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Kreditvoraussetzungen – Bedingungen zur Kreditvergabe

Die grundlegenden Vorrausetzungen für eine Kreditvergabe sind das Bestehen der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit von Seiten des Kreditnehmers. Im Gegenzug hierzu muss der Kreditgeber aufgrund der gesetzlichen Vorschriften berechtigt sein, die entgeltliche Geldleihe an private Personen oder an juristische Personen durchführen zu dürfen. Nur wenn mindestens ein per Gesetz als Bankengeschäft definierter Unternehmensbereich vorhanden ist, darf die Kreditvergabe erfolgen und die Unternehmung wird als Kreditinstitut eingestuft. Mit der Einstufung als Kreditinstitut greifen dann die gesetzlichen Vorschriften des Kreditwesens und des Kreditgeschäfts in vollem Umfang. Ausschlaggebend für alle Vorgänge und Schritte im deutschen Kreditwesen sind das Kreditwesengesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Zur ordnungsgemäßen und rechtskräftigen Abwicklung eines Darlehen- oder Kreditgeschäftes müssen von Seiten des Kreditnehmers ebenso alle Voraussetzungen erfüllt werden, wie von Seiten des kreditgebenden Unternehmens.

Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit – Unterschiede bei Firmen- und Privatkunden

Die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit sind wichtigsten Voraussetzungen bei der Vergabe eines Kredites oder eines Darlehens. Generell müssen beide Eigenschaften von Firmen- und Geschäftskunden sowie von Privatkunden erfüllt sein, um eine Kreditentscheidung positiv zu beeinflussen. Ist eine der beiden Eigenschaften nicht erfüllt, kann keine Kreditvergabe erfolgen. Die Prüfung der Kreditfähigkeit umfasst die Feststellung der vollen Geschäftsfähigkeit. Bei Firmen und Unternehmungen erfolgt dies über einen Auszug aus dem öffentlichen Register, um die Vertretungsbefugnis zu prüfen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sieht bei Firmen- und Privatkrediten eine eingehende Prüfung der materiellen Verhältnisse dar. Dies wird kurz als Bonitätsprüfung bezeichnet. Während die Bonitätsprüfung bei Privatkrediten keiner Regelung unterliegt, ist für die Bonitätsprüfung bei Firmenkrediten das Kreditwesengesetz maßgeblich.

Schriftlicher Kreditvertrag – Gesetzliche Vorgaben zum Schutz des Kreditnehmers

Um ein rechtskräftiges Kreditgeschäft abwickeln zu können, muss der zugehörige Vertrag stets in schriftlicher Form vorliegen. Ein rein elektronisch abgewickeltes Kreditgeschäft ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig. Insbesondere im Verbraucherkreditgeschäft sind hier besondere Bestimmungen durch das BGB und das Verbraucherkreditgesetz zu beachten. Im Sinne des Verbrauchers und zu dessen Schutz muss ein Raten- und Privatkredit stets die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Diese beziehen sich in erster Linie auf den Inhalt des Kreditvertrages. In einem schriftlichen Kreditvertrag müssen der nominale Zins, der effektive Zins sowie alle mit dem Kredit verbundenen Kosten und Gebühren ausgewiesen werden. Diese für den Kreditnehmer ausschlaggebenden Konditionen sind aufgrund der Preisangabenverordnung bereits bei einem der ersten Abwicklungsschritte im Kreditgeschäft auszuweisen. Das aufgrund der Kreditanfrage erstellte Kreditangebot muss alle Konditionen enthalten. Die Kosten für eine freiwillige Restschuldversicherung zum Schutz vor einem Kreditausfall müssen hierbei stets gesondert ausgewiesen sein. Die Beiträge zur Restschuldversicherung werden bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes nicht berücksichtigt.

Kreditsicherheiten – Minderung des Kreditausfallrisikos

Nur in sehr seltenen Fällen werden Kredite an Firmen- und Privatkunden ohne die Stellung von Sicherheiten vergeben. Wird ein Kredit völlig ohne gesonderte Stellung von Kreditsicherheiten gewährt, spricht man in der Praxis von einem Blankokredit. Die Mehrzahl der in Deutschland verfügbaren Kreditgeber gewährt einen Blankokredit nur an langjährige Kunden, mit denen eine bisher einwandfreie Beziehung besteht. Die Stellung von Kreditsicherheiten wird bereits beim ersten Gespräch und bei der damit verbundenen Beantragung des Kredites besprochen. In Zusammenhang mit den Kreditsicherheiten kommen hier wieder die von der BaFin herausgegebenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie die Rahmenbedingungen des Kreditgeschäfts zum Tragen. Um das Kreditausfallrisiko für den Kreditgeber von Beginn an gering zu halten, erfolgen eine eingehende Prüfung der Bonität und eine daraus resultierende Forderung von Sicherheiten. Hier bestehen grundlegende Unterschiede zwischen kurz- und mittelfristigen Ratenkrediten und den als langfristigen gewährten Krediten zur Bau- und Immobilienfinanzierung. Die Art der Kreditbesicherung orientiert sich sowohl an der Laufzeit als auch an der Höhe des gewährten Darlehens. Bei den Bau- und Immobilienfinanzierungen ist häufig die Eintragung eines Grundpfandrechtes nötig. Bei der Vergabe von Raten- und Konsumentenkrediten hingegen werden die banküblichen Sicherheiten in Form der Lohn- und Gehaltsabtretung oder der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung gefordert. Bei allen angebotenen Darlehensarten kann der Abschluss einer Restschuldversicherung erfolgen. Bei Firmenkrediten hingegen handelt es sich meist um sogenannte Investitionskredite. Hierbei wird ein Anlagegut finanziert und der dafür benötigte Kredit wird in der Laufzeit an die Nutzungsdauer angepasst. Unabhängig vom Kreditnehmer und der gewährten Kreditart sind die deutschen Kreditinstitute dazu angehalten, die Sicherheiten vorsichtig zu bewerten und eine sogenannte nachhaltige Besicherung anzustreben. Die Bewertung der stellbaren Sicherheit orientiert sich dabei an dem Erlös, der aus einer möglichst schnellen Verwertung erzielt werden kann.

Weiterführende Links

Kreditvoraussetzungen - www.ratgeber-geld.de
Bedingungen zur Kreditvergabe - www.kredite.org
Voraussetzungen für einen Firmenkredit - www.kredite-infoportal.de