Anschlussfinanzierung - Bau- und Immobiliendarlehen verlängern
Während die Rückzahlung von Verbraucherkrediten meist mit dem Ende der Laufzeit bereits vollständig erfolgt ist, verhält sich dies im Bereich der Bau- und Immobilienfinanzierung deutlich anders. Nur in sehr wenigen Fällen ist eine Bau- und Immobilienfinanzierung bereits mit dem Ende der ersten Darlehenslaufzeit vollständig abgeschlossen und das aufgenommene Darlehen restlos getilgt. Hier stellen die sogenannten endfälligen Darlehen eine Ausnahme dar. Bei dieser Darlehensform erfolgt die Rückzahlung in einer Summe mit dem Ende der Laufzeit, so dass hier keine Restschuld offen bleibt. Bei allen weiteren zur Bau- und Immobilienfinanzierung verfügbaren Darlehensarten hingegen ist mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit eine meist nicht unerhebliche Restschuld vorhanden. Bei den von Bausparkassen gewährten Darlehen zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Zwecken ist die Restschuld meist vergleichsweise niedrig, da man hier mit sehr hohen Tilgungssätzen arbeitet. Wenn die erste Zinsbindung bei Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung endet, wird eine weitere Finanzierung über die Restschuld benötigt. Für die Anschlussfinanzierung ist zwar keine ausführliche Prüfung der Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit mehr nötig, aber der Ablauf der Weiterfinanzierung sollte genau bedacht werden. Bei jeder Anschlussfinanzierung oder Umschuldung zum Ende der Zinsbindungsfrist drohen gewisse Risiken für den Darlehensnehmer. In diesem Zusammenhang sollte die passende Anschlussfinanzierung für ein bereits bestehendes Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung ebenso sorgfältig überdacht werden, wie die ursprüngliche Finanzierung.
Festzinsdarlehen oder Darlehen mit variabler Verzinsung?
Die Anschlussfinanzierung eines Bau- und Immobiliendarlehens hängt stark von den Bedürfnissen und den Möglichkeiten des Darlehensnehmers ab. Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten und den wirtschaftlichen Verhältnissen kann für die Anschlussfinanzierung eines Bau- und Immobiliendarlehens ein Festzinsdarlehen oder aber ein Darlehen mit flexibler Verzinsung in Frage kommen. Die variablen Darlehen für die Prolongation eines bestehenden Bau- und Immobiliendarlehens können die neu entstehende Belastung durch den Zinsaufwand deutlich absenken und bieten eine weitaus flexiblere Option für die Finanzierung als ein Darlehen mit einer langen Laufzeit und einer langen Zinsbindung. Ausschlaggebend für die Entscheidung zwischen einem Festzinsdarlehen und einem variablen Darlehen ist hier immer das aktuelle Zinsniveau und die erwartete Entwicklung des Marktniveaus. Wenn man zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung eines Bau- und Immobiliendarlehens davon ausgeht, dass der Marktzins in absehbarer Zeit nach unten geht, kann ein variables Darlehen die richtige Option sein. Zum Ablauf der ersten sehr kurzen Zinsbindungsfrist kann die Anpassung des Zinssatzes erfolgen und die Zinslast so gesenkt werden. Gegenteilig ist es anzusehen, wenn man von einem steigenden Zinsniveau ausgeht. In Zeiten des niedrigen Marktzinses sollte man zur Anschlussfinanzierung eines Bau- und Immobiliendarlehens ein Darlehen mit langer Zinsbindungsfrist bevorzugen. Durch eine lange Zinsfestschreibung kann die aktuelle Niedrigzinsphase ausgenutzt werden und ein aufgrund der sinkenden Zinslast höherer Tilgungsanteil vereinbart werden. So kann über die gut gewählte Anschlussfinanzierung eines Bau- und Immobiliendarlehens die noch offene Restschuld innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums weit zurückgeführt werden.
Anschlussfinanzierung frühzeitig über ein Forward Darlehen sichern?
Die erst seit einigen Jahren verstärkt angebotenen Forward Darlehen stellen eine Möglichkeit dar, die Anschlussfinanzierung frühzeitig zu planen und zu sichern. Generell kann jeder Darlehensnehmer seine Anschlussfinanzierung frühzeitig über ein Forward Darlehen sichern und ein aktuell gutes Zinsniveau so ausnutzen. Die sogenannten Vorläuferkredite werden bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist beantragt und der zugehörige Darlehensvertrag wird über die voraussichtliche Restschuld geschlossen. Die Aufnahme eines Forward Darlehens erfolgt während der Laufzeit der ursprünglichen Finanzierung und tritt mit deren Ablauf dann in Kraft. Die offene Restschuld aus der ursprünglichen Bau – oder Immobilienfinanzierung wird mit dem Fälligkeitszeitpunkt über das dann verfügbare und bereitgestellte Forward Darlehen weiter getilgt. Die Aufnahme eines Forward Darlehens erfolgt unter der Berechnung eines Aufschlages durch den Darlehensgeber. Der Darlehensnehmer sichert sich mit der Inanspruchnahme des Forward Darlehens mit dem Zweck der Anschlussfinanzierung bereits frühzeitig den Zinssatz und ist von einer weiteren Zinssatzänderung nicht betroffen. Der einmal festgelegte Zinssatz bei einem Vorläuferkredit ist bindend und wird bei einer Marktveränderung weder nach oben noch nach unten angepasst. Für diese Garantie des Zinssatzes erhebt der Darlehensgeber einen von der Länge der Vorlaufzeit abhängigen Aufschlag. Eine Anschlussfinanzierung über die Aufnahme eines Forward Darlehens kann bereits bis zu 60 Monate im Voraus geplant und fixiert werden.
Weiterführende Links
Die Anschlussfinanzierung - www.baufi24.de
Vorteile der Anschlussfinanzierung rechtzeitig erkennen - www.drklein.de
Berechnung einer Anschlussfinanzierung - www.ing-diba.de