Basisrente – Die Rürup-Rente als Altersvorsorge
Für Angestellte und Arbeitnehmer die einer nicht selbstständigen Tätigkeit nachgehen ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Hintergrund der Inanspruchnahme der Riester-Förderung eine sehr gute Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Arbeitnehmer und Angestellte gehören ebenso wie Geringverdiener zum förderungswürdigen Personenkreis und können durch den Abschluss von riestergeförderten Verträgen die staatliche Zulage und die steuerliche Vergünstigung in Anspruch nehmen. Für Besserverdiener und insbesondere für Selbstständige entfällt häufig eine wichtige Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Riesterförderung. Eine Voraussetzung für die Förderung eines Riestervertrags ist die gleichzeitige und regelmäßige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies ist bei Selbstständigen und unter Umständen auch bei Freiberuflern nicht die Regel, so dass für diesen Personen- und Berufskreist die Inanspruchnahme der Riesterförderung verwehrt bleibt. Die sogenannte Basisrente gleicht dies wieder aus. Wenn aufgrund der fehlenden gesetzlichen Rentenversicherungsansprüche die Versorgungslücke im Alter droht, kann die Rürup-Rente diese schließen und dem Anleger ermöglichen, den bereits erreichten Lebensstandard zu halten. Die Rürup-Rente dient rein der Altersvorsorge und ist weniger flexibel als vergleichbare Produkte in diesem Bereich. Die Auszahlung der Rürup-Rente kann rein nach dem Eintritt in das Rentenalter erfolgen, so dass diese Anlage in ihrer Verfügbarkeit und Flexibilität deutlich eingeschränkt ist. Angespart werden kann die Rürup-Rente aber durchaus flexibel. Hier können Anleger ihren Rentenanspruch über regelmäßige Beitragszahlungen, variable Einzahlungen und Sonderleistungen oder aber mittels einer Einmalzahlung erwerben.
Begünstigter Personenkreis – Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler
Die Basisrente wird auch als Rürup-Rente bezeichnet und ist in erster Linie für Selbstständige und für Arbeitnehmer mit einer sehr hohen Steuerlast ein ansprechendes Produkt zur Altersvorsorge. Die staatliche Förderung bei Produkten zur Altersvorsorge besteht in diesem Fall in der steuerlichen Entlastung des Anlegers. Staatliche Zulagen wie bei der Riesterrente können beim Abschluss eines Vertrages mit der Rürup-Rente nicht beantragt und in Anspruch genommen werden. In der grundlegenden Struktur und somit vom grundlegenden Anlageprinzip her entspricht die Rürup- oder Basisrente einer privaten Rentenversicherung und den davon angebotenen Varianten. Die Rürup-Rente ist für alle Selbstständigen, Freiberufler, Beamte und Besserverdiener eine sehr gute Alternative. Die Rürup-Rente ist als zusätzliche Altersvorsorge auch dann unter staatlichen Vergünstigungen verfügbar, wenn kein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung oder die Riester-Rente besteht. Zudem ist die Rürup-Rente dann eine passende Altersvorsorge, wenn nur noch wenige Jahre bis zum Rentenalter verbleiben und mittels einer Einmalzahlung oder variablen Einzahlungen eine zusätzliche Anlage verfügbar sein soll. Wer aufgrund seiner aus der beruflichen Tätigkeit hervorgehenden Einnahmen nicht förderungswürdig ist und eine hohe Steuerbelastung hat, kann mit der Rürup-Rente die staatlich festgelegten Steuervergünstigungen nutzen.
Staatlich geförderte Altersvorsorge - Steuerliche Vorteile aus der Rürup-Rente nutzen
Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente oder Basisrente unterscheidet sich deutlich von der Förderung bei der Riester-Rente. Im Jahr 2007 wurde aufgrund gesetzlicher Neuerungen die Wahl bei Produkten zur Rürup-Rente erweitert. Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind per Gesetz zwischenzeitlich die Rentenversicherungsverträge und die reinen Fondssparpläne als Grundlage freigegeben. Die Beiträge zur Rürup-Rente können separat vom gesetzlichen Freibetrag für Vorsorgemaßnahmen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 2010 ist zudem vorgegeben, dass auch die Produkte zur Ansparung der Basis- oder Rürup-Rente eine Zertifizierung von der BaFin tragen müssen. Das von der BaFin für das Produkt ausgegebene Zertifikat stellt sicher, dass die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann, da das Produkt alle Vorgaben zur Einstufung als förderungswürdige Altersvorsorge erfüllt. Bei der Basisrente liegt die Höchstgrenze der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen jährlich bei 20.000 Euro. Verheiratete Anleger können den doppelten Betrag in Anspruch nehmen. Von dem maximalen Betrag für Alleinstehende oder Verheiratete kann ein prozentualer Anteil abgezogen werden. Dieser steigt jährlich und somit mit der Laufzeit des geförderten Produktes um 2 Prozentpunkte an. Hinzu kommt die laut dem Alterseinkünftegesetz vorgegebene nachgelagerte Beststeuerung des Vertrages. Die nachgelagerte Besteuerung bei Rentenauszahlungen wird sukzessive von 64 % auf bis zu 100 % angehoben. Der einmal ausgewiesene Steuersatz bleibt dann über die gesamte Auszahlungszeit der Rürup-Rente hinweg bestehen, da es bei dieser Form der Altersvorsorge keine einmalige Kapitalauszahlung gibt, sondern nur die lebenslange Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe.
Weiterführende Links
Die Rürup-Rente - www.test.de
Rürup-Rente: Die staatlich geförderte Basisrente - www.1a.net
Riester oder Rürup? Was ist die bessere Altersvorsorge? - www.geld.de
Steuervergünstigungen der Rürup-Rente - www.einfachgeld.com