Begriff | Definition |
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Darlehensnehmer | Als Darlehensnehmer und somit als Schuldner können alle natürlichen und juristischen Personen auftreten, welche die Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit erfüllen. Der Darlehensnehmer nimmt die Position des Schuldners ein und verpflichtet sich über den schriftlichen Kreditvertrag zur vollständigen Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens binnen der festgelegten Laufzeit und über die festgelegten Rückzahlungsraten. Als Darlehensnehmer können natürliche Personen nur auftreten, wenn sie volljährig und gleichzeitig voll geschäftsfähig sind. Bei Firmen und Unternehmen muss der Darlehensnehmer die entsprechende Vertretungsbefugnis belegen. |