Kreditzins muss der Darlehensnehmer die Beiträge zur als Kreditsicherheit hinterlegten Lebensversicherung tragen. Die Kosten für ein endfälliges Darlehen setzen sich aus den Zinsaufwendungen und den zu erbringenden Beiträgen für die Lebensversicherung zusammen. Darüber hinaus kann das endfällige Darlehen weitere Kosten für die Sicherheitenstellung verursachen. Die Eintragung der Grundschuld zugunsten des Darlehensgebers und die Eintragung einer Löschungsbewilligung sind als Kreditnebenkosten bei einem endfälligen Darlehen zu sehen und müssen vom Kreditnehmer getragen werden. Für die Abtretung der Lebensversicherung als Kreditsicherheit fallen in der Regel keine gesonderten Kosten an. Die Beiträge zur Lebensversicherung und die für die Eintragung des Grundpfandrechtes anfallenden Kosten werden bei der Berechnung des effektiven Zinssatzes nicht einbezogen. Vor der Aufnahme eines endfälligen Darlehens lohnt sich ein ausführlicher Vergleich der verfügbaren Anbieter. Der Vergleich sollte dabei nicht nur die Konditionen des gewünschten endfälligen Darlehens beinhalten, sondern aufgrund der Sicherheitenforderung auch die Konditionen der benötigten Lebensversicherung.
Weiterführende Links
Endfälliges Darlehen - www.zinsen-berechnen.de
Tilgungsfreier Kredit - endfälliges Darlehen - www.finanztip.de
Begriffserklärung - www.finanzierungen.net