Begriff | Definition |
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Rating | Der Begriff des Ratings kann sowohl im Zusammenhang mit Krediten als auch im Zusammenhang mit der Geld- und Vermögensanlage auftreten. Das Rating bei der Vergabe eines Kredites stellt die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und somit der Kreditwürdigkeit eines Kunden dar. Überwiegend findet diese Form der Kreditwürdigkeitsbeurteilung im Bereich der Firmen- und Geschäftskundenkredite seine Anwendung. Die Ermittlung der Ratingnote im Kreditwesen und die daraus resultierende Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgen anhand zahlreicher Faktoren, welche von den einzelnen Darlehensgebern bestimmt werden. Eine gesetzliche oder allgemein gültige Vorgabe beim Rating zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit gibt es nicht. Bei der Vergabe von Krediten an Firmen- und Geschäftskunden findet in Zusammenhang mit den Ratingvorgaben die Vorschrift "Basel II" Anwendung. Das Rating in Bezug auf die Geld- und Vermögensanlage stellt ebenfalls die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit dar. Diese Ratingnote bezieht sich auf die Zahlungsfähigkeit und somit auf die Bonität des Emittenten. Ausschlaggebend ist das Rating hierbei im Hinblick auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und die Ausschüttung der Zinsen. Zu den in diesem Bereich bekannten Ratingagenturen zählen Standard & Poors, Moody´s und Fitch. |
Realkredit | Der Realkredit ist ein langfristiger Kredit, welcher sich durch seine Zweck- und Objektgebundenheit auszeichnet. Ein Realkredit wird mittels der Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek besichert und wird daher überwiegend im Bereich der Bau- und Immobilienfinanzierung gewährt. Realkredite dienen der Finanzierung von Investitionen für gewerbliche Kreditnehmer und der Finanzierung von Immobilien bei privaten Kreditnehmern. Nahezu alle Kreditinstitute bieten Realkredite an und statten diese mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren aus. Bei Realkreditinstituten zählt die Vergabe von Realkrediten als Kerngeschäft. Institute dieser Art beschaffen sich die Mittel für die Vergabe der Realkredite durch die gleichzeitige Emission von Pfandbriefen. |
Rechtsfähigkeit | Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen oder einer juristischen Person stellt die Fähigkeit dar, sowohl Rechte als auch Pflichten zu übernehmen. Bei natürlichen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Die Rechtsfähigkeit darf hierbei nicht mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt oder gleichgesetzt werden. Bei juristischen Personen wird die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister festgestellt. Mit der Löschung der Eintragung aus dem zugehörigen Register erlischt auch die Rechtsfähigkeit der juristischen Person. Um eine Kredit- oder Darlehensverbindlichkeit eingehen zu können, müssen die Geschäfts- und die Rechtsfähigkeit gleichermaßen erfüllt sein. |
Rendite | Die Rendite ist im Bereich der Geld- und Vermögensanlage eine bedeutende Kennziffer. Die Rendite stellt stets eine Kennzahl dar, welche der Messung der tatsächlichen und auf ein Jahr bezogenen Verzinsung einer Kapitalanlage dient. Mit der Rendite wird der Prozentsatz ausgedrückt, welcher effektiv und somit nach Abzug aller in Zusammenhang mit der Anlage anfallenden Kosten errechnet wird. Bei der Berechnung der Rendite im Bereich der Geld- und Vermögensanlage spielen einige Faktoren eine Rolle. Um diese aussagekräftige Kennziffer korrekt zu ermitteln, werden der nominale Zinssatz, die Gesamt- und Restlaufzeit der Anlage, der entstehende Zinseszinseffekt und Nebenkosten einbezogen. Die Rendite einer Anleihe mit einer festen Verzinsung steigt an, wenn das Zinsniveau auf dem Geld- oder Kapitalmarkt sinkt. Anlagen mit einer hohen Rendite sind in der Regel mit einem höheren Risiko behaftet, als Anlagen mit einer vergleichsweiße niedrigen Rendite. |