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Haftpflichtversicherung – Policen schützen vor finanziellem Ruin

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zwar kein Muss, aber grundsätzlich sollte man als private Person über eine derartige Versicherung abgesichert sein. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend notwendig. Nur wenn das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann, erhält man die Straßenzulassung und darf somit am Verkehr teilnehmen. Die hier zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, solange diese in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen und durch das versicherte Fahrzeug und den Fahrzeughalter verursacht werden. Für alle anderen Bereiche außer dem Straßenverkehr besteht durch diese Haftpflichtversicherung keinerlei Schutz vor den finanziellen Folgen aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Um alle anderen Bereiche abzudecken, kann und sollte der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung erfolgen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schadensersatzforderungen auf, welche aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden entstehen. Die freiwillige abschließbare Privathaftpflichtversicherung übernimmt alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die von der versicherten Person verursacht werden. Neben den ausschließlich für private Gegebenheiten ausgelegten Policen gibt es weitere Haftpflichtversicherungen mit sehr spezifischen Risikoabdeckungen.

Bei den Haftpflichtversicherungen gibt es eine Vielzahl von Policen, welche situationsbedingt den passenden Schutz gewährleisten:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienstag
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Sport- und Freizeithaftpflichtversicherung

Risiken im privaten Bereich versichern – Privat-, Sport- und Freizeithaftpflicht

Um die möglichen Risiken im privaten Bereich ausreichend abzusichern gibt es verschiedene Versicherungsmöglichkeiten. Die wichtigste hier zu nennende Versicherung ist die Privathaftpflicht, welche für Sach-, Personen- und Vermögensschäden aufkommt. Die Privathaftpflichtversicherung beinhaltet in den meisten Fällen eine reduzierte Form der Rechtsschutzversicherung. Bevor eine Regulierung des Schadens durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt, überprüft diese den Sachverhalt und die vom Geschädigten gestellten Schadensersatzforderungen. Unberechtigte Ansprüche aus Schadensersatzforderungen werden abgewehrt, so dass man hier von einem Rechtsschutz im weiteren Sinne sprechen kann. Berechtigte Schadensersatzforderungen aus vom Versicherungsnehmer verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden hingegen werden schnell und in der Regel sehr unkompliziert übernommen. Hierbei erfolgt die Regulierung aller auftretenden Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungs- oder Versicherungssumme. Da es in allen versicherten Bereichen hier zu sehr hohen Forderungen durch die geschädigte Person oder mehrere geschädigte Personen kommen kann, sind die Deckungssummen bei der Privathaftpflicht sehr hoch angesetzt. Die Unterschiede bei der Beitragsberechnung sind nur geringfügig, so dass hier stets eine möglichst hohe Deckungssumme für alle Schadensarten gewählt werden sollte. Hierbei geht man davon aus, dass mindestens drei Millionen Euro als Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden angesetzt werden sollten. Bestenfalls liegt die Deckungssumme für alle Schadensarten sogar zwischen fünf und zehn Millionen Euro. Mit einer derartigen Police und einer ausreichenden Versicherungssumme ist der ausreichende Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden gewährleistet und die finanzielle Existenz bei Eintritt des Versicherungsfalles gesichert. Ähnliches ist auch für die verfügbaren Sport- und Freizeithaftpflichtversicherungen gegeben. Diese decken weitere Bereiche ab, die in der reinen Privathaftpflichtversicherung über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden können. Eine Sport- und Freizeithaftpflichtversicherungen zur Deckung von auftretenden Schäden beim Wassersport, Flugsport oder Klettersport ist durchaus ratsam. Insbesondere bei gefährlichen und risikoreichen Sportarten oder Freizeitbeschäftigungen sollte neben der Privathaftpflichtversicherung hier ein ausreichender Zusatzschutz durch eine Sport- und Freizeithaftpflichtversicherungen bestehen.

Besitzer von Tieren, Haus und Grund – Zusatzschutz durch die Haftpflichtversicherung

Wer Besitzer eines Hundes oder Pferdes ist, der sollte für diesen Bereich über eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Sowohl Hunde als auch Pferde können immense Schäden an Personen oder Sachgegenständen verursachen. Zusätzlich kann es zu Schadensersatzforderungen aus Vermögensschäden kommen. Kleintiere wie Katzen sind generell in der privaten Haftpflichtversicherungspolice ausreichend versichert, so dass hier keine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt wird. Hunde- und Pferdehalter sind für die Schäden verantwortlich, die durch das Tier verursacht werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Besitzer des Tieres keine Schuld an der Entstehung des Schadens hat. In einigen deutschen Bundesländern besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer. Hiervon sind nicht nur Halter von Kampf- oder Listenhunden betroffen, sondern alle in diesem Bundesland wohnhaft gemeldeten Personen. Beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme analog zur Privathaftpflichtversicherung festgelegt werden, um den ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Schwierig und vor allem teuer kann es dann werden, wenn es sich um eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für einen Kampf- oder Listenhund handelt. Diese Rassen werden von einigen Versicherungsgesellschaften abgelehnt oder gegen eine deutliche Beitragserhöhung versichert. Nicht nur Tierhalter sollten eine Zusatzversicherung besitzen, sondern auch Eigentümer von Haus und rund oder Besitzer von Vermietungsobjekten. Da bei einem eigenen Haus oder auch einem unbebauten Grundstück Gefahren für andere entstehen können, unterliegen die Eigentümer oder Besitzer hier der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt die Vermeidung von Gefahren in Zusammenhang mit Gebäuden oder unbebauten Grundstücken. Wenn hier etwas passiert, kommt die Privathaftpflichtversicherung nur bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus für den Schaden auf. Bei allen anderen Objekten hingegen hilft nur der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Forderungen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden dann, wenn diese aus dem versicherten Haus oder Grundstück hervorgehen.

Weiterführende Links

Haftpflichtversicherung - Existenzsicherung zum kleinen Preis - www.focus.de
Private Haftpflichtversicherung: Hoffentlich versichert - www.test.de
Die Tierhalterhaftpflicht - www.tierhalterhaftpflicht.net