Lebensversicherung – Das Abschlussmotiv entscheidet über die Variante
Der Abschluss einer Lebensversicherung kann aus vollkommen unterschiedlichen Gründen angestrebt werden. Mit den verschiedenen Formen der Lebensversicherungen können ebenso verschiedene Ziele und Motive verfolgt werden. Gleichzeitig ist der Hauptgedanke beim Abschluss einer Lebensversicherung aber stets die Absicherung der nächsten Angehörigen und Familienangehörigen. Jede Lebensversicherung beinhaltet unabhängig von der gewählten Variante die Absicherung beim Todesfall. Der Todesfallschutz ist die grundlegende Leistung der angebotenen Lebensversicherung und in den meisten Fällen auch das Motiv für den Abschluss. Insbesondere die Risikolebensversicherung wird aufgrund des Todesfallschutzes abgeschlossen und kann unter Umständen sogar vorgeschrieben sein. Bei der Aufnahme eines Kredites oder eines Darlehens kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung gefordert werden, da diese in diesem Punkt der Restschuldversicherung entspricht. Der Abschluss einer Lebensversicherung in Zusammenhang mit einem Kredit kann aus zwei Gründen erfolgen. Zum einen wird mit der Lebensversicherung die Rückzahlung des Kredites gewährleistet, wenn der Kredit- und Versicherungsnehmer verstirbt. Die Hinterbliebenen werden dann nicht zusätzlich durch die finanziellen Folgen belastet. Darüber hinaus kann eine kapitalbildende Lebensversicherung mit enthaltenem Todesfallschutz als Kreditsicherheit für ein sogenanntes endfälliges Darlehen dienen. Die Besicherung eines endfälligen Darlehens erfolgt durch den zeitgleichen Abschluss einer Lebensversicherung, deren Laufzeit an die Laufzeit des Kredites angelehnt wird. Mit dem Auslauf des Darlehens und der Versicherung erfolgt die Rückzahlung in einer Summe. Während der Laufzeit besteht zusätzlich der Todesfallschutz, so dass hier bei Eintritt des Versicherungsfalles die sofortige Rückzahlung des Kredites gewährleistet ist. Der Abschluss einer Lebensversicherung kann zum Schutz der Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen bei Eintritt des Versicherungsfalles erfolgen oder aber der Besicherung eines aufgenommenen Kredites dienen. Zusätzlich kann der Abschluss einer Lebensversicherung mit dem Ziel der Geld- und Vermögensanlage und der Altersvorsorge erfolgen. Die klassische Variante der Lebensversicherung in Form der Kapitallebensversicherung kann als Kombination einer Risikoabsicherung und eines Sparvertrages gesehen werden. Bei der vordergründig der Geld- und Vermögensanlage dienenden Lebensversicherung unterscheidet man die fondsgebundenen Policen und die klassische Police.
Kapitallebensversicherung – Klassische und fondsgebundene Policen verfügbar
Beim Abschluss der Kapitallebensversicherung unterscheidet man zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Variante. Während bei der klassischen Variante die Rendite in der Garantieverzinsung und in der variablen Berechnung der Überschussanteile besteht, kann bei der fondsgebundenen Variante zudem die Rendite aus dem zugrundliegenden Fonds anfallen. Bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung werden alle vom Versicherungsnehmer geleisteten Beiträge nach dem Abzug von anfallenden Verwaltungskosten und weiteren Kosten in ein Fondsvermögen investiert. Die Vermögensbildung bei einer fondsgebundenen Kapitallebensversicherung basiert auf dem Prinzip der Investition von regelmäßigen Sparraten in einen Investmentfonds im klassischen Sinne. Gleichzeitig ist hier in gewisser Weiße eine Ertragsbremse eingebaut, da die Lebensversicherung stets als Hauptzweck die Todesfallleistung verfolgt und nicht möglichst hohe Rendite. Abgezogen werden bei der Investition der Versicherungsbeiträge zum Kauf von Anteilen am Investmentfonds alle laufend anfallenden Kosten. Die Versicherungsgesellschaft behält bei den Beiträgen hier einen Anteil für die Risikorücklagen ein. Die Anlage der verbleibenden Beiträge erfolgt aber durchaus mit einer Renditeorientierung. Bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung kann zwischen Fonds aus dem Bereich der Aktien und der Anleihen gewählt werden. Durchschnittlich sind bei Aktienfonds hier Renditen von bis zu 8 % und bei einem auf Anleihen basierenden Fonds bis zu 5 % zu erwarten. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung wird nicht in ein Fondsvermögen investiert. In diesem Zusammenhang kann man die klassische Kapitallebensversicherung mit einem Sparvertrag vergleichen, welcher gleichzeitig den Todesfallschutz und die Risikoabsicherung beinhaltet. Die Versicherungsgesellschaften investieren die Beiträge zur klassischen Kapitallebensversicherung in festverzinsliche Anleihen und Immobilien. Hier bestehen gesetzliche Anforderungen in Bezug auf die Kapitalsicherheit der Versicherungsnehmer, so dass eine sehr konservative Anlagestrategie verfolgt werden muss. Die Rendite bei einer klassischen Kapitallebensversicherung liegt bei ca. 3% bis höchstens 5 %. Bei der Berechnung der Rendite können die Überschussanteile nicht berücksichtigt werden, da es sich hier um eine variable Leistung handelt.
Lebensversicherung als Kreditsicherheit
Lebensversicherungen werden nicht nur zum Schutz der Hinterbliebenen und zur Geld- und Vermögensanlage abgeschlossen, sondern dienen häufig als Kreditsicherheit. Lebensversicherungen sind bei den kreditgebenden Instituten als Kreditsicherheit oder sogar als Tilgungsträger für ein Darlehen gut akzeptiert. Die häufig angebotene und unter Umständen geforderte Restschuldversicherung ist in ihrer grundlegenden Form eine Lebensversicherung. Der Schutz durch diese Versicherung besteht in der Kreditrückzahlung aus der Todesfallleistung, wenn der Versicherungs- und Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit verstirbt. Eine Restschuldversicherung kann aber mit weiteren Zusätzen versehen sein, so dass neben dem Todesfallrisiko dann auch die Berufsunfähigkeit und die Arbeitslosigkeit enthalten sind. Dann entspricht sie nicht mehr der Lebensversicherung im klassischen Sinne. Eine Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz kann als Tilgungsträger für ein Darlehen eingesetzt werden. Bei endfälligen Darlehen im Bau- und Immobilienbereich kann die Besicherung rein über eine entsprechend abgeschlossene Lebensversicherung erfolgen. Die Lebensversicherung kann hierzu bereits vorhanden sein und mittels der Abtretung als Kreditsicherheit eingesetzt werden. Häufig wird hier aber im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag auch der zugehörige Vertrag über die Lebensversicherung geschlossen. Diese Versicherung wird in ihrer Laufzeit und vor allem in ihrer Höhe an den beantragten Kredit angepasst. Mit der Fälligkeit des Darlehens ist auch die Lebensversicherung auszahlungsreif und das Darlehen wird aus der frei gewordenen Versicherungssumme restlos getilgt.
Weiterführende Links
Wie sichere ich mich fürs Alter ab? - www.stern.de
Lebensversicherung als Altersvorsorge - www.focus.de
Lebensversicherung beleihen - LV-Darlehen (Policenkredit) - www.finanztip.de
Restlaufzeitrendite einer Kapitallebensversicherung - www.zinsen-berechnen.de