Die Zentralbanken als Kreditgeber der Geschäftsbanken und öffentlichen Einrichtungen
Unabhängig davon ob man von der europäischen Zentralbank oder den nationalen Zentralbanken spricht, können diese rein als Kreditgeber für Geschäftsbanken bezeichnet werden. Gleichzeitig können die nationalen Zentralbanken als Kreditgeber für den Staat und für Einrichtungen der öffentlichen Hand fungieren. Hierbei werden sogenannte Kassenkredite von der NZB gewährt, welche der kreditnehmenden Einrichtung zur Vorfinanzierung dienen. Genutzt werden können diese Kassenkredite der Zentralbanken nur dann, wenn es sich um eine Zwischenfinanzierung von zukünftigen Einnahmen handelt. Für private Personen sowie für Unternehmen stehen die Zentralbanken nicht als Kreditgeber zur Verfügung.
Die Geschäftsbank als Kreditnehmer
Wenn eine Geschäftsbank die nationale Zentralbank als Kreditgeber in Anspruch nimmt, geschieht dies in Form einer Verpfändung. Als Kreditsicherheit bei der Inanspruchnahme eines Kredites bei der Zentralbank verpfändet die kreditnehmende Geschäftsbank Wertpapiere und Kreditforderungen. Zur Zinserhebung zieht die Zentralbank hier den sogenannten Basiszinssatz der EZB heran. Gleichzeitig erhalten Geschäftsbanken den aktuellen Basiszinssatz der EZB auch als Guthabenzinssatz. Eine Kreditaufnahme durch die Geschäftsbank wird in diesem Fall als Refinanzierung aus den Zentralbankgeldern bezeichnet. Eine Anforderung von Zentralbankgeld und Bargeld bei der national zuständigen Zentralbank ist nur gegen die Verpfändung und somit gegen die entsprechende Sicherheitenstellung möglich.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als gesetzliche Grundlage
Jedes als öffentlicher Zentralbankkredit eingeordnetes Darlehen unterliegt den gesetzlichen Grundlagen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Als Zentralbankdarlehen wird jeder Kredit bezeichnet, der eine Entleihung von Geldern gegen die Zahlung von einem Entgelt in Form der Zinsen darstellt. Die entgeltliche Entleihung von Geldern an öffentliche Einrichtungen und Institutionen ist laut dem EGV untersagt. Die durch den EGV bestehenden Vorgaben sind sowohl für die Europäische Zentralbank als auch für die nationalen Zentralbanken bindend. Ausgenommen von den Regelungen des EGV sind aber alle Kreditinstitute, die sich in öffentlichem Eigentum befinden. Dem öffentlichen Eigentum angehörende Kreditinstitute werden von der EZB und von der nationalen Zentralbank hier mit den privaten Instituten gleichgestellt und können daher einen Zentralbankkredit aufnehmen. Alle Institute die gesetzlich angehalten sind, eine Mindestreserve zu bilden, können die Kredite der Zentralbanken in Anspruch nehmen.
Aufgabengebiet der Zentralbanken
Alle im Rahmen der Europäischen Union bestehenden Zentralbanken der einzelnen Staaten werden als nationale Zentralbanken bezeichnet. Jede einzelne NZB stellt hierbei die geldpolitische Entscheidungsebene in Bezug auf den volkswirtschaftlichen Nutzen dar. Die nationalen Zentralbanken bilden gemeinsam mit der EZB das sogenannte Europäische System der Zentralbanken. Dieses wird kurz als ESZB bezeichnet. Jede einzelne nationale Zentralbank ist eine unabhängige Einrichtung und gleichzeitig ein fester Bestandteil des nationalen Bankensystems. Die Hauptaufgabe liegt hier in der Steuerung der geldpolitischen Instrumente und in der Aufrechterhaltung der Liquidität der Banken. Der Einsatz der geldpolitischen Instrumente zur Re- und Vorfinanzierung unterstützt die Geldwertstabilität und die Ordnung des Geldwesens auf nationaler Ebene. Die Grundaufgaben der nationalen Zentralbanken bestehen nicht nur in der Vergabe von Zentralbankgeldern an Geschäftsbanken, sondern umfassen weitere Gebiete. Unter anderem müssen die NZBs die Beschlüsse des EZB-Rates umsetzen und durchführen. Die Abwicklung des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs ist eine der wichtigsten Aufgaben der Zentralbank. Zudem müssen die nationalen Währungsreserven verwaltet werden. Die Erstellung der Zentralbankbilanz und die Erstellung der nationalen Zahlungsbilanz runden das Aufgabengebiet der NZB ab.
Weiterführende Links
Zentralbanken als Kreditgeber - de.wikipedia.org
Landeszentralbanke (LZB) - www.finanz-lexikon.de
Zentralbank Entscheidung - Mehr Kredit für Krisenbanken - www.faz.net